Google Bewertungen löschen Spezialkanzlei für Reputationsschutz und IT-Recht

  • Löschungen ab 89 € netto
  • Kostenerstattung vom Gegner
  • Oft Kostenlos mit Versicherung
  • Soforthilfe - Kostenlose Checkliste

Wir löschen negative Bewertungen und Verleumdungen bei Google, Kununu, Jameda, Tripadvisor, Trustpilot und auf weiteren Portalen.

Überlassen Sie Ihren Ruf nicht anderen!

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Detaillierte Bewertungsanalyse vom Anwalt.

Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Imanuel Schulz Rechtsanwalt im Reputationsschutz
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Beim Absenden, übermitteln Sie die Daten an Dein-Ruf.de. Die Informationspflichten zum Datenschutz, insbesondere zur Rechtsgrundlage, finden Sie unter diesem Link.

Gegnerliste - Erfahrungen aus diversen Klagen gegen:

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Google Bewertung löschen - mit diesen Vorteilen

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Bewertungen kostenfrei löschen?


Fünf Wege wie Sie Ihre Bewertungen löschen lassen und Ihre Kosten erstattet bekommen.

Ihre Vorteile, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nutzen & Kostenerstattung


Google Bewertungen Löschen - So geht's

Entfernung von Rezensionen beantragen

Unangemessene Rezensionen können Sie über Google Maps oder die Google Suche melden. Entfernte Rezensionen sind dann in beiden Diensten nicht mehr zu sehen.

Rezensionen oder Nutzer in Google Maps melden

  1. Öffnen Sie auf Ihrem Android-Smartphone oder ‑Tablet die Google Maps App.
  2. Tippen Sie rechts unten auf Unternehmen, um Ihr Unternehmensprofil zu öffnen.
  3. Tippen Sie auf Rezensionen.
  4. Suchen Sie nach der Rezension, die Sie melden möchten.
    • Rezension melden: Tippen Sie auf das Dreipunkt-Menü
      Dropdown Menü Icon
      und dann Rezension melden.
Melden Sie nur Rezensionen, die gegen Google-Richtlinien verstoßen.

So geht´s oft NICHT: Google gibt Ihnen Tipps wie man Bewertungen entfernen lässt (Link). Sie können die Rezension dort nach den Google Richtlinien melden.

Das funktioniert aber meistens nicht. Der Grund dafür ist, dass Sie "nur" einen Verstoß gegen die Google Richtlinien melden. Sie melden die Bewertung aber gerade nicht auf Grundlage der deutschen Rechtsprechung. Deshalb nutzen wir als Rechtsanwälte ein sogenanntes „Notice and Take Down Verfahren“ welches von der Rechtsprechung entwickelt wurde, wodurch ein echtes Prüfverfahren ausgelöst wird.

Das ist die Irreführung durch Google

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Ist auch Ihre Bewertung löschbar? Irrtümer und FAQ


Checkliste - So vermeiden Sie Fehler


Beauftragen Sie keine illegale Agentur

Die Meldung von rechtswidrigen Bewertungen ist eine komplizierte juristische Materie. Nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsdienstleistungen erbringen. Wir erleben, dass sogenannte „Löschagenturen“ Bewertungen durch unqualifizierte Meldungen unlöschbar machen. Die Gerichte verbieten aktuell die Tätigkeit von illegalen Agenturen die Rechtsdienstleistungen anbieten, zum Schutz der Unternehmen, so auch das Landgericht Hamburg.

Es besteht sogar die Gefahr, dass Sie von Bewertungsportal oder Mitbewerbern abgemahnt werden und nach 8 II UWG für die Beauftragung einer illegalen Agentur haften müssen. Bereits gelöschte Bewertungen müssen dann ggf. wieder veröffentlicht werden.


Antworten Sie nicht auf Bewertungen - Wichtig für Ärzte

Widerstehen Sie bitte dem ersten Reflex sich durch eine Antwort auf die Rezension zur rechtfertigen. Die Kommentierung der Bewertung kann zur Unlöschbarkeit der Bewertung führen. Sie geben Google damit Informationen, die Google im Prüfverfahren oder im gerichtlichen Verfahren gegen Sie verwenden wird. Zudem besteht die Gefahr, dass sie gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen oder als Arzt bzw. Berufsgeheimnisträger die Schweigeplicht brechen.


Nehmen Sie keinen Kontakt zum Bewertungsportal auf

Auch hier gilt es, Google oder anderen Portalen keine vorschnellen Informationen zu geben. Jeder falsche Satz kann zur Unlöschbarkeit der Bewertung führen. Mandanten neigen auch hier dazu falsch vorzutragen, indem sie z.B. ohne Not inhaltlich auf die Bewertung eingehen. Dies ist die falsche Strategie. Im ersten Schritt leiten wir durch Anwendung der Rechtsprechung, das Prüfverfahren ein, ohne auf den Inhalt der Bewertung einzugehen.


