FAQ - Alles zum Thema Google Bewertung löschen:
Checkliste - So vermeiden Sie Fehler beim Löschen von Bewertungen
Erste Maßnahmen, wenn Sie negativ bewertet wurden - Checkliste – Vermeiden Sie Fehler beim Löschen von Bewertungen
1. Beweise sichern und Ruhe bewahren
Speichern Sie Sreenshots der negativen Bewertung und verfallen sie nicht in Aktionismus. Lesen Sie sich unsere folgenden Tipps zum richtigen Umgang mit negativen Rezensionen durch. Wenn Sie Bewertungen löschen lassen wollen, dann dürfen Sie bestimmte klassische Fehler vermeiden, damit Google die Löschung nicht verweigern kann.
2. Der häufigste uns bekannte Fehler: Beauftragen Sie keine Agentur mit der juristischen Prüfung zum Thema Google Bewertung löschen
Viele Unternehmen berichten uns, dass sie von „Löschagenturen“ per E-Mail (dies ist ohne Einwilligung nach UWG verboten) oder telefonisch kontaktiert werden zum Thema Google Bewertung löschen. Sie sollten wissen, dass KEINE „Löschagentur“ in Deutschland eine Rechtsdienstleistung anbieten oder durchführen darf. Wir dürfen an dieser Stelle aus rechtlichen Gründen keine Agentur namentlich nennen, deren illegale Aktivitäten gerichtlich zum Thema Google Bewertung löschen festgestellt wurden. Die Beauftragung der „Löschagentur“ mit dem Löschen von Google Bewertungen kann aber erhebliche Konsequenzen haben, wenn keine rechtliche Prüfung erfolgt, wozu die „Löschagentur“ nicht berechtigt ist:
Die Meldung von rechtswidrigen Bewertungen ist eine komplizierte juristische Materie. Es handelt sich um eine rechtliche Materie des Äußerungsrechts. Nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsdienstleistungen für Dritte zum Thema Google Bewertung löschen erbringen. Wir erleben, dass sogenannte „Löschagenturen“ Bewertungen durch unqualifizierte Meldungen unlöschbar machen, vgl. OLG Saarbrücken mit Urt. v. 9.9.2022 - 5 U 117/21. Demnach kann Google die Prüfung der negativen Bewertung verweigern, wenn Sie, Ihr Rechtsanwalt oder die „Löschagentur“ gegenüber Google widersprüchlich vortragen. Für eine fehlerlose Beanstandung gegenüber Google ist also eine Einzelfallprüfung der Bewertung erforderlich, bevor der Antrag auf Löschung gestellt wird. Löschagenturen dürfen aber keine Einzelfallprüfung vornehmen, weil dies eine Rechtsdienstleistung darstellen würde, die ausgebildeten Rechtsanwälten vorbehalten ist. Eine Krankenschwester darf auch nicht operieren.
Dazu stellt das OLG Hamburg (5 U 25/23) in einer aktuellen Entscheidung vom 23.11.2023 klar, dass das Vorgehen hinsichtlich dem Thema Google Bewertung löschen grundsätzlich einer Einzelfallprüfung bedarf:
Nach § 2 Abs. 1 RDG ist Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert [...] Zum einen setzt das von der Antragsgegnerin zu 1) (die Löschagentur) angebotene Vorgehen hinsichtlich der Löschung negativer Bewertungen auf Google und weiteren Plattformen schon grundsätzlich eine Einzelfallprüfung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG voraus. Nicht nur bedarf die Feststellung, ob eine rechtsverletzende Bewertung vorliegt, regelmäßig einer vertieften juristischen Prüfung, sondern auch die Ausarbeitung eines an den Plattformbetreiber gerichteten Beanstandungsschreiben. Anders kann der Inhalt eines Schreibens regelhaft nicht sinnvoll formuliert werden. Auch bei der Bestimmung und Auswahl geeigneter Methoden, eine Löschung zu bewirken, handelt es sich um eine Rechtsdurchsetzung, die eine Prüfung des Einzelfalls voraussetzt.
Checkliste zum Thema Google Bewertung löschen – so prüfen Sie, ob es sich um eine „Löschagentur“ handelt oder um eine echte Rechtsanwaltskanzlei:
Wenn Sie keine Agentur mit der juristischen Beanstandung Ihrer negativen Bewertung beauftragen möchten, sollten Sie vorher prüfen, ob es sich um
- eine Agentur handelt,
- eine illegale Agentur
- eine „Fake-Anwaltskanzlei“
- eine echte Anwaltskanzlei
handelt.
