Ihre Kanzlei für Reputationsschutz
Jetzt HolidayCheck Bewertungen löschen lassen

Wir lassen rechtswidrige negative Bewertungen bei HolidayCheck löschen
Überlassen Sie Ihren guten Ruf nicht anderen!

Bekannt aus folgenden und weiteren Medien:

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Ihre Vorteile auf einen Blick

Echte Anwaltskanzlei

Bei uns kümmern sich Rechtsanwälte um Ihre HolidayCheck Bewertungen. Wir sind keine Agentur wie einige Mitbewerber.

Kostenlose Erstberatung

Wir beraten Sie kostenlos, wie wir Ihre HolidayCheck HolidayCheck löschen können und welche Chancen Sie haben, Ihre Reputation zurück zu gewinnen.

Überdurchschnittliche Erfolgsquoten

HolidayCheck reagiert auf unsere Beschwerden. Unsere Erfolgsquote bei HolidayCheck Bewertungen liegt bei über 90%.

HolidayCheck – Hotelbewertungen

Bewertungen haben einen großen Einfluss auf das Ranking Ihres Unternehmens im Internet. Sie zählen zu den wichtigsten Kritierien für Urlaubsbucher.

Rechtsschutzversicherung

Die Kosten der gesetzlichen Gebühren für die Löschung von HolidayCheck Bewertungen werden von der Firmenrechtsschutzversicherung getragen.

Von Rechtsanwälten auf Google My Business empfohlen

(Stand am 06.06.2023)

Mehr InfosProvenExpertKundenbewertungen

4,99 von 5

SEHR GUT

432 Bewertungen

100%

Empfehlungen

KundenserviceSEHR GUT (5,00)

Preis / LeistungSEHR GUT (5,00)

28.10.2019Empfehlung! Habe schnell einen Termin bekommen und gebe gerne eine Weiterempfehlung
28.10.2019Empfehlung! Zuvorkommender und ehrlicher Anwalt
30.10.2019Empfehlung! Top Anwalt. Würde mich immer wieder für ihn entscheiden.
30.10.2019Empfehlung! Gute Anwaltskanzlei mit einem netten Team.
30.10.2019Empfehlung! Danke für die Hilfe!
30.10.2019Empfehlung! Man bekommt zügig einen Termin und wird beim Erstgespräch schon über das weitere Vorgehen umfassend aufgeklärt.
30.10.2019Empfehlung! Danke für die schnelle Hilfe. Mein Problem wurde erfolgreich gelöst
30.10.2019Empfehlung! Netter Anwalt und gute Beratung!
29.10.2019Empfehlung! ein experte im medien und internetrecht.danke
28.10.2019Empfehlung! War alles super!

Unsere Erfahrungen mit der Löschung von HolidayCheck Bewertungen

92
Erfolgsquote(Aktuelle Quote aus Q4 2019 der anonymen Bewertungen)
2200
Gelöschte Bewertungen
6
Jahre Erfahrung

[lwptoc]

HolidayCheck-Bewertungen löschen lassen

Sie betreiben ein Hotel und haben eine unrechtmäßige Bewertung auf HolidayCheck erhalten? Wir helfen Ihnen, die Bewertung anzugreifen und löschen zu lassen.

HolidayCheck Reisen ist der Reiseveranstalter der HolidayCheck Group AG mit Sitz in Bottighofen in der Schweiz. Die HolidayCheck Group AG selbst sitzt in München und gehört zum Verlagshaus Burda Media. HolidayCheck betreibt unter anderem eine große Hotelbewertungsdatenbank. Auch Kreuzfahrtschiffe können bewertet werden.

Wenn Sie eine rechtswidrige Bewertung bei HolidayCheck erhalten haben, gilt das, was für alle Bewertungsportale gilt: Sie können und sollten sich dagegen wehren, da Ihnen sonst unter Umständen ein Imageschaden droht. HolidayCheck schreibt in seinem Code of Conduct, den Sie hier finden: https://www.holidaycheck.de/partner/pages/code-of-conduct.html

„Nicht erlaubt:

  • Bereitstellung von Geräten zum Verfassen von Bewertungen im Hotel (z.B. Bewertungsterminals und Tablets)
  • Bewertungstage und -aktionen im Hotel, bei denen Gäste Hotelbewertungen direkt schreiben und abgeben sollen
  • Einsatz von Systemen, welche die Veröffentlichung von Bewertungen abhängig von Zufriedenheit steuern
  • Einsatz von Papierfragebögen und manuelle Eingabe der Bewertung im Namen der Gäste
  • Bewertung durch Hotelangestellte oder deren Angehörige (auch wenn diese Hotelleistungen in Anspruch genommen haben)
  • Bewertung durch Personen, die keine Leistungen im Hotel in Anspruch genommen haben
  • Vorteile in Aussicht stellen für die Abgabe einer positiven Bewertung (z.B. Gewinnspielteilnahme, kostenlose Mahlzeiten)
  • Unter Druck setzen oder Drängen zur Abgabe, Änderung oder Löschung einer Bewertung
  • Einkauf von Bewertungen

