THOM- ImmobilienmaklerVon A bis Z einfach nur Fantastisch. Sehr schnelle Rückmeldung auf unsere schriftliche Anfrage. Sehr gut vorbereitet bei der Rückmeldung. Herr Schulz hatte unser Google-Profil bereits gesichtet und sofort die Lösung erklärt. Innerhalb von nur 3 Tagen waren - ALLE - unerwünschten Bewertungen entfernt. Wir werden Sie, lieber Herr Schulz, jederzeit gerne weiterempfehlen. Vielen Dank für Ihre schnelle und unbürokratische Hilfe!!!
Chiptuning ReichertDanke für die Hilfe! Das nenne ich Rechtsbeistand!
Zum SonnenhügelDie Kanzlei hat uns sehr schnell und professionell geholfen, eine ungerechtfertigte und schlechte Bewertung eines Gastes bei Google zu löschen. Wir bedanken uns recht herzlich bei RA Schulz und seinem Team. Herzliche Grüße aus Bayern von Familie Berger.
LinJa GmbH & Co KGWow, einfach nur wow! Wir bedanken uns für diesen herovrragenden Service! Schade, dass es nur 5 Sterne zum Vergeben gibt....
otto müllerEntfernung der schlechten Bewertungen hat super geklappt! Vielen Dank!!
André W. SchimkusBesser kann ein Rechtsanwalt wohl nicht arbeiten! Fachlich kompetent, 'lautlos', schnell, verbindlich. Bin sehr beeindruckt. Vielen Dank für das Engagement!
milena reichGroßartig, hat sich sofort auf meine Anfrage zurück gemeldet und konnte die Bewertung zeitnah löschen.
Pourya FeilyAlso ehrlich gesagt ich weiß nicht mit welcher Sprache muss ich mich bei Herr Schulz bedanken der ist ehrlich korrekt zuverlässig der hat mir geholfen meine ganzen fake Bewertung bei Google Zu löschen ich danke Ihnen sehr mit ihrer tollen Arbeit weiter so ich kann das jedem empfehlen🌷🌷🌷🌷🌷🌷🌞🌞🌞🌞🙏🏾🙏🏾🙏🏾🙏🏾
Sala HeoriBekannter Anwalt welcher negative Rezenssion löschen kann. Wir hatten das Problem, dass User uns 1 Stern ohne Inhalt gegeben hatten.
Larisa MainuschSehr bekannter Anwalt mit viel Erfahrung. Ich habe viele Videos von Herr Schulz in YouTube angeschaut. Mein Cousin hat sich ein Pflegedienst aufgebaut und durch die schlechten Bewertungen haben uns Senioren nicht vertraut, obwohl alles Fake Bewertungen waren. Herr Schulz hat uns aus dieser Patsche geholfen, indem er die Fake Bewertungen gelöscht hat.
Lea DonnerstagSehr netter Anwalt mit Erfahrung er kann die negativen Bewertungen, die einem zu Last sind entfernen.
Nazlem ÜzgüzHerr Imanuel Schulz löscht negative Rezensionen und hat somit die Bäckerei meiner Familie gerettet. Ohne den Anwalt würden meine Eltern ihr Familienunternehemen fast aufgeben, da es eine starke Konkurrenz gibt und für uns jeder Kunde zählt
Dave KerantSehr guter Anwalt mit einem hervorragendem Team. Herr Schulz hat meinem Onkel sehr geholfen in dem er die Bewertungen gelöscht hat, die seinem Ruf geschadet haben.
Lenny BaruthDas Team und der Anwalt sehr kompeten und entgegenkommend. Löscht negative Bewertungen. Bei uns hatte, dass große Schäden gelassen gehabt, welche beseitigt wurden jetzt.
