Darf man seinen Arbeitgeber bewerten? Tipps vom Anwalt
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Bewertungen spielen auch in der Arbeitswelt eine immer größere Rolle. Wer mit seinem Job, den Arbeitsbedingungen oder den Vorgesetzten unzufrieden ist, kann seine Meinung im Netz kundtun – ganz anonym und ohne viel Aufwand. Missbrauch ist dadurch Tür und Tor geöffnet.
Nicht selten werden Arbeitgeber von ihren Angestellten diskreditiert. Oft handelt es sich sogar um Nutzer, die nie beim Unternehmen angestellt waren, aber dessen Ruf zerstören möchten.
Zum Glück müssen sich Arbeitgeber nicht jeden Kommentar gefallen lassen. Verstößt eine Bewertung gegen geltende Gesetze, haben Sie einen Anspruch darauf, dass diese gelöscht wird. Wir zeigen Ihnen, an welche Regeln sich Rezensenten halten müssen – und wie Sie gegen eine negative Bewertung vorgehen können.
Arbeitgeber bewerten – das Wichtigste in Kürze
Arbeitgeberbewertungen bestimmen maßgeblich, wie attraktiv ein Unternehmen für potenzielle Angestellte und Bewerber ist. Man spricht hier auch vom Employer Branding.
Rezensionen können von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern sowie Bewerbern verfasst werden. Auf Bewertungs-Plattformen lassen sich Arbeitsbedingungen, Betriebsklima, Gehälter und andere Dinge bewerten.
Die Prüfung der Kommentare erfolgt heute meist per KI. Wenn Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen die Regeln des Portals festgestellt werden, muss die Bewertung geändert werden.
Arbeitgeberbewertungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind nicht erlaubt. Darunter fallen z. B. Beleidigungen und nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen.
Solche Beiträge müssen gelöscht werden. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, diesen Anspruch zuverlässig und schnell durchzusetzen.
Warum sollten sich Arbeitgeber bewerten lassen? die Vorteile
Bewertungen durch die eigenen Angestellten müssen nicht automatisch schlecht sein. Im Gegenteil: Fallen diese Rezensionen positiv aus, wird Ihr Unternehmen attraktiver für Bewerber. Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels kann es so leichter fallen, Stellen zu besetzen und die besten Kandidat:innen anzulocken. Dies verbessert das Employer Branding.
Zufriedene Angestellte machen auf Bewertungsplattformen „Werbung“ für Ihr Unternehmen, ohne dass Sie einen Cent ausgeben müssen. Indirekt wirkt sich das auch auf Stakeholder, Partner und Investoren aus.
Einblicke in das Empfinden Ihrer Mitarbeiter
Auch negative Kritik kann hilfreich sein, solange sie konstruktiv verfasst ist. Unternehmen sehen so unter Umständen, wie sie die Zufriedenheit am Arbeitsplatz steigern können. Probleme wie Betriebsausfälle und hohe Fluktuation lassen sich eindämmen. Außerdem sind viele Mitarbeiter eher bereit, ihre Erfahrungen Online mitzuteilen. Sie erhalten unter Umständen Einblicke, die Sie sonst nie bekommen hätten.
Warum ist es problematisch, Arbeitgeber zu bewerten? die Nachteile
Destruktive Kritik
Natürlich bringen Arbeitgeberbewertungen nicht nur Vorteile. Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter destruktives Feedback abgeben. Gründe dafür gibt es viele: z. B. Frust auf der Arbeit, Unzufriedenheit über schlechte Work Life Balance oder zu lange Arbeitszeiten. Auch eine Kündigung ist für viele Mitarbeiter Grund genug, Online Rache am Unternehmen zu üben.
Negative Außenwirkung
Andere Nutzer sehen nur die Bewertung. Sie können jedoch nicht nachvollziehen, warum sie verfasst wurde oder ob sie der Wahrheit entspricht. Das führt evtl. dazu, dass Ihr Unternehmen von Arbeitssuchenden gemieden wird. Neue Talente anzuziehen, wird dann umso schwieriger – vom Reputationsverlust ganz zu schweigen.
