Wenn Sie eine negative Bewertung erhalten haben und diese als unrechtmäßig empfinden, möchten Sie zurecht, dass sie gelöscht wird. Negative Bewertungen bei Google und anderen Portalen beeinflussen potenzielle Kunden und vergraulen bestehende Kundschaft. Negative Bewertungen bei Google beeinflussen darüber hinaus auch Ihr Ranking bei Google, also Ihre Auffindbarkeit über die Suchmaschine. Im Internet finden Sie Werbung von Agenturen, die sie damit beauftragen können, Ihre negative Bewertung entfernen zu lassen. Sogar mit Erfolgsgarantie. Wir geben Ihnen keine Erfolgsgarantie, bringen aber die langjährige juristische Erfahrung mit.
Die Meldung von rechtswidrigen Bewertungen ist eine komplizierte juristische Materie. Nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsdienstleistungen erbringen. Wir erleben, dass sogenannte „Löschagenturen“ Bewertungen, durch unqualifizierte rechtliche Ausführungen gegenüber Google, unlöschbar machen. Die Gerichte verbieten aktuell die Tätigkeit von illegalen Agenturen die Rechtsdienstleistungen anbieten, zum Schutz der Unternehmen, so auch das Landgericht Hamburg.
Es besteht sogar die Gefahr, dass Sie von Bewertungsportal oder Mitbewerbern abgemahnt werden und nach 8 II UWG für die Beauftragung einer illegalen Agentur haften müssen. Bereits gelöschte Bewertungen müssen dann ggf. wieder veröffentlicht werden.
Es ist auch eine unzulässige Rechtsdienstleistung, wenn eine Agentur mit einem Anwalt zusammenarbeitet (verbotenes Erfüllungsgehilfen Modell).