- Prüfen Sie das Impressum. Wenn dort kein Rechtsanwalt hinterlegt ist, dann handelt es sich um eine „Löschagentur“ wie oben beschrieben. Merke: Die Löschagentur darf im Google Prüfverfahren keine Rechtsdienstleistung erbringen.
- Bewirbt der Anbieter die Kooperation mit einer Anwaltskanzlei wie „unsere Anwälte prüfen“ und oder / oder „melden die negativen Bewertungen“, dann ist auch dies illegal, denn hier werden im besten Fall Anwälte im Rahmen des sogenannten „Erfüllungsgehilfenmodells“ von der Agentur beauftragt. Aber weder die Agentur darf für Sie einen Anwalt zum Thema Google Bewertung löschen beauftragen noch darf der Anwalt ohne Ihre direkte Vollmacht tätig werden. In solchen Fällen handeln also die Löschagentur und der Rechtsanwalt rechtswidrig. Agenturen bedienen sich dieses Modells gerne, weil, sie sich so mit der Seriosität und vermeintlich Kompetenz des Rechtsanwalts zum Thema Google Bewertung löschen rühmen wollen.
- Es gibt aber auch „Fake-Anwälte“. Sie können aber einfach im Bundesrechtsanwaltsregister ganz einfach die Existenz des Rechtsanwalts prüfen, Link: https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak.
- Fragen Sie Ihre „Löschagentur“ oder den „Fake-Anwalt“ schriftlich folgende Fragen:
- Bekomme ich von Ihnen die gesamte Korrespondenz mit Google vorgelegt, vor allem den konkreten Beanstandungstext bzgl. der negativen Bewertung?
- Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Beanstandung der negativen Rezension oder führen Sie die Beanstandung selbst durch?
- Gibt es gegen Sie den Vorwurf von Mitbewerbern, dass Sie illegale Rechtsdienstleistung anbieten?
- Wurde gegen Sie bereits ein gerichtliches Verfahren geführt, wegen illegaler Rechtsdienstleistung?
- Wie reagieren Sie, wenn der Bewerter im Google Prüfverfahren antwortet?
- Kann mir ein Schaden entstehen, wenn ich Sie beauftrage?
- Mit welchem Grund beanstanden sie die negative Bewertung bei Google?
Wenn Sie uns die Antworten der „Löschagentur“ zusenden, dann können wir Ihnen beantworten, ob die antworten der Wahrheit entsprechen und welche rechtlichen Konsequenzen daraus folgen. Wir kennen fast jede „Löschagentur“ im deutschen Raum und können Sie dann rechtlich beraten, ob der von Ihnen geschlossene Vertrag mit der „Löschagentur“ nichtig ist im Sinne des 134 BGB oder Sie sogar Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wenn der Vertrag nach 134 BGB nichtig ist, dann besteht für Sie die Möglichkeit den gesamten gezahlten Betrag für die Löschung der Bewertungen zurückzufordern. Die Bewertungen bleiben in diesem Fall dennoch gelöscht.
3. Geben Sie Google keine Informationen über den Bewerter
Wie oben bereits dargestellt, stellt das OLG Saarbrücken mit Urt. v. 9.9.2022 - 5 U 117/21 klar, dass bei widersprüchlichem Vortrag durch sie oder ihren Vertreter keine weitere Prüfung durch das Bewertungsportal erfolgen muss:
- War die Beanstandung einer Internetbewertung gegenüber einem Hostprovider auf bewusst falschen Tatsachenvortrag (hier: wahrheitswidrige Leugnung eines Behandlungsverhältnisses) gestützt, so löst diese Beanstandung keine Prüfpflichten des Hostproviders aus.
- Ein Hostprovider ist im Rahmen der Prüfung, ob eine auf seinem Internetportal veröffentlichte Bewertung eines Arztes rechtswidrig ist, nicht gehalten, den Sachverhalt weiter aufzuklären, wenn ihm unterschiedliche Schilderungen des Arztes und des Patienten über den Verlauf des Behandlungstermins vorliegen und keine objektiven Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder der anderen Schilderung sprechen.
Praxistipp:
Aus diesen Grundsätzen ergeben sich für die Rechtsberatung bzgl. der Beanstandung zum Thema Google Bewertung löschen konkrete Prüfschritte für den Einzelfall, bevor eine Bewertung beanstandet werden kann.