Verschlechterung der Unternehmenskultur
Auch die Unternehmenskultur kann unter negativen Rezensionen leiden. Vor allem Vorgesetzte und Personaler fühlen sich dadurch unter „Dauerbeobachtung“. Wenn Bewertungen anonym verfasst werden, entsteht schnell eine Atmosphäre des Misstrauens.
Wie funktionieren Arbeitgeberbewertungen auf Kununu, Glassdoor und Co?
Beispiel Kununu
Wie viele andere Plattformen nutzt Kununu ein Sterne-System für Bewertungen. 1 Stern entspricht dabei der schlechtesten, 5 Sterne der besten Bewertung.
Um Arbeitgeber zu bewerten, müssen Nutzer zuerst ihre E-Mail-Adresse angeben. Dann wird geprüft, ob die Bewertung den Kununu-Richtlinien entspricht.
Diese sehen unter anderem folgende Regeln vor:
Nutzer dürfen aktuelle Arbeitgeber alle 12 Monate bewerten. Ehemalige Arbeitgeber können einmalig bewertet werden.
Erlaubt ist eine Rezension pro Bewerbung.
Erfahrungen müssen aus freien Stücken gepostet werden. So möchte Kununu gegen gekaufte Fake-Bewertungen vorgehen.
Weitere Plattformen
Auf den meisten Plattformen gelten ähnliche Regeln. Das heißt, Arbeitgeber dürfen nur einmal pro Jahr bewertet werden. Der Kauf von Rezensionen ist verboten und Nutzer haben die Möglichkeit, ihre Meinungen anonym zu posten.
Allerdings gibt es Unterschiede:
Glassdoor erlaubt es beispielsweise, die Geschäftsführung namentlich zu nennen, solange diese das Unternehmen nach außen repräsentieren.
Indeed verbietet das Nennen von Straftaten oder internen Vorfällen auf der Arbeit. Solche Bewertungen werden entfernt.
Meinchef.de weist darauf hin, dass positive Rezensionen erlaubt sind – nicht aber, wenn sie Mitbewerber in einem schlechten Licht darstellen.
Sie sehen: Unterschiedliche Arbeitgeberbewertungsportale haben ihre ganz eigenen Regeln etabliert. Doch rein rechtlich gesehen sind diese Regeln zweitrangig. Entscheidend ist viel mehr die Frage: Verstößt eine Bewertung gegen geltende Gesetze?
Welche Arbeitgeberbewertungen sind verboten?
Bewertungsportale sind kein rechtsfreier Raum. Auch wer seine Arbeit bewertet, muss sich an Gesetze halten. Geschieht dies nicht, drohen Konsequenzen: von der Löschung des Beitrags bis zur Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder einer Klage.
Freie Meinungsäußerung vs. Tatsachenbehauptungen
Die Meinungsfreiheit ist durch Art. 5 GG gedeckt. Das gilt auch für die Arbeitswelt. Allerdings wissen nur die wenigsten Menschen, welche Aussagen darunterfallen – und welche nicht.
Sätze wie „mir gefällt mein Job bei Unternehmen XY nicht“ oder „Ich finde, dass mein Job zu schlecht bezahlt wird“, sind unproblematisch. Diese Meinungen geben lediglich Einblicke in das persönliche Empfinden des Verfassers. Sie sind – juristisch ausgedrückt – nicht dem Beweis zugänglich. Ob die Aussage stimmt, spielt keine Rolle und kann weder bewiesen noch widerlegt werden.