Melden Sie sich nicht beim Bewertungsportal an

Melden Sie sich nie freiwillig bei einem Bewertungsportal an oder beanspruchen das Profil für Ihre Firma. Gerade bei Trustpilot und Tripadvisor unterwerfen Sie sich durch die Zustimmung den AGBs, also den Regeln, des Bewertungsportals. Dadurch wird zum Beispiel der Gerichtsstand in Dänemark vereinbart und das Portal löscht nur noch nach eigenen Regeln. Sollten Sie diesen Fehler schon gemacht haben, erklären wir Ihnen gerne, wie man aus dieser Falle wieder rauskommt.


Kontaktieren Sie nicht den Bewerter

Die Entscheidung, ob Sie den Rezensenten kontaktieren muss, strategisch geplant sein, denn die Kontaktaufnahme kann sich negativ auf das Prüfverfahren beim Bewertungsportal auswirken. Auch hier gilt, dass der Rezensent den Inhalt der Korrespondenz gegen Sie verwenden kann. Es besteht die Gefahr, dass die Bewertung unlöschbar wird.


Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab

Die Versicherung bezahlt in vielen Fällen den Rechtsanwalt. wenn Google die Bewertung nicht fristgerecht löscht. Die Versicherung bezahlt nach RVG und keine geringe pauschale in Höhe von € 159.

Dadurch kann der Rechtsanwalt kostendeckend sein ganzes Fachwissen nutzen um mit verschiedenen Maßnahmen eine erfolgreiche Löschung herbeizuführen:

Schutz vor erneuter Bewertung
Die Wiederholungsgefahr einer erneuten Bewertung wird reduziert, wenn wir in der Deckungsanfrage auch die Deckung für etwaige Unterlassungsansprüche gegenüber Google anfragen. Dies hat den Vorteil, dass Google verpflichtet wird, die erneute Bewertung durch die Rezensenten mittels technischer Mittel, wie die Einrichtung einer IP-Sperre, zu verhindern.

Ein Schadenfall bei mehreren Bewertungen
Wenn Sie mehrere Bewertungen gegenüber der Versicherung einreichen, handelt es sich dabei nur um einen Versicherungsfall. Wir rechnen gegenüber der Versicherung nur eine Angelegenheit ab. Dies schont Ihren Versicherungsvertrag. Die Selbstbeteiligung fällt nur einmal an.

Kostenübernahme & Full-Service Kanzlei
Die Kosten werden regelmäßig von der Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren (RVG) übernommen. Es kann eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und die Umsatzsteuer anfallen. Die Umsatzsteuer können Sie gegenüber dem Finanzamt zu 100 % geltend machen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Umsatzsteuer. Wir kümmern uns kostenlos um die Deckungszusage Ihrer Versicherung. Sollte die Versicherung keine Deckungszusage erteilen, werden wir nicht für Sie tätig. Sie tragen kein Kostenrisiko.

Sie haben keine Firmenrechtsschutzversicherung?
Gerne empfehlen wir Ihnen eine kostengünstige Firmenrechtsschutzversicherung, die in vielen Fällen bei der Beanstandung von Bewertungen gegenüber Google die Kosten trägt. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Google eine Bewertung nach Aufforderung nicht prüft. Die Kosten der Versicherung beginnen bei dieser Versicherung bei etwa 250 € im Jahr (Tarif: Basisschutz, Kosten u. a. abhängig von der Branche und Mitarbeiteranzahl). Die Versicherung hat keine Wartezeit, greift aber nur bei Bewertungen ab Versicherungsbeginn.


Bauen Sie positive Bewertungen auf

Viele positive Bewertungen bieten Ihne einen Puffer wenn Sie mal wieder eine negative Bewertung erhalten. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Bewertungsfilter. Dabei handelt es sich um ein Tool, welches schlechte Bewertungen aussortiert. Potenzielle negative Bewertungen werden nicht an Google weitergeleitet. Bitte sprechen Sie uns an.


Kaufen Sie keine positiven Bewertungen

Gekaufte positive Bewertungen werden von den Bewertungsportalen schnell erkannt und wieder gelöscht. Im schlimmsten Fall werden Sie auf dem Portal mit einem Warnhinweis markiert:

Zudem helfen viele neue positive Bewertungen nur begrenzt. Beispiel:

Sie haben 10 positive Bewertungen und einen Schnitt von 5,0 Sternen bei Google. Wenn nur eine negative hinzukommt fällt ihr Sternedurchschnitt sofort auf 4,6. Aus einem herausragenden Bewertungsprofil wird ein durchschnittliches. Um wieder auf 5,0 zu kommen, müsste man 72 fünf Sterne (!) Bewertungen für sein Unternehmen aufbauen, um wieder den Sternedurchschnitt von 5,0 zu erreichen. Zudem ist die eine negative Bewertung immer noch online. Dagegen führt die Löschung der einen negativen Bewertung sofort wieder zu einem Sternedurchschnitt von 5,0.