Micheal HammerKompetenter Anwalt mit viel Erfahrung. Imanuel Schulz löscht gezielt falsche und schlechte Bewertungen. Mein Fall war, dass manche Personen mein Geschäft mit falschen Bewertungen schädigen wollten obwohl alles ganz normal seinen Lauf nahm. Danke
Hakha FarzamZuverlässiges und höfliches Personal. Anwalt hat uns bei vielen Problemen geholfen aber die Google Bewertungen zu löschen hat uns am meisten geholfen. Vielen Dank
Henry HadsonSehr höfliche Mitarbeiter und auch eine sehr schön geräumige Kanzlei Herr Schulz hat mir meine Bewertungen gelöscht, die schon sehr alt waren und nichts mehr über die heutige Session sagen
Carsten HintzeSehr schnell und sehr zuverlässig: Bei Fake-Bewertungen absoluter Tipp!
roy burkhardtIch kenne Herrn Schulz bereits seit Jahren als kompetenten Rechtsanwalt in verschiedenen Bereichen. In unserer Kita hatten wir zuletzt eine ungerechtfertigte Bewertung auf Google erhalten und ich habe mich mit diesem Anliegen an Herrn Schulz gewandt. Dieser hat sich des Problems angenommen und konnte den unkonstruktiven Eintrag schnell beseitigen. Wir sind dafür sehr dankbar und kann die Leistung und den Service sehr positiv weiterempfehlen.
Andreas GnamHier merkt man sofort, daß jemand mit Feuer und Flamme bei der Sache ist! Herr Schulz gibt einen sehr praxisbezogenen Überblick darüber, was realistisch gesehen die zielführendsten Optionen sind.
Ruth HefterRechtanwalt Schulz konnte uns wie versprochen schnell und zuverlässig helfen . wir sind mit seiner arbeit sehr zufrieden gerne wieder .Perfekt Immobilien Ulm-Berlin-Hamburg GmbH
Waldemar SchmidtRechtsanwalt Imanuel Schulz ist der beste Fachmann Im Google-Bewertungen Löschen. Wir sind mit der Arbeit von Herr Schulz sehr Zufrieden, und können auf jeden fall weiter empfehlen.
Tony HaskinsWir sind sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Schulz. Wir hatten 6 Fake Bewertungen bekommen, die wir mehrfach haben bearbeiten lassen, die jedoch nie gelöscht wurden. Mit Herr Schulzs Hilfe konnten wir diese Bewertungen doch endlich löschen lassen und damit sind wir extrem zufrieden! Besser geht es echt nicht! 5/5 Sterne mehr als verdient!
Ist auch Ihre Bewertung löschbar? Irrtümer und FAQ
Können auch rechtmäßige Bewertungen gelöscht werden?
Ja! Grundsätzlich kann man jede Google Rezension löschen. Dabei ist grundsätzlich irrelevant, ob es sich um eine reine Meinungsäußerung handelt oder gar um eine anonyme Bewertung ohne Inhalt.
Ob eine Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, wird nicht etwa ad hoc von Google, dem Anwalt oder dem Rezensenten entschieden. Vielmehr wird dies in einem einheitlichen von der Rechtsprechung vorgegebenen Verfahren geprüft („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Erst nach Abschluss des Prüfverfahrens kann eine abschließende Einschätzung über die Rechtmäßigkeit der Bewertung erfolgen. Aber auch rechtmäßige Bewertungen müssen regelmäßig gelöscht werden, wenn Google sich nicht an den Ablauf des Prüfverfahrens hält.
Deshalb kann man jede Bewertung angreifen. Das Prüfverfahren geht in den allermeisten Fällen zugunsten des Betroffenen aus, wenn richtig juristisch argumentiert wird. Die meisten Verfasser von Bewertungen sind keine Juristen und denken beim Schreiben nicht darüber nach, dass sie jede Behauptung beweisen müssen, wenn es hart auf hart kommt. Der Rezensent ist als juristischer Laie nicht auf Augenhöhe mit einem Rechtsanwalt, der auf das Thema Google-Bewertungen spezialisiert ist. Als medizinischer Laie diskutiert man auch nicht mit einem Arzt über die richtige Art und Weise, ein Krebsgeschwür zu operieren.