Vor jeder Beanstandung gegenüber Google, sollte mit Blick auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken im Einzelfall durch den Rechtsanwalt geprüft werden,
- ob es sich um eine anonyme Bewertung handelt und die Bewertung mit fehlenden Kundenkontakt ggf. bestritten werden darf oder eine nähere Begründung für den fehlenden Kundenkontakt erforderlich ist, weil sich die Identität des Bewerters bereits aus der Bewertung ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20),
- in welchem Umfang dem Unternehmen die Identität bzw. der Kundenkontakt zum Bewerter bekannt ist bzw. schlüssig nachvollziehbar ist,
- ob der Bewertete den Kundenkontakt überhaupt abstreiten möchte, oder der Bewertete lediglich einzelne Tatsachenbehauptungen angreifen möchte,
- ob dem Unternehmen der in der Bewertung dargestellte Sachverhalt bekannt ist,
- ob das bewertete Unternehmen bereits auf die Bewertung mit der Kommentierungsfunktion geantwortet hat oder eine Antwort bereits gelöscht wurde (Bewertungsplattformen speichern gelöschte Bewertungen und berücksichtigen diese im Prüfverfahren ggf. auch gegen den Beschwerdeführer),
- ob der Bewerter seine Identität bereits gegenüber dem bewerteten Unternehmen zuvor offenbart hat,
- ob das bewertete Unternehmen bereits direkten Kontakt zum Bewerter aufgenommen hat,
- liegt ggf. Rechtsmissbrauch durch den Mandanten vor im Sinne des BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, weil zum Beispiel massenhaft der Kundenkontakt bestritten werden soll,
- ob die Bewertung bereits durch das Unternehmen selbst, einem beauftragten Rechtsanwalt oder einer Agentur beanstandet wurde,
- ob der Bewerter in einem bereits durchgeführten Prüfverfahren bereits eine Stellungnahme abgegeben hat,
- kann ein Prüfverfahren, in dem der Bewerter angeschrieben wird, vermieden werden, indem Schmähkritik oder der Verstoß gegen Richtlinien geltend gemacht werden,
- ob der Bewerter bereits vom bewerteten Unternehmen abgemahnt wurde,
- ob zwischen den Parteien ein Rechtsstreit oder bereits Strafanzeigen gestellt wurden.
Erst nachdem diese Fragen mit dem Mandanten geklärt wurden, kann mit dem Mandanten besprochen werden, welche tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen eine konkrete Beanstandungsform haben kann. Im Einzelfall ist zu klären, welche rechtliche Maßnahme insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Saarbrücken möglich ist, damit die Prüfung der Bewertung nicht wegen widersprüchlichen Angaben vom Bewertungsportal wie Google abgelehnt wird und die Bewertung unlöschbar wird. Damit ist ein standardisiertes Vorgehen beim Thema Google Bewertung löschen, wie das manche „Löschagenturen“ anbieten (Löschagenturen dürfen keine Rechtsdienstleistung durchführen, siehe oben), unmöglich, ohne einen möglichen Schaden des Mandanten in Kauf zu nehmen:
Wenn Sie keine Einzelfallprüfung vornehmen lassen, dann setzen Sie sich dem Risiko von Gegenansprüchen (negative Feststellungsklagen, Schadensersatzforderungen, Ansprüche auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten, etc.) aus, und zwar sowohl von Seiten der Verfasser der Bewertungen als auch von Seiten der Betreiber der Bewertungsplattformen. Wenn Sie eine „Löschagentur“ oder einen Anwalt beauftragen, dann müssen Sie sich deren Verhalten im Rechtsverkehr zurechnen lassen. Wenn der Dienstleister oder der Anwalt sich dann nicht rechtstreu verhalten, können daraus Ansprüche gegen Sie von Dritten entstehen. Beispiel: Die Auftragnehmer (Agentur oder Anwalt) trägt gegenüber Google wahrheitswidrig vor, dass der Bewerter nicht bekannt ist. Die negative Bewertung wird dann ggf. von Google aufgrund von falschen Tatsachen (Bewerter ist unbekannt) gelöscht. Dadurch verschaffen Sie sich ggf. einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil und können dafür abgemahnt werden. Daher sollten Sie genau wissen, was in Ihrem Namen beim gegenüber Google vorgetragen wird. Als Rechtsanwälte sind wir verpflichtet uns rechtstreu zu verhalten. Wir unterliegen den beruflichen Regeln, wie der BRAO. Dies gilt nicht für Löschagenturen. Wir und andere Rechtsanwälte haften für den Schaden, der aus unserer fehlerhaften Tätigkeit resultiert (bisher haben wir aber keinen Haftungsfall beim Thema Google Bewertung löschen).