Bei Verstößen gegen den Code of Conduct ist mit unmittelbaren Konsequenzen zu rechnen, die von Warnhinweise auf dem Hotelprofil, über rechtliche Schritte bis zum Ausschluss von der Vergabe des HolidayCheck Awards und “Recommended on HolidayCheck” sowie der Aberkennung vorhandener Auszeichnungen reichen können.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Vorgehensweise regelkonform ist, kontaktieren Sie uns unter service@holidaycheck.com

Diese Regeln decken natürlich bei weitem nicht alle rechtlichen Löschungsmöglichkeiten ab. Wir sind Ihnen gerne behilflich mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Unbenannt
imanuel zitat 1

Wir wissen, welche juristischen Schritte nötig sind, um eine Löschung bei HolidayCheck zu erzielen.

Imanuel Schulz – Rechtsanwalt für Reputationsmanagement

In welchen Fällen kann man negative Bewertungen bei HolidayCheck löschen lassen?

Es gilt für HolidayCheck das, was für alle Bewertungssysteme gilt: Wenn HolidayCheck nicht nachweisen kann, dass der Rezensent wirklich Ihr Kunde war, muss die Bewertung gelöscht werden. Es kommt dann nicht mehr auf den Inhalt der Bewertung an. Weiterhin muss HolidayCheck sich an den von der Rechtsprechung (BGH-Urteil zu Jameda, vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15) festgelegten Prüfprozess halten. Dieser verlangt, dass sich die Bewertungsplattform bei einer Beanstandung an den Bewerter wendet und ihm eine Frist von 7 – 14 Tagen setzt, um den Sachverhalt darzulegen. Geschieht dies nicht, ist die Bewertung ebenfalls zu löschen. Erst wenn die beiden erstgenannten Löschungsgründe nicht in Frage kommen, kommt es auf den Inhalt der Bewertung an. Hier gilt, dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen findet, wenn unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden.

Eine negative Bewertung muss nur dann hingenommen werden, wenn sie auf wahren Tatsachen beruht (die bewiesen werden können) und keine Schmähkritik vorliegt.
Das heißt, dass es irrelevant ist, welche Kriterien HolidayCheck selbst für eine Löschung nennt. Es kommt tatsächlich auf die durch die Rechtsprechung etablierten Punkte an:

  • Es muss ein Kundenkontakt bestanden haben.
  • HolidayCheck muss sich an das von der Rechtsprechung anerkannte Prüfverfahren halten und den Bewerter mit einer Frist von 7-14 Tagen auffordern, Nachweise über den tatsächlichen Kundenkontakt und den Inhalt der Bewertung zu erbringen („Jameda II“, BGH-Urteil vom 01.03.2016 – Az.: VI ZR 34/15).
  • Die Bewertung darf inhaltlich nicht falsch und somit rechtswidrig sein. Sie darf keine Beleidigungen oder Verleumdungen oder andere rechtswidrige Inhalte enthalten.

Echte Anwaltskanzlei

In unserer Kanzlei kümmern wir uns um Ihre Bewertungssorgen.

Warum Sie negative Bewertungen nicht kommentieren sollten!

HolidayCheck selbst schreibt:

„Auf eine Bewertung zu Ihrem Hotel reagieren Sie am besten mit einem Kommentar. Dieser wird direkt unter der Bewertung veröffentlicht. Loggen Sie sich hierfür einfach in unser kostenloses Business Center ein und geben Sie Ihre Stellungnahme unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ ein.“

Diesen Ratschlag halten wir als Anwälte für Reputationsschutz für falsch und schädlich! Wenn Sie eine negative Bewertung bei HolidayCheck erhalten haben, reagieren Sie eventuell emotional und schreiben sich um Kopf und Kragen. Zudem gestehen Sie vielleicht einen Kundenkontakt ein, obwohl tatsächlich gar keiner vorlag oder sie berichten über Vorkommnisse, die Ihnen im späteren Prozess zu Ihren Ungunsten vorgehalten werden. Wenn Sie anfangen, negative Bewertungen zu kommentieren, vereinfachen Sie die Situation für HolidayCheck gewaltig, da Sie selbst Nachweise liefern und Angaben machen, für die eigentlich der Rezensent und somit sekundär HolidayCheck die Beweispflicht hätten. Sie helfen damit also lediglich HolidayCheck dabei, der eigenen Plattform Bedeutung zu verleihen und Ihnen die Durchsetzung eines Anspruchs auf Löschung zu erschweren. Wenn negative Bewertungen unter Klarnamen abgegeben wurden, müssen Sie zudem noch aufpassen, bei einer Kommentierung nicht gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz (DSGVO und BDSG) zu verstoßen.

Deshalb raten wir Ihnen entschieden davon ab, negative Bewertungen zu kommentieren!

holidaycheck bewertung 2

Wie funktioniert das HolidayCheck-Prüfverfahren?

Haben Sie HolidayCheck aufgefordert, eine negative Bewertung zu löschen, erhalten Sie zunächst eine Standardantwort.