Aber selbst, wenn der Rezensent sich einen Anwalt nehmen würde, dann läge die Beweislast für alle Tatsachen immer noch bei ihm. Sie merken: Die Chancen, als Verfasser der Bewertung ein Prüfverfahren zu bestehen, ist nicht einfach. Es ist verdammt leicht, eine Bewertung in die Welt zu setzen. Es ist aber sehr viel schwieriger, diese zu verteidigen, wenn sich der Betroffene dagegen mit anwaltlicher Hilfe wehrt.
Deshalb sollten Sie immer einen Rechtsanwalt beauftragen und Agenturen meiden
Das Beantragen von Löschungen von Bewertungen ist eine komplexe juristische Aufgabe. Aktuell haben sich in ganz Deutschland nur sehr wenige Rechtsanwälte auf dieses Thema spezialisiert. Manche “Löschagenturen” bieten auch an, Bewertungen zu löschen. Agenturen dürfen aber keine Rechtsdienstleistunegn erbringen, vgl RDG. Zudem muss bezweifelt werden, dass Agenturen das juristische Fachwissen haben. Daher ist die Tätigkeit der Agentur auf eine Meldung per “Email” beschränkt. Zudem greifen diese Agenturen Bewertungen oft auf der “tatsächlichen” Ebene an. Das bedeutet, dass die Agentur im besten Fall Tatsachenbehauptungen bestreitet und dargelegt, wie der tatsächliche Sachverhalt ist. Dies ist aber falsch und kann dazu führen, dass die Bewertung unlöschbar wird. Im ersten Schritt sollte man nie auf den Inhalt der Bewertung eingehen.
Daher gehen wir strategisch wie folgt vor:
- Meldung der Bewertung möglichst ohne inhaltlich auf die Bewertung einzugehen. Das Prüfverfahren wird von Google eingeleitet
- Wir weisen darauf hin, dass die Beweislast komplett beim Portal und beim Bewerter liegt.
- Wir machen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten nach der BGH- Rechtsprechung und Verstöße gegen die Google-Richtlinien geltend.
- Wir achten darauf, ob Google Prüfverfahrensfehlern begeht. Die Pflichten im Prüfverfahren von Google und Co hat der BGH festgelegt. Wenn Google einen Prüfverfahrensfehler begeht, haftet Google für die Bewertung. Dies ist ein erheblicher strategischer Vorteil. Wir mahnen Google und Co in diesen Fällen konsequent ab. Auch dies kann und darf keine Agentur.
- Erst wenn der Bewerter substantiiert antwortet, werden wir inhaltlich auf die Bewertung eingehen. Das hat den Vorteil, dass die Beweislast beim Gegner bleibt.
- Nutzen Sie die Expertise von Volljuristen (hier alle Infos). Im Krankenhaus wollen Sie auch vom Chirurgen operiert werden und nicht von der Pflegekraft.
Greift meine Firmenrechtsschutzversicherung bei Google Bewertungen?
Grundsätzlich ja! Über 60 % unserer Mandanten nutzen ihre Firmenrechtsschutzversicherung für die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Google und Co. Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Dies ist oft sehr kompliziert, jedoch erhalten wir in 90 % der Fälle eine Zusage. Wenn Sie bei Ihrem Versicherungsvertreter oder Ihrer Versicherung nachfragen, ob das Löschen von Bewertungen umfasst ist, dann wird man dies in den aller meisten Fällen verneinen. Warum dies nur teilweise richtig ist, erfahren Sie hier.
Tipp: Es gibt eine Firmenrechtsschutzversicherung, die den Reputationsbereich abdeckt, und für einen Arzt lediglich ca. 180 € im Jahr kostet. Bitte fragen Sie uns persönlich nach dieser Versicherung.
Was mache ich, wenn ich keine Firmenrechtsschutzversicherung habe?
Sie können jederzeit eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen. Eine in Deutschland einzigartige Versicherung in diesem Bereich kostet ca. 180 € im Jahr für einen Arzt. Der Tarif beinhaltet keine Wartezeit und keine Eigenbeteiligung. Bitte fragen Sie uns persönlich nach dieser Versicherung. Gerne per WhatsApp. Alle Tipps und Vorteile bzgl. der Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung erfahren Sie hier.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich negativ bewertet wurde?