4. Antworten Sie nicht auf negative Rezensionen- Wichtig für Ärzte
Bei Google Rezensionen im Google My Business Profil besteht die Möglichkeit Online Bewertungen zu kommentieren. Widerstehen Sie bitte dem ersten Reflex sich durch eine Antwort auf die Rezension zur rechtfertigen. Die Kommentierung der Bewertung kann zu erheblichen Problemen bei der Löschung der Bewertung führen. Sie geben Google damit Informationen, die Google im Prüfverfahren oder im gerichtlichen Verfahren gegen Sie verwenden werden kann. Zudem besteht die Gefahr, dass sie gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen oder als Arzt bzw. Berufsgeheimnisträger die Schweigeplicht brechen. Sollten Sie bereits auf eine negative Rezension geantwortet haben, dann speichern Sie die Antwort (für Ihren Anwalt) und löschen diese in der Verwaltung des Google My Business Profils.
5. Nehmen Sie keinen Kontakt zum Bewertungsportal auf
Auch hier gilt es, Google oder anderen Portalen keine vorschnellen Informationen beim Thema Google Bewertung löschen zu geben. Wir erleben, dass Google die Löschung ablehnt, weil Mandanten zuvor die Bewertung selbst gemeldet haben. Diese Informationen verwendet Google dann gegen den Mandanten. Beispiel: Mandanten neigen im Löschantrag dazu zu viel vorzutragen, indem sie z.B. ohne Not inhaltlich auf die Bewertung eingehen. Dies ist die falsche Strategie. Im ersten Schritt leiten wir durch Anwendung der Rechtsprechung, das Prüfverfahren ein, ohne auf den Inhalt der Bewertung einzugehen. Inhaltlich sollte man nur auf die Bewertung eingehen, wenn im Google Prüfverfahren der Bewerter antwortet.
6. Melden Sie sich nicht beim Bewertungsportal wie Google & Co. an
Melden Sie sich nicht freiwillig bei einem Bewertungsportal an oder beanspruchen das Profil nicht für Ihre Firma. Dies kann zu rechtlichen Nachteilen führen, beim Thema Google Bewertung löschen lassen. Gerade bei Trustpilot und Tripadvisor unterwerfen Sie sich durch die Zustimmung den AGBs, also den Regeln, des Bewertungsportals. Dadurch wird zum Beispiel der Gerichtsstand in Dänemark bzw. USA vereinbart und das Portal löscht nur noch nach den eigenen Richtlinien. Dies ist meistens nachteilig. Sollten Sie diesen Fehler schon gemacht haben, erklären wir Ihnen gerne, wie man aus dieser Falle wieder rauskommt. Bitte Fragen Sie uns.
7. Kontaktieren Sie nicht den Bewerter
Die Entscheidung, ob Sie den Rezensenten kontaktieren muss, strategisch geplant sein, denn die Kontaktaufnahme kann sich negativ auf das Prüfverfahren beim Bewertungsportal auswirken. Auch hier gilt, dass der Rezensent den Inhalt der Korrespondenz gegen Sie verwenden kann. Es besteht die Gefahr, dass die Bewertung nur sehr schwer löschbar wird, wenn Sie sich zu schnell inhaltlich und damit rechtlich positionieren.
8. Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, zum Thema Google Bewertung löschen
Die Versicherung bezahlt in vielen Fällen den Rechtsanwalt, wenn ein Versicherungsfall vorliegt.Die Versicherung bezahlt nach RVG und keine geringe pauschale in Höhe von € 159.
Dadurch kann der Rechtsanwalt kostendeckend sein ganzes Fachwissen nutzen um mit verschiedenen Maßnahmen eine erfolgreiche Löschung herbeizuführen:
Schutz vor erneuter negativer Bewertung
Die Wiederholungsgefahr einer erneuten Bewertung wird reduziert, wenn wir in der Deckungsanfrage auch die Deckung für etwaige Unterlassungsansprüche gegenüber Google anfragen. Dies hat den Vorteil, dass Google verpflichtet wird, die erneute Bewertung durch die Rezensenten mittels technischer Mittel, wie die Einrichtung einer IP-Sperre, zu verhindern.
Ein Schadenfall bei mehreren negativen Bewertungen
Wenn Sie mehrere Bewertungen gegenüber der Versicherung einreichen, handelt es sich dabei nur um einen Versicherungsfall. Wir rechnen gegenüber der Versicherung nur eine Angelegenheit ab. Dies schont Ihren Versicherungsvertrag. Die Selbstbeteiligung fällt nur einmal an.
