Telefonbuch.de Bewertungen löschen – Tipps vom Anwalt
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Telefonbuch.de gehört zu den wichtigsten Adress- und Branchenbüchern in Deutschland. Neben Funktionen wie einer Routenplanung, E-Ladestationen- und Benzinpreissuche bietet dieses Verzeichnis auch die Möglichkeit, Unternehmen zu bewerten.
Leider entsprechen nicht alle Rezensionen der Wahrheit. Falls Sie das Opfer von falschen, ehrschädigenden Bewertungen werden, haben Sie Anspruch auf Löschung. Wir zeigen Ihnen, welche Äußerungen im Telefonbuch verboten sind und wie Sie dagegen vorgehen können.
Was ist telefonbuch.de?
Die Website telefonbuch.de (auch dastelefonbuch.de) wird von der Telefonbuch Servicegesellschaft GmbH betrieben, die ihren Sitz in Frankfurt hat. Zu den wichtigsten Funktionen gehören:
Adressbuch und Branchenbuch
Wie in einem physischen Telefonbuch können Nutzer nach Telefonnummern in Deutschland suchen. Auch die Rückwärtssuche ist möglich. Dabei geben Nutzer erst die Nummer ein und erfahren dann, zu welchem Namen diese gehört.
Das Telefonbuch listet neben privaten Personen auch die Adressen von Firmen, erfüllt also die Funktion eines Branchenbuchs. So ist es z. B. möglich, Branchen wie Ärzte, Restaurants oder Einzelhändler an einem bestimmten Standort anzuzeigen. Adresse, Öffnungszeiten und Kontaktinfos gehören zu jedem Eintrag.
Karten Service und Routenplanung
Neben Adress- und Branchenbuch bietet das Telefonbuch einen Karten-Service, um Firmen einfacher zu finden und die Routenplanung zu erleichtern.
E Ladestationen in der Nähe und Benzinpreissuche
Interessant für Autofahrer ist die Funktion, E-Ladestationen an einem bestimmten Standort zu suchen. Außerdem zeigt telefonbuch.de die aktuell günstigsten Preise für Benzin und Diesel an.
Geldautomaten-Suche, Apotheken-Notdienste
Zu guter Letzt können Nutzer im Online Telefonbuch Geldautomaten in der Nähe finden sowie auf einen Blick sehen, welche Apotheken gerade einen Notdienst anbieten.
Ist telefonbuch de kostenlos?
Das Telefonbuch ist sowohl für Nutzer als auch Unternehmen kostenlos. Letztere können ihre Ergebnisseiten verwalten und Informationen wie Kontaktdaten und Telefonnummern hinzufügen.
Daneben gibt es ein kostenpflichtiges Angebot für Firmen, das jedoch nicht von telefonbuch.de, sondern dem Partner sellwerk.de betrieben wird. Dieses Angebot umfasst Online-Marketing, Reputationsmanagement und die zentrale Verwaltung von Firmeneinträgen.
Wie funktionieren Bewertungen auf telefonbuch.de?
Im Adressbuch telefonbuch.de können Nutzer nicht nur nach Unternehmen suchen, sondern diese auch bewerten. Dafür befindet sich auf allen Ergebnisseiten der Button „Jetzt Bewertung abgeben“.
Genau wie Google, Tripadvisor, das Örtliche und ähnliche Portale nutzt das Telefonbuch ein Sterne-System. Ein Stern repräsentiert die schlechteste, fünf Sterne die beste Wertung. Ebenfalls verlangt wird ein Text, um die Erfahrung genauer zu schildern.
Bevor eine Bewertung abgegeben werden kann, müssen sich Verfasser beim Telefonbuch registrieren. Dafür genügt die Angabe einer E-Mail-Adresse oder alternativ der Google- oder Apple-Account.
Ein Hinweis: Telefonbuch.de zeigt nicht nur interne Rezensionen an – sondern auch solche, die auf anderen Portalen abgegeben wurden. Jedoch fließen nicht alle davon in den Durchschnitt ein. Telefonbuch.de nutzt stattdessen ein System, das bestimmte Rezensionen von der Wertung ausschließt. Ein Beispiel dafür sind Bewertungen auf Yelp, ärzte.de, Jameda und Sanego.
Welche Bewertungen sind auf telefonbuch.de verboten?