Dann muss HolidyCheck den Rezensenten auffordern, Beweise für den Kundenkontakt und die Inhalte der Bewertung zu liefern. Wenn der Bewertende sich nicht meldet oder keinen Kontakt zu Ihrem Unternehmen nachweisen kann, muss HolidayCheck die Bewertung endgültig löschen. Meldet sich der Bewertende jedoch und weist nach, dass er bei Ihnen im Urlaub war, geht es um die Inhalte der Bewertung.

Unbenan2nt

Überdurchschnittliche Erfolgsquoten

Unsere 90% Erfolgsquote bei der Löschung von HolidayCheck Bewertungen, haben wir uns durch jahrelange Erfahrung erarbeitet.

Was tun wir für Sie?

Bei einer kostenlosen Ersteinschätzung am Telefon schauen wir uns an, wie Ihre Chancen aussehen, erfolgreich gegen eine negative Bewertung vorzugehen. Wir können zwar keine Erfolgsgarantien geben, bringen aber sehr viel Erfahrung mit. Sollten Sie sich für ein anwaltliches Vorgehen gegen die Bewertung entscheiden, melden wir die Verletzung Ihrer Rechte bei HolidayCheck und fordern eine Löschung der persönlichkeitsverletzenden Bewertung. Als spezialisierte Anwälte wissen wir genau, was man an welcher Stelle sagen kann und muss.

Besonders wichtig ist, dass wir als Kanzlei überwachen, dass das von der Rechtsprechung geforderte Prüfverfahren eingehalten wird.
Möglicherweise ist auch ein Vorgehen gegen den Rezensenten selbst möglich, wenn Sie bereits wissen, um wen es sich handelt. Bei Vorliegen besonderer Dringlichkeit gibt es auch die Möglichkeit, im Wege des einstweiligen Rechtschutzes gegen Bewertungsplattform vorzugehen. In diesem Fall darf die Bewertung aber nicht älter als einige Tage sein.

holidaycheck bewertung 1

Warum es sich lohnt, eine Rechtsschutzversicherung zu haben!

Wenn Sie Inhaber eines Hotels sind und viele Bewertungen bei HolidayCheck erhalten, müssen Sie sich mit dem Thema Reputationsmanagement auseinandersetzen. In vielen Fällen greift bei negativen Bewertungen sogar die Rechtsschutzversicherung. Gerne prüfen wir dies für Sie. Bitte bedenken Sie hierbei, dass die Rechtschutz nicht greift, wenn Sie selbst Vertragspartner von HolidayCheck sind. Dies ist schon dann der Fall, wenn Sie dort einen eigenen Account haben und den AGB zugestimmt haben. Ihre Rechtsschutzversicherung hat ein so genanntes „Schadenersatz-Modul“. Hier ist ausgeschlossen, gegen eigene Vertragspartner vorzugehen.

HolidayCheck lockt Hoteliers mit dem „Business Center” und bezeichnet Sie als „Partner“. Wenn Sie sich dort anmelden, muss Ihnen klar sein, dass Sie Zeit und Arbeit in das Thema Bewertungsmanagement stecken müssen und Ihre Rechtsschutzversicherung nicht greift.

Kostenlose Erstberatung

Wir beraten Sie kostenlos, wie wir Ihre Bewertungen löschen können und welche Chancen Sie haben, Ihre Reputation zurück zu gewinnen.

Erste Hilfe- Anleitung bei negativer Bewertung

  • Ruhe bewahren und nicht voreilig handeln! Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, negative Bewertungen öffentlich zu kommentieren. So schreiben Sie sich um Kopf und Kragen und spielen HolidayCheck in die Hände. Wenn Rezensenten unter Klarnamen kommentiert haben, dürfen Sie schon aus datenschutzrechtlichen Gründen oftmals keine Gegenkommentare abgeben!
  • Wenn Sie möchten, dass Ihre Rechtsschutzversicherung einspringt im Fall von unrechtmäßigen Bewertungen, dürfen Sie nicht Vertragspartner von HolidayCheck sein. Das Schadenersatzmodul der Rechtsschutzversicherung greift nicht gegenüber Vertragspartnern. Überlegen Sie genau, ob Sie sich anmelden bei HolidayCheck. Wenn Sie bereits angemeldet sind, können Sie Ihren Account auch kündigen.
  • Geben Sie die Angelegenheit ab an auf Reputationsmanagement spezialisierte Anwälte und kümmern Sie sich um Ihre eigentlichen Aufgaben. Das erspart Ihnen viel Aufregung und Mühe. Wir können zwar keine Erfolgsgarantie geben, nehmen Ihr Mandat aber nur an, wenn wir sehr gute Aussichten auf Erfolg sehen.

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Nutzen Sie unseren Service und schicken Sie einen Screenshot von der zu löschenden Bewertung ganz bequem via WhatsApp. Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten.

Rechtsschutzversicherung

Nutzen Sie Ihre gewerbliche Rechtsschutzversicherung für die Löschung Ihrer HolidayCheck Bewertung.

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