Wir kümmern uns um die Kostenübernahme der Versicherung für das Löschen lassen der Bewertung
Die Kosten werden regelmäßig von der Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren (RVG) übernommen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Es kann eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und die Umsatzsteuer anfallen. Die Umsatzsteuer können Sie gegenüber dem Finanzamt zu 100 % geltend machen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Umsatzsteuer. Wir kümmern uns um die Deckungszusage Ihrer Versicherung. Sollte die Versicherung keine Deckungszusage erteilen, werden wir nicht für Sie gegenüber dem Bewertungsportal tätig.
Sie haben keine Firmenrechtsschutzversicherung?
9. Bauen Sie positive Bewertungen auf
Viele positive Bewertungen bieten Ihne einen Puffer wenn Sie mal wieder eine negative Bewertung erhalten. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Bewertungsfilter. Dabei handelt es sich um ein Tool, welches schlechte Bewertungen aussortiert. Potenzielle negative Bewertungen werden nicht an Google weitergeleitet. Bitte sprechen Sie uns an.
10. Kaufen Sie keine positiven Bewertungen
Gekaufte positive Bewertungen werden von den Bewertungsportalen schnell erkannt und wieder gelöscht. Im schlimmsten Fall werden Sie auf dem Portal mit einem Warnhinweis markiert:
Zudem helfen viele neue positive Bewertungen nur begrenzt. Beispiel:
Sie haben 10 positive Bewertungen und einen Schnitt von 5,0 Sternen bei Google. Wenn nur eine negative hinzukommt fällt ihr Sternedurchschnitt sofort auf 4,6. Aus einem herausragenden Bewertungsprofil wird ein durchschnittliches. Um wieder auf 5,0 zu kommen, müsste man 72 fünf Sterne (!) Bewertungen für sein Unternehmen aufbauen, um wieder den Sternedurchschnitt von 5,0 zu erreichen. Zudem ist die eine negative Bewertung immer noch online. Dagegen führt die Löschung der einen negativen Bewertung sofort wieder zu einem Sternedurchschnitt von 5,0.
11. Lassen sie sich nur von einem Speziallisten beraten beim Thema Google Bewertung löschen
Die wichtigste Regel ist, dass Sie sich nur von echten Experten bei der Löschung von Bewertungen helfen lassen. Löschagenturen sind nie Experten, da sie keine Rechtsdienstleistung durchführen dürfen. Dies dürfen nur Rechtsanwälte. Daher können Agenturen ihnen auch nicht mit dem ganzen „Werkzeugkasten“ helfen. Die Krankenschwester fängt auch nicht an für den Arzt zu operieren. Wenn Sie oder Ihr Vertreter bei der Bearbeitung der Rechtsbeschwerde etwas falsches oder unbedachtes vortragen, kann die Prüfplicht von Google entfallen (OLG Saarbrücken). In diesem Fall muss Google die Bewertung auch nicht löschen: Ohne Prüfung – keine Löschung.
Können auch rechtmäßige Google Bewertungen gelöscht werden?
Ja! Grundsätzlich kann man jede Google Rezension löschen lassen. Dabei ist grundsätzlich irrelevant, ob es sich um eine reine Meinungsäußerung handelt oder gar um eine anonyme Bewertung ohne Inhalt.
Ob eine Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, wird nicht etwa ad hoc von Google, dem Anwalt oder dem Rezensenten entschieden. Vielmehr wird dies in einem einheitlichen von der Rechtsprechung vorgegebenen Verfahren geprüft („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Google muss den Bewerter anschreiben, Erst nach Abschluss des Prüfverfahrens im Zusammenahng mit der Reaktion des Bewerters auf die Beschwerde, kann eine abschließende Einschätzung über die Rechtmäßigkeit der Bewertung von Google erfolgen. Aber auch rechtmäßige Bewertungen müssen regelmäßig gelöscht werden, wenn Google sich nicht an den Ablauf des Prüfverfahrens hält oder der Bewerter sich nicht ausreichend verteidigt.
Deshalb kann man grundsätzlich fast jede Bewertung angreifen. Das Prüfverfahren geht in den vielen Fällen zugunsten des betroffenen Unternehmens aus, wenn richtig juristisch argumentiert wird. Die meisten Verfasser von Bewertungen sind keine Juristen und denken beim Schreiben nicht darüber nach, dass sie Behauptungen und Tatsachen ggf. beweisen bzw. „substantiieren“ müssen. Der Rezensent ist als juristischer Laie nicht auf Augenhöhe mit einem Rechtsanwalt, der auf das Thema Google-Bewertungen löschen lassen spezialisiert ist.