Anders sieht es aus, wenn konkrete Tatsachen behauptet werden. Wer beispielsweise schreibt, dass der Chef sich nicht an das Arbeitsrecht hält oder sonstige Verstöße begeht, muss diese Aussage beweisen können. Ansonsten könnten folgende Straftatbestände erfüllt sein:
Üble Nachrede / Verleumdung
Beide Straftaten betreffen Aussagen, die andere Personen verächtlich machen und herabwürdigen. Im Fall der üblen Nachrede (§ 186 StGB) werden Tatsachen verbreitet, ohne dass diese bewiesen werden. Weiß der Verfasser, dass die Tatsache falsch ist und verbreitet sie trotzdem, handelt es sich um Verleumdung ((§ 187 StGB): eine schwerere Form der üblen Nachrede, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Beleidigende Aussagen
Selbstverständlich sind Beleidigungen beim Bewerten des Arbeitsgebers verboten. Wer seinen Chef „Idiot“, „Verbrecher“, „A****loch“ oder Schlimmeres nennt, macht sich nach § 185 StGB strafbar. Verschärfend kommt hinzu, dass Bewertungen für alle sichtbar sind. Solche öffentlichen Beleidigungen können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegt werden.
Verstöße gegen den Datenschutz
Verfasser, die ihren Arbeitgeber bewerten, bleiben nicht immer bei allgemeinen Aussagen. Oft werden im Affekt die Namen von Personen genannt – etwa des Chefs oder der Kollegen. Dies stellt einen Verstoß gegen den Datenschutz dar.
Nennung von Betriebsgeheimnissen
Es gehört zu den Pflichten von Arbeitnehmern, Betriebsgeheimnisse zu wahren. Dies ist meistens im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Auch wenn nicht, müssen Arbeitnehmer Betriebsgeheimnisse vertraulich behandeln. Dazu gehören vor allem wirtschaftliche Daten wie Umsätze, die Kreditwürdigkeit sowie Auftrags- und Kundendaten. Wer Dritten Einblicke in diese Interna gibt, muss nicht nur mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Es kann auch ein Verstoß gegen das GeschGehG (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen) vorliegen.
Können Arbeitgeber anonym bewertet werden?
Die meisten Bewertungsplattformen wahren die Anonymität ihrer Nutzer. Das ist verständlich: Kaum ein Arbeitnehmer würde sich trauen, den Vorgesetzten unter richtigem Namen zu kritisieren oder schlechte Arbeitsbedingungen anzuprangern. Doch Vorsicht: Die Anonymität im Internet hat Grenzen.
Verstößt eine Bewertung gegen geltendes Recht, kann das bewertete Unternehmen Anzeige erstatten. Ein Gericht wird das Portal dazu auffordern, den Verfasser der Bewertung offenzulegen. Da meist eine E-Mail-Adresse vorliegt, lässt sich die Identität leicht ermitteln.
Darüber hinaus sind anonyme Rezensionen rechtlich angreifbar. Wenn kein Verfasser ersichtlich ist – und der Kontakt zum Arbeitgeber darum nicht bewiesen werden kann – muss die Bewertung gelöscht werden. So entschied das OLG Hamburg (Beschluss vom 09.02.2024, Az. 7 W 11/24)in einem Urteil gegen Kununu. Dieses Urteil ist insbesondere interessant, da es das Recht auf Anonymität einschränkt. Arbeitgeber erhalten so mehr Möglichkeiten, gegen Fake-Bewertungen vorzugehen.
Müssen sich Arbeitgeber im Internet bewerten lassen?
Grundsätzlich sind Online-Bewertungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerungen geschützt. Arbeitgeber müssen sich bewerten lassen. Dies entschied der Bundesgerichtshof 2014 im sog. Jameda-Urteil (BGH, Urteil vom 23.9.2014 – VI ZR 358/13)
Übrigens können Rezensionen, die auf einem Portal abgegeben wurden, auch an anderer Stelle sichtbar sein. Ein Beispiel dafür ist Xing. Diese Website bettet den Kununu-Score ein und zeigt, wie viele Arbeitnehmer das Unternehmen weiterempfehlen würden. Eine Möglichkeit, diese Verlinkung zu deaktivieren, gibt es nicht. Fatalerweise sehen so noch mehr Nutzer die negative Kritik.
Sollte man negative Bewertungen ans Portal melden?
Nicht alle Arbeitgeberbewertungen entsprechen den Tatsachen. Das wissen auch Bewertungsportale wie Kununu – und bieten daher die Funktion an, Bewertungen zu melden. Sie werden dann manuell geprüft. Doch Vorsicht: Was erst einmal positiv klingt, hat seine Tücken. Unsere Tipps helfen Ihnen, die wichtigsten Fallstricke zu vermeiden.