Lesen Sie bitte nicht all die vielen falschen Tipps im Internet über den richtigen Umgang mit Bewertungen. Es ist wie im Strafrecht: Schweigen ist Gold. Antworten Sie nicht selbst auf eine negative Bewertung und nehmen Sie keinen Kontakt zum Bewertenden oder zum Bewertungsportal auf. Auch wenn dieser Rat schwer fällt. Sie müssen verstehen, dass nicht Sie sich verteidigen müssen, sondern Google und der Rezensent. Jeder falsche Satz gegenüber dem Gegner begünstigt seine Verteidigung und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Bewertung nicht gelöscht wird.
Tipp: Die Firmenrechtsschutzversicherung greift nur, wenn Sie bei Trustpilot, Tripadvisor, Jameda, Holidaycheck und Co nicht angemeldet bzw. registriert sind. Sonst werden Sie als Vertragspartner der Portale angesehen. Bitte kündigen Sie die Registrierung per Email. Details dazu erfahren Sie hier.
Bei Google ist es bisher noch so, dass das Profil als eine Art Zwangsprofil betrachtet wird.
Sind anonyme Bewertungen auch ohne Inhalt löschbar?
Ja! Da nach Einleitung des Prüfverfahrens (s.o) auch Google für die Bewertung haftet, sind auch anonyme Bewertungen ohne Inhalt löschbar (LG Hamburg 12.01.2018, 324 O 63/17).
Welche Bewertungen sind nicht löschbar?
Google löscht Bewertungen nicht, wenn das Prüfverfahren von Google nach den Jameda-II-Richtlinien zugunsten des Rezensenten ausgeht. Erst dann hat der Bewertende die Rechtmäßigkeit seiner Bewertung gegenüber Google nachgewiesen. Das bedeutet, der Rezensent muss Google nachweisen, dass er Kundenkontakt hatte und dass seine Behauptungen stimmen. Für beides muss der Bewerter Google Nachweise in Form von Belegen wie zum Beispiel Rechnungen oder Fotos vorlegen.
Wie hoch sind die Erfolgschancen der Löschung?
Das kommt auf die Bewertung an. Manche Bewertungen sind offensichtlich rechtswidrig, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstoßen oder eine Schmähkritik enthalten. Bei anderen Bewertungen kann eine sehr gute Prognose für die Durchsetzung einer Löschung gegeben werden, weil unwahrscheinlich ist, dass der Rezensent die behaupteten Tatsachen beweisen kann. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die meisten Bewertungen am Ende gelöscht werden.
Warum antwortet Google oft nicht auf die Beschwerden ohne Anwalt?
Sehr viele Unternehmer, die schon einmal eine Bewertung an Google gemeldet haben, haben hierbei schlechte Erfahrungen gemacht. Das liegt daran, dass 99 Prozent der Unternehmer, die eine Bewertung melden, dies über das Flaggensymbol tun:
Warum sind positive Bewertungen so wichtig?
Bewertungen haben einen großen Einfluss auf das Ranking von Websites in den SERPs. Gerade in der lokalen Suche zählen Reviews zu den starken Rankingkriterien. Das amerikanische SEO Consulting Unternehmen Moz beziffert den Anteil der „review signals“ an dem Kuchen der lokalen SEO Rankingfaktoren auf immerhin 15,44%.
Dauer und Ablauf des Löschverfahrens
Bei Google dauert die Löschung ca. 10 bis 14 Tage, bis die erste Phase des Prüfverfahrens durchlaufen ist. Über 80 Prozent der Bewertungen werden in dieser Phase bereits gelöscht. In der zweiten Phase des Prüfverfahrens muss man oft noch eine anwaltliche Stellungnahme schreiben und sich mit Google und dem Rezensenten auseinandersetzen. Dieser Teil der Google-Prüfung verläuft meist erfolgreich, da der Bewerter nicht genügend Nachweise für seine