Wo liegt der Unterschied zwischen der Tätigkeit des Rechtsanwalts und einer „Löschagentur“?
Das Beantragen von Löschungen von Bewertungen ist eine komplexe juristische Aufgabe. Aktuell haben sich in Deutschland einige Rechtsanwälte auf dieses Thema spezialisiert. Aber auch sogenannte “Löschagenturen” bieten das Thema Google Bewertung löschen an. Agenturen dürfen aber keine Rechtsdienstleistungen erbringen, vgl. RDG. Wenn die Agentur aber die Bewertung nicht juristisch prüfen darf, dann kann die Agentur auch nicht den besten juristischen Weg für Sie auswählen, der zur Löschung der Bewertung führt.
Als Anwälte gehen wir bei der Löschung von Rezensionen strategisch wie folgt vor:
- Meldung der Bewertung möglichst, ohne inhaltlich auf die Bewertung einzugehen. Das Prüfverfahren wird von Google eingeleitet.
- Wir weisen darauf hin, dass die Beweislast komplett beim Portal und beim Bewerter liegt.
- Wir machen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten nach der BGH- Rechtsprechung und Verstöße gegen die Google-Richtlinien geltend.
- Wir achten darauf, ob Google Prüfverfahrensfehlern begeht. Die Pflichten im Prüfverfahren von Google und Co hat der BGH festgelegt. Wenn Google einen Prüfverfahrensfehler begeht, haftet Google für die Bewertung. Dies ist ein erheblicher strategischer Vorteil. Wir mahnen Google und Co in diesen Fällen konsequent ab. Auch dies darf keine Agentur durchführen.
- Erst wenn der Bewerter substantiiert antwortet, werden wir inhaltlich auf die Bewertung eingehen. Das hat den Vorteil, dass die Beweislast beim Gegner bleibt.
Nutzen Sie die Expertise von Volljuristen. Im Krankenhaus wollen Sie auch vom Chefarzt operiert werden und nicht von der Pflegekraft.
Greift meine Firmenrechtsschutzversicherung Thema Google Bewertung löschen?
Grundsätzlich ja! Viele unserer Mandanten nutzen ihre Firmenrechtsschutzversicherung für die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Google und Co. Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Dies ist oft sehr kompliziert, jedoch erhalten wir in sehr vielen Fällen eine Zusage für die Kosten zum Thema Google Bewertung löschen. Wenn Sie bei Ihrem Versicherungsvertreter oder Ihrer Versicherung nachfragen, ob das Thema Google Bewertung löschen umfasst ist, dann wird man dies in den aller meisten Fällen verneinen. Warum dies nur teilweise richtig ist, erfahren Sie hier.
Tipp:
Was mache ich, wenn ich keine Firmenrechtsschutzversicherung habe?
Sie können jederzeit eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen. Gerne empfehlen wir Ihnen eine kostengünstige Firmenrechtsschutzversicherung, die in vielen Fällen bei der Beanstandung beim Thema Google Bewertung löschen gegenüber Google die Kosten trägt. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Google eine Bewertung nach Aufforderung nicht prüft. Die Kosten bei der von uns empfohlenen Versicherung zum Thema Google Bewertung löschen beginnt bei etwa 250 € im Jahr (Tarif: Basisschutz, Kosten u. a. abhängig von der Branche und Mitarbeiteranzahl). Die Versicherung zum Thema Google Bewertung löschen hat keine Wartezeit, greift aber nur bei Bewertungen ab Versicherungsbeginn.
Bitte fragen Sie uns persönlich nach dieser Versicherung. Gerne per WhatsApp.
Alle Tipps und Vorteile bzgl. der Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung erfahren Sie hier.
Sind anonyme Google Bewertungen auch ohne Inhalt löschbar?
Ja! Da nach Einleitung des Prüfverfahrens (s.o) auch Google für die Bewertung haftet, sind auch anonyme Bewertungen ohne Inhalt löschbar (LG Hamburg 12.01.2018, 324 O 63/17).
Welche Google Bewertungen sind nicht löschbar?
Google löscht Bewertungen nicht, wenn das Prüfverfahren von Google nach den Jameda-II-Richtlinien zugunsten des Rezensenten ausgeht. Erst dann hat der Bewertende die Rechtmäßigkeit seiner Bewertung gegenüber Google nachgewiesen. Das bedeutet, der Rezensent muss Google nachweisen, dass er Kundenkontakt hatte und dass seine Behauptungen stimmen. Für beides muss der Bewerter Google Nachweise in Form von Belegen wie zum Beispiel Rechnungen oder Fotos vorlegen.