Meldeverfahren kann lange dauern
Wenn Arbeitgeber eine Bewertung melden, muss das Portal sie prüfen. Meistens geht es um die Frage, ob die Bewertung wirklich von einem aktuellen oder ehemaligen Mitarbeiter verfasst wurde. Das Portal verlangt dafür Nachweise. Wenn diese nicht erbracht werden können, muss die Bewertung gelöscht werden. Doch dieser Prozess kann sich hinziehen. Oft warten Arbeitgeber lange auf eine Entscheidung. Je mehr Zeit verstreicht, desto mehr leidet Ihr Ruf.
Portale wollen neutral bleiben
Nehmen wir an, der Bewerter weist nach, dass er tatsächlich für den Arbeitgeber tätig ist (oder war). In diesem Fall ist geht es um den Inhalt der Bewertung. Das Problem: Bewertungsportale möchten normalerweise nicht entscheiden, ob Bewertungen der Wahrheit entsprechen oder nicht. Sie verstehen sich als neutrale Instanz. Arbeitgebern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, rechtlich gegen den Verfasser vorzugehen.
Meldeaktivität ist sichtbar
Arbeitgeber können ungerechtfertigte Rezensionen auf Bewertungsplattformen wie Kununu melden. Wenn Sie Glück haben, löscht das Portal sie dann. Bedenken Sie aber: Jeder Klick auf den Meldebutton wird registriert. Geschieht das zu oft, zeigt Kununu im Profil des Arbeitgebers eine „hohe Meldeaktivität“ an. Dies trägt nicht gerade zum positiven Employer Branding bei. Nutzer könnten denken, das Unternehmen wolle Kritiker mundtot machen, um den eigenen Ruf zu schützen.
Sollten Arbeitgeber eine Antwort auf Bewertungen schreiben?
Bewertungsportale bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, auf Rezensionen zu antworten – und raten sogar dazu. Sie sollten jedoch vorsichtig sein. Wer Rezensionen kommentiert, macht sich angreifbar. Unter Umständen treffen Sie unbedarft Aussagen, die vom Portal oder in einem rechtlichen Verfahren gegen Sie verwendet werden können.
Stellen Sie sich auch die Frage nach dem Zweck. Wollen Sie lediglich den Sachverhalt klären? Oder geht es vor allem darum, den Verfasser zur Löschung zu bewegen? In beiden Fällen sind Bewertungsportale, auf denen jeder mitlesen kann, nicht der geeignete Ort. Unser Rat lautet: Lassen Sie Rezensionen unbeantwortet! Kontaktieren Sie den Verfasser oder das Portal nicht ohne juristischen Beistand!
Wie können Arbeitgeber rechtlich gegen negative Bewertungen vorgehen?
Wie Sie sehen, lassen sich Arbeitgeberbewertungen nicht immer ohne Weiteres löschen. Darum sollten Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf Medien- und IT-Recht setzen wir Ihre Interessen durch. Wir vertreten Sie gegenüber dem Bewertungsportal und fordern dieses zur Löschung der negativen Rezension auf.
Dabei berufen wir uns auf geltende Gerichtsurteile, die Portale zur Beweisführung verpflichten. Kann das Portal z. B. nicht darlegen, dass die Bewertung gerechtfertigt ist, muss diese gelöscht werden. Wir haben bereits Prozesse gegen Bewertungs-Portale geführt. Aufgrund dieser Erfahrungen wissen wir genau, welche Rezensionen anfechtbar sind.
Nach einer kostenlosen ersten Beratung loten wir mit Ihnen alle Möglichkeiten aus. Dazu gehört die Kontaktaufnahme mit der Bewertungs-Website, eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung – abhängig vom konkreten Fall. Falls Ihnen durch die Bewertung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, könnten Sie auch Anspruch auf Schadensersatz haben.
Schützen Sie Ihren Ruf und kontaktieren Sie uns noch heute. Unser Team freut sich auf Ihre Anfrage!
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