Bewertungsportale im Internet sind kein rechtsfreier Raum. Auch das Telefonbuch muss sich an Gesetze in Deutschland halten – und hat deshalb einige Richtlinien aufgestellt, die bestimmte Beiträge verbieten. Dazu gehören strafbare Äußerungen und Rezensionen, die gegen die Netiquette des Portals verstoßen:
Erfahrungen aus zweiter Hand
Laut telefonbuch.de müssen Rezensionen die „persönliche Erfahrung der Kunden widerspiegeln.“ Das wiederum bedeutet: Wer noch nie Kontakt mit einem Unternehmen hatte, darf dieses nicht bewerten. Darüber hinaus sind Bewertungen durch Arbeitnehmer oder Subunternehmer ausgeschlossen – genau wie Rezensionen, die sich auf den privaten, nicht-geschäftlichen Umgang mit dem Inhaber eines Unternehmens beziehen. Bewertet werden darf ausschließlich die Qualität der Dienstleistungen/Produkte.
Beleidigungen und Schmähkritik
Die Telefonbuch Servicegesellschaft ermahnt Rezensenten, einen höflichen, respektvollen Tonfall zu wahren. Äußerungen, die die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, sind tabu – und auch strafrechtlich relevant.
Unter Beleidigungen (§185 StGB) fallen z. B. vulgäre, ehrverletzende Ausdrücke wie „Arschloch“ oder „Idiot“, aber auch sog. Schmähkritik. Anders als zulässige Kritik zielt diese nicht darauf ab, ein bestimmtes Verhalten zu bewerten, sondern eine Person herabzuwürdigen. Ein Beispiel wären Kommentare, die sich rein auf den Charakter bzw. das Aussehen der Person beziehen und keinerlei Sachbezug haben.
Beachten Sie: Die Grenze zwischen Schmähkritik und freier Meinungsäußerungen zu ziehen, ist nicht immer einfach. Es kommt auf den genauen Kontext an, sodass Gerichte im Einzelfall zu sehr unterschiedlichen Entscheidungen gelangen.
Mehr Infos und Gerichtsurteile zu diesem Thema finden Sie hier: Was ist Schmähkritik – und welche Äußerungen fallen darunter?
Falsche Tatsachenbehauptungen
Rezensionen auf telefonbuch.de müssen wahrheitsgemäß sein. Das schreibt nicht nur die Netiquette der Website, sondern auch der Gesetzgeber vor. Wer ehrschädigende Tatsachen über ein Unternehmen verbreitet, muss diese Tatsachen beweisen können. Ein Beispiel dafür wären Aussagen wie:
„Das Restaurant hat mir zu viel berechnet.“
„Der Arzt hat mich falsch behandelt.“
„Das Unternehmen bezahlt seine Mitarbeiter nicht“.
Können diese Aussagen nicht bewiesen werden, ist der Straftatbestand der üblen Nachrede (§186 StGB) erfüllt. Falls der Verfasser selbst weiß, dass seine Aussage nicht der Wahrheit entspricht, macht er sich der Verleumdung (§187 StGB) schuldig.
Hinweis: Anders als Tatsachenbehauptungen müssen (und können) rein subjektive Meinungsäußerungen nicht bewiesen werden. Darunter fallen z. B. Aussagen wie „Ich war mit den Dienstleistungen des Anbieters nicht zufrieden.“
Weitere Verstöße gegen die Richtlinien
Ebenfalls auf Telefonbuch.de verboten sind:
Kommentare, die nichts mit dem bewerteten Unternehmen bzw. Ort zu tun haben
Spam und Werbung für das eigene Unternehmen
Verstöße gegen den Datenschutz und das Urheberrecht
Wie kann ich Rezensionen auf telefonbuch.de löschen?
Unter jeder Bewertung im Telefonbuch finden Sie den Button „Problem melden“. Über ihn können Sie die Rezension beanstanden und an den Support melden. Telefonbuch.de entscheidet anschließend darüber, ob der Beitrag gelöscht wird.
Leider beobachten wir häufig, dass Branchenbücher und Bewertungsportale den Löschanträgen von Laien nicht nachkommen. Rezensionen bleiben stattdessen Online und schaden Ihrem Ruf.
Die gute Nachricht: Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf IT- und Medienrecht können wir gegen Fake-Rezensionen vorgehen. Wir setzen Ihren Anspruch auf Löschung durch, indem wir das Portal direkt kontaktieren und zur Prüfung der rechtswidrigen Rezension verpflichten. Nach geltendem Recht in Deutschland muss das Portal dem nachkommen. Geschieht dies nicht, kann das Portal haftbar gemacht werden. Auf diese Weise lassen sich viele Rezensionen schnell und zuverlässig entfernen.
Natürlich stehen uns noch mehr Rechtsmittel zur Verfügung. Nehmen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch! Dann loten wir gemeinsam aus, welche Schritte sich in Ihrem individuellen Fall empfehlen.
E-Mail: reputation@dein-ruf.de
Telefon: +49 (0) 30 29 68 11 18
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