Wie hoch sind die Erfolgschancen der Löschung einer negativen Bewertung?
Das kommt auf die Bewertung an. Manche Bewertungen sind offensichtlich rechtswidrig, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstoßen oder eine Schmähkritik enthalten. Bei anderen Bewertungen kann eine sehr gute Prognose für die Durchsetzung einer Löschung gegeben werden, weil unwahrscheinlich ist, dass der Rezensent die behaupteten Tatsachen beweisen kann. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die meisten Bewertungen am Ende gelöscht werden. Andere Mitbewerber geben eine Löschquote von 90 % an. Wir werben mit keiner genauen Quote, weil dies oft illegal (BRAO und UWG) ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass je höher die juristische Expertise, desto höher liegt die Wahrscheinlichkeit der Löschung. Wir beschäftigen uns den ganzen Tag nur mit dem Thema wie man Google Bewertungen löschen lassen kann.
Warum antwortet Google oft nicht auf die Beschwerden ohne Anwalt?
Sehr viele Unternehmer, die schon einmal eine Bewertung an Google gemeldet haben, haben hierbei schlechte Erfahrungen gemacht. Das liegt daran, dass viele der Unternehmer, die eine Bewertung melden, dies über das „Drei Punkt Menü“ hinter der Bewertung tun:
Über dieses „Drei Punkte Menü“ melden die meisten Unternehmen die Bewertung nur nach den Google Richtlinien. Eine solche Meldung ist oft nicht ausreichend. Sie können die Bewertung nur anhand von vorgefertigten Meldungen und Gründen einreichen:
Diese Meldungen sind aber oft nicht ausreichend. Google eröffnet zwar ein Prüfverfahren nach den Google Richtlinien bzgl. der online Bewertungen, schreibt den Bewerter aber nicht an.
Wir dagegen melden die Bewertung bei Google in einem schriftlichen Verfahren primär auf Grundlage der deutschen Rechtsprechung in einem sogenannten „Notice and Takedown Verfahren“. Ein solches Verfahren führt in fast allen Fällen dazu, dass Google ein „echtes Prüfverfahren“ einleitet. Der Bewerter wird von Google dann angeschrieben. Der Bewerter hat dann 7 Tage Zeit sich zu rechtfertigen. Erfolgt keine und nur eine unzureichende Antwort des Rezensenten, dann ist Google zur Löschung der negativen Bewertung verpflichtet und wird die Bewertung zeitnah löschen.
Warum sind positive Google Bewertungen so wichtig?
Bewertungen haben einen großen Einfluss auf das Ranking von Websites in den SERPs. Gerade in der lokalen Suche zählen Reviews zu den starken Rankingkriterien. Das amerikanische SEO Consulting Unternehmen Moz beziffert den Anteil der „review signals“ an dem Kuchen der lokalen SEO Rankingfaktoren auf immerhin 15,44 %.
Dauer und Ablauf des Löschverfahrens bei Google Bewertungen
Bei Google dauert die Löschung einer negativen Bewertung ca. 10 bis 14 Tage, bis die erste Phase des Prüfverfahrens durchlaufen ist. Die meisten der negativen Bewertungen werden in dieser ersten Phase des Google Prüfverfahrens bereits gelöscht. Dies ist der Fall, wenn der Rezensent auf die Anfrage von Google nicht oder nur unzureichend antwortet.
In der zweiten Phase des Prüfverfahrens, wenn der Rezensent sich verteidigt, kann eine weitere anwaltliche Stellungnahme erforderlich sein, damit die Bewertung gelöscht wird. Dieser Teil der Google-Prüfung verläuft erfolgreich, wenn der Bewerter nicht genügend Nachweise für seine Behauptungen liefert. Dies zweite Phase kann auch noch einmal zwei Wochen dauern. Soll es schneller gehen, kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Das ist aber selten notwendig. Bewertungen werden von Google nicht gelöscht, wenn der Bewerter im Prüfverfahren alle erforderlichen Nachweise vorlegt. Ggf. kann der Bewerter dann aber wegen falscher Tatsachenbehauptungen in seiner Rezension abgemahnt werden, wenn nun die Identität des Bewerters bekannt ist.
Kann ich den Bewerter persönlich für die Bewertung haftbar machen und die Daten vom Bewertungsportal erhalten?
Ja das ist grundsätzlich möglich. Wir mahnen den Bewerter ab und fordern ihn zu einer strafbewehrten Unterlassung auf. Voraussetzungen:
- Name und Adresse des Bewerters sind bekannt.
- Sie müssen dem Bewerter nachweisen, dass er die negative Bewertung veröffentlicht hat. Dies ist oft anhand der Bewertung (Foto und Name) und des individuellen Inhalts möglich. Zudem streiten die meisten Bewerter die Urheberschaft ihrer negative Rezension gar nicht ab.
- Der Bewerter verbreitet falsche Tatsachen oder darf Sie gar nicht bewerten.
Der Vorteil einer direkten Abmahnung liegt darin, dass Sie einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Bewerter haben und eine Unterlassungserklärung verlangen können. Diese schützt vor erneuter negativer Bewertung.
Auskunftsanspruch nach § 21 TTDSG: Um die Daten des Bewerters herauszubekommen kann man gegenüber dem Portal die Daten herausverlangen. Die Herausgabe muss allerdings durch das zuständige Zivilgericht angeordnet werden und ist nur möglich, wenn durch die Bewertung eine Straftat wie zum Beispiel Beleidigung oder Verleumdung begangen wird. Wir haben in der Vergangenheit schon Deckungszusagen von der Rechtsschutzversicherung für dieses Verfahren erhalten.
Wird durch das Löschen von Google Bewertungen die Meinungsfreiheit eingeschränkt?
Das Gegenteil ist der Fall, denn der Verbraucher hat nur einen Anspruch auf Bewertungen, die auch rechtmäßig sind. Verleumdungen, gefälschte Beurteilungen, nicht beweisbare Tatsachenbehauptungen von anonymen Nutzern, die sich hinter der Meinungsfreiheit verstecken, haben im Internet nichts zu suchen. Solche Bewertungen schaden Unternehmen und damit der Gesellschaft.
Können sich Verfasser von Bewertungen strafbar machen?
Rezensenten tragen durchaus ein Risiko, sich der üblen Nachrede gemäß §187 StGB oder der Verleumdung strafbar zu machen. Das Beweisrisiko, dass die Tatsache wahr ist, trägt der Rezensent. Mit anderen Worten: Kann der Rezensent vor Gericht nicht beweisen, dass seine Tatsachenbehauptungen der Wahrheit entsprechen, kann er verurteilt werden! Es ist unglaublich, dass sich täglich hunderttausende von Menschen in den sozialen Medien und Bewertungsportalen der Gefahr aussetzen, eine Strafanzeige zu erhalten. Leider verfolgen die Staatsanwaltschaften diese Delikte nur selten. Gerne beraten wir Sie auch, wie Sie die Ansprüche im Strafrecht durchsetzen.
Kann meine negative Bewertung gelöscht werden?
Grundsätzlich kann man jede Google Rezension löschen lassen bzw. angreifen. Dabei ist grundsätzlich irrelevant, ob es sich um eine reine Meinungsäußerung handelt oder gar um eine anonyme Bewertung ohne Inhalt.
Ob eine Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, wird nicht etwa ad hoc von Google, dem Anwalt oder dem Rezensenten entschieden. Vielmehr wird dies in einem einheitlichen von der Rechtsprechung vorgegebenen Verfahren geprüft („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Erst nach Abschluss des Prüfverfahrens kann eine abschließende Einschätzung über die Rechtmäßigkeit der Bewertung erfolgen. Aber auch rechtmäßige Bewertungen müssen regelmäßig gelöscht werden, wenn Google sich nicht an den Ablauf des Prüfverfahrens hält.
Wie kann ich bei Google meine Rezension löschen?
Über das Drei Punkte Menü neben der Bewertung kann man diese Meldungen gegenüber Google abgeben, aber dabei handelt es sich nur um eine Meldung nach den Google Richtlinien. Eine solche Meldung ist oft nicht ausreichend.
Google eröffnet zwar ein Prüfverfahren nach den Google Richtlinien bzgl. der online Bewertungen, schreibt den Bewerter aber nicht an.
Wir dagegen melden die Bewertung bei Google in einem schriftlichen Verfahren primär auf Grundlage der deutschen Rechtsprechung in einem sogenannten „Notice and Takedown Verfahren“. Ein solches Verfahren führt in fast allen Fällen dazu, dass Google ein „echtes Prüfverfahren“ einleitet. Der Bewerter wird von Google dann angeschrieben. Der Bewerter hat dann 7 Tage Zeit sich zu rechtfertigen. Erfolgt keine und nur eine unzureichende Antwort des Rezensenten, dann ist Google zur Löschung der negativen Bewertung verpflichtet.