Lassen sie sich nur von einem Speziallisten beraten

Die wichtigste Regel ist, dass Sie sich nur von echten Experten bei der Löschung von Bewertungen helfen lassen. Löschagenturen sind nie Experten, da sie keine Rechtsdienstleistung durchführen dürfen. Dies dürfen nur Rechtsanwälte. Daher können Agenturen ihnen auch nicht mit dem ganzen „Werkzeugkasten“ helfen. Die Krankenschwester fängt auch nicht an für den Arzt zu operieren. Wenn Sie bei der Bearbeitung der Beschwerde etwas falsch machen, kann die Bewertung unlöschbar werden oder im schlimmsten Fall kann Ihnen sogar eine Abmahnung oder eine negative Feststellungsklage drohen.


Können auch rechtmäßige Bewertungen gelöscht werden?

Ja! Grundsätzlich kann man jede Google Rezension löschen. Dabei ist grundsätzlich irrelevant, ob es sich um eine reine Meinungsäußerung handelt oder gar um eine anonyme Bewertung ohne Inhalt.

Ob eine Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, wird nicht etwa ad hoc von Google, dem Anwalt oder dem Rezensenten entschieden. Vielmehr wird dies in einem einheitlichen von der Rechtsprechung vorgegebenen Verfahren geprüft („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Erst nach Abschluss des Prüfverfahrens kann eine abschließende Einschätzung über die Rechtmäßigkeit der Bewertung erfolgen. Aber auch rechtmäßige Bewertungen müssen regelmäßig gelöscht werden, wenn Google sich nicht an den Ablauf des Prüfverfahrens hält.

Deshalb kann man jede Bewertung angreifen. Das Prüfverfahren geht in den allermeisten Fällen zugunsten des Betroffenen aus, wenn richtig juristisch argumentiert wird. Die meisten Verfasser von Bewertungen sind keine Juristen und denken beim Schreiben nicht darüber nach, dass sie jede Behauptung beweisen müssen, wenn es hart auf hart kommt. Der Rezensent ist als juristischer Laie nicht auf Augenhöhe mit einem Rechtsanwalt, der auf das Thema Google-Bewertungen spezialisiert ist. Als medizinischer Laie diskutiert man auch nicht mit einem Arzt über die richtige Art und Weise, ein Krebsgeschwür zu operieren.

Aber selbst, wenn der Rezensent sich einen Anwalt nehmen würde, dann läge die Beweislast für alle Tatsachen immer noch bei ihm. Sie merken: Die Chancen, als Verfasser der Bewertung ein Prüfverfahren zu bestehen, ist nicht einfach. Es ist verdammt leicht, eine Bewertung in die Welt zu setzen. Es ist aber sehr viel schwieriger, diese zu verteidigen, wenn sich der Betroffene dagegen mit anwaltlicher Hilfe wehrt.


Deshalb sollten Sie immer einen Rechtsanwalt beauftragen und Agenturen meiden

Das Beantragen von Löschungen von Bewertungen ist eine komplexe juristische Aufgabe. Aktuell haben sich in ganz Deutschland nur sehr wenige Rechtsanwälte auf dieses Thema spezialisiert. Manche “Löschagenturen” bieten auch an, Bewertungen zu löschen.  Agenturen dürfen aber keine Rechtsdienstleistunegn erbringen, vgl RDG. Zudem muss bezweifelt werden, dass Agenturen das juristische Fachwissen haben. Daher ist die Tätigkeit der Agentur auf eine Meldung per “Email” beschränkt. Zudem greifen diese Agenturen Bewertungen oft auf der “tatsächlichen” Ebene an. Das bedeutet, dass die Agentur im besten Fall Tatsachenbehauptungen bestreitet und dargelegt, wie der tatsächliche Sachverhalt ist. Dies ist aber falsch und kann dazu führen, dass die Bewertung unlöschbar wird. Im ersten Schritt sollte man nie auf den Inhalt der Bewertung eingehen.

Daher gehen wir strategisch wie folgt vor:
  • Meldung der Bewertung möglichst ohne inhaltlich auf die Bewertung einzugehen. Das Prüfverfahren wird von Google eingeleitet.
  • Wir weisen darauf hin, dass die Beweislast komplett beim Portal und beim Bewerter liegt.
  • Wir machen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten nach der BGH- Rechtsprechung und Verstöße gegen die Google-Richtlinien geltend.
  • Wir achten darauf, ob Google Prüfverfahrensfehlern begeht. Die Pflichten im Prüfverfahren von Google und Co hat der BGH festgelegt. Wenn Google einen Prüfