Weshalb ich mit einer negativen Bewertung zum Rechtsanwalt gehen sollte

Wenn Sie eine negative Bewertung erhalten haben und diese als unrechtmäßig empfinden, möchten Sie zurecht, dass sie gelöscht wird. Negative Bewertungen bei Google und anderen Portalen beeinflussen potenzielle Kunden und vergraulen bestehende Kundschaft. Negative Bewertungen bei Google beeinflussen darüber hinaus auch Ihr Ranking bei Google, also Ihre Auffindbarkeit über die Suchmaschine. Im Internet finden Sie Werbung von Agenturen, die sie damit beauftragen können, Ihre negative Bewertung entfernen zu lassen. Sogar mit Erfolgsgarantie. Wir geben Ihnen keine Erfolgsgarantie, bringen aber die langjährige juristische Erfahrung mit.

Die Meldung von rechtswidrigen Bewertungen ist eine komplizierte juristische Materie. Nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsdienstleistungen erbringen. Wir erleben, dass sogenannte „Löschagenturen“ Bewertungen, durch unqualifizierte rechtliche Ausführungen gegenüber Google, unlöschbar machen. Die Gerichte verbieten aktuell die Tätigkeit von illegalen Agenturen die Rechtsdienstleistungen anbieten, zum Schutz der Unternehmen, so auch das Landgericht Hamburg.

Es besteht sogar die Gefahr, dass Sie von Bewertungsportal oder Mitbewerbern abgemahnt werden und nach 8 II UWG für die Beauftragung einer illegalen Agentur haften müssen. Bereits gelöschte Bewertungen müssen dann ggf. wieder veröffentlicht werden.

Es ist auch eine unzulässige Rechtsdienstleistung, wenn eine Agentur mit einem Anwalt zusammenarbeitet (verbotenes Erfüllungsgehilfen Modell).

Wir bieten Ihnen eine kostenloste Erstberatung an.

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Warum ich eine negative Bewertung nicht selbst beanstanden sollte:

Mandanten, die zu uns kommen, sind sehr verärgert über ungerechte negative Bewertungen und wollen aus dem Bauch heraus handeln. So passiert es, dass man aus Wut selbst etwas postet unter einer Bewertung. Ohne es zu wissen, haben Sie damit Google, Jameda oder einem anderen Portal je nach Formulierung schon den Beweis geliefert, dass der Rezensent tatsächlich Kunde bei Ihnen gewesen ist. Wenn es arg kommt, verstößt man mit seinem Text sogar gegen die berufliche Schweigepflicht. Dies könnte zum Beispiel passieren, wenn Sie als Arzt oder Psychotherapeut auf Bewertungen bei Jameda antworten. Als erstes sagen wir also unseren Mandanten, dass sie zunächst gar nicht reagieren sollen. Wir sehen uns den Fall genau an und gehen dann Schritt für Schritt gegen das Bewertungsportal vor.

Ähnlich kopflos könnten Sie handeln, wenn Sie sich bei einem Bewertungsportal melden, um eine Löschung zu beantragen. Dann argumentieren Sie sich um Kopf und Kragen. Sie beginnen, sich zu rechtfertigen und liefern Google oder Jameda oder einem anderen Portal wertvolle Informationen, die oft dazu führen, dass Ihre Bewertung eben nicht mehr gelöscht wird.

Eine Google-Bewertung zu melden, bedeutet nicht einfach, eine Mail zu schreiben. Die Beweislast für die behaupteten Tatsachen einer Bewertung tragen nicht Sie, sondern der Rezensent. Wenn man nun aber zu viel oder das Falsche vorträgt, verlässt man diese gute Ausgangsposition und lässt sich auf inhaltliche Fragen ein, ohne dass das notwendig ist.

Auf Reputationsmanagement spezialisierte Anwälte wissen genau, wann man welche Argumente vortragen darf und wann es besser ist zu schweigen.

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In unserer Kanzlei kümmern wir uns um Ihre Bewertungssorgen.

Wie geht der spezialisierte Anwalt vor?

Ziel ist es, bei dem Bewertungsportal einen Fehler im Prüfverfahren zu provozieren und nachzuweisen. Es geht zu Beginn überhaupt nicht darum, inhaltlich auf eine Bewertung einzugehen! In dem Moment, in dem Google oder Jameda oder ein anderes Portal ihren von der Rechtsprechung im Jameda II- Urteil (BGH, Az. VI ZR/34/15) festgelegten Prüfpflichten nicht nachkommt, ist die Bewertung schon aufgrund eines Verfahrensfehlers zu löschen. 2016 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Betreiber von Bewertungsportalen (im konkreten Fall: Jameda) verpflichtet sind, eine Stellungnahme des Bewerters einzuholen sowie Nachweise, die einen (Behandlungs-) Kontakt und damit eine Grundlage für die Bewertung belegen. Weitere Entscheidungen wie die des Landgerichts Düsseldorf (LG DÜ, Az. 12 O 142/17, vom 14.03.2018) bestätigen diese Rechtsprechung und machen deutlich, dass das Bewertungsportal selbst (in diesem Fall Jameda) Tatsachen vorbringen muss, die den in der Bewertung beschriebenen Vorgang konkretisieren. Eine lediglich formelle Prüfung genügt den Prüfungspflichten nämlich nicht. Übrigens haften Google und Co. selbst als Störer für jede rechtswidrige Bewertung ab Kenntnisnahme.

Wissen Sie, wie man Verfahrensfehler bei Google provoziert und nachweist? Fragen Sie mal eine „Löschagentur“, ob sie das weiß. Wir bezweifeln, dass juristische Laien hier das richtige Vorgehen kennen. Wir haben selbst Anwälte als Mandanten, die sich nicht selbst gegen Google und Co wehren möchten, sondern auf unser Fachwissen vertrauen. Denn wir sind spezialisiert auf Bewertungslöschungen.

Typische Fallstricke bei Eigenmeldungen ohne Anwalt

Eine typische Falle bei einer Bewertungsmeldung ohne spezialisierten Rechtsanwalt haben wir Ihnen schon genannt: Wenn Sie öffentlich auf Bewertungen antworten, liefern Sie dem Bewertungsportal wichtige Beweise dafür, dass ein Kundenkontakt bestand oder dass Sie tatsächlich einen Fehler gemacht haben. Schweigen ist hier also Gold. Eine weitere Falle besteht bei Google-Bewertungen darin, dass sie eine negative Bewertung bei Google über das Flaggensymbol unter „Richtlinienverstoß melden“ beanstanden und Ihre Beanstandung nicht wirklich zu einem der vier sehr wage gehaltenen Punkte in der Liste passt:

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Kann Google Ihre Meldung einem der vier Verstöße nicht zuordnen, wird das Unternehmen eine Löschung mangels Offensichtlichkeit des Verstoßes ablehnen.

Wie handeln wir als Anwälte? Wir weisen Fehler im Prüfverfahren nach und gehen zunächst nicht vollumfänglich auf den Inhalt einer Bewertung ein. Wir substantiieren unsere Beschwerden nur in dem Maße, wie wir Informationen liefern müssen. Das zu beurteilen, dürfte einem juristischen Laien sehr schwerfallen.

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Weitere Fallstricke im Verfahren am Beispiel Google – sinnlose Rückfrage 1

Google hat erfahrene Anwälte an der Seite. Das Unternehmen verfügt allein in Hamburg über eine große Rechtsabteilung, die genau mit den Details des deutschen Rechts vertraut ist. Darüber hinaus arbeitet Google mit externen Anwälten zusammen und verfügt über große Rechtsabteilungen zum Beispiel in Irland und den USA. Googles Interesse ist es, dass so viele Bewertungen wie möglich öffentlich sichtbar bleiben, denn das steigert Googles Reichweite und Macht und erleichtert dem Unternehmen das Ranking von Internetseiten. Und deshalb weiß Google ganz genau, was zu tun ist, um möglichst viele Hürden für die Löschung von Bewertungen einzubauen. Das beginnt wie bereits geschildert mit den vier sehr wagen Punkten unter „Richtlinienverstoß melden“. Danach geht es aber munter weiter, denn Google fordert Unternehmen, die sich beschweren, auf, detailliert auf den Inhalt der jeweiligen Bewertung einzugehen, da sonst eine Prüfung nicht möglich sei. Der Laie fängt spätestens jetzt an, sich um Kopf und Kragen zu schreiben und Rechtfertigungen zu liefern. Google bekommt auf diesem Weg viele Informationen, um Ihnen diese später entgegenhalten zu können, wenn Sie nicht geschickt waren. Unsere Beschwerden sind hinreichend konkret – so wie es die Rechtsprechung verlangt – aber wir – als erfahrene Anwälte – geben keine Trümpfe aus der Hand. Stattdessen warten wir auf den ersten Verfahrensfehler von Google und mahnen das Unternehmen dann ab. Da Google Rückfragen oftmals ohne rechtlichen Grund stellt, verzögert das Unternehmen das Prüfverfahren, und es liegt ein Verfahrensfehler vor.

Weitere Fallstricke im Verfahren am Beispiel Google – sinnlose Rückfrage 2

Zu jeder Bewertung gehört neben den Sternen ein kleines Flaggensymbol, das sichtbar wird, wenn Sie mit dem Cursor über die Sterne fahren. Mit einem Klick auf das Symbol kommen Sie auf die Seite „Richtlinienverstoß melden“. Nun erlaubt sich Google folgenden Spaß mit Ihnen und fragt Sie nach der Melde -URL der beanstandeten Bewertung. Im Übrigen sei eine Bearbeitung der Anfrage nicht möglich. Wussten Sie, wo man die Melde -URL einer Bewertung findet? Google hat kein Recht, Ihnen anzudrohen, Ihre Bewertung nicht zu löschen, wenn Sie die Flaggen-URL nicht finden und an Google senden. Hier hofft Google wohl darauf, dass Sie genervt aufgeben.

Auszug aus einer Original-E-Mail von Google:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte geben Sie die Melde-URL der fraglichen Rezension an.

Um die Melde-URL zu ermitteln, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Bewegen Sie den Mauszeiger über die Rezension.
  2. Klicken Sie auf das kleine Flaggensymbol, das daraufhin angezeigt wird.
  3. Kopieren Sie die URL, die in der Adressleiste des Browsers angezeigt wird. Die URL beginnt mit „https://www.google.com/local/review/rap/report„.
  4. Fügen Sie diese URL in die Antwort-E-Mail an uns ein.

Sie können auch folgendermaßen vorgehen:

  1. Klicken Sie oben rechts in der Rezension auf das Menü mit den drei Punkten.
  2. Klicken Sie auf „Als unangemessen melden“. Nun öffnet sich ein neues Fenster.
  3. Kopieren Sie die URL, die in der Adressleiste des Browsers angezeigt wird. Die URL beginnt mit „https://www.google.com/local/review/rap/report„.
  4. Fügen Sie diese URL in die Antwort-E-Mail an uns ein.

Bitte fügen Sie für alle fraglichen Rezensionen den genauen Text oder Inhalt ein, der Ihrer Ansicht nach Ihre gesetzlichen Rechte verletzt, oder machen Sie genaue Angaben dazu, wo der Text oder Inhalt erscheint.

Abschließend begründen Sie bitte, warum der Text oder Inhalt Ihre Rechte verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns die konkreten Gesetze Ihres Landes nennen könnten, die Ihrer Meinung nach auf den betreffenden Inhalt anwendbar sind.

Ohne diese Angaben können wir Ihren Entfernungsantrag nicht bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Team

Als spezialisiert Anwälte mahnen wir Google für so ein Verhalten ab, weil es sich um eine unzulässige Verzögerung des Prüfverfahrens handelt, Verwirrfragen zu stellen. Und schon liegt der 2. Verfahrensfehler vor. Agenturen verfügen weder über das Fachwissen, um abzumahnen, noch wird die Agentur immer mit Volljuristen zusammenarbeiten, die Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen.

Melden Sie sich mit Ihrem Anliegen bei uns für eine kostenlose Ersteinschätzung unter der WhatsApp-Nummer: 0160 97211227

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Wir beraten Sie kostenlos, wie wir Ihre Bewertungen löschen können und welche Chancen Sie haben, Ihre Reputation zurück zu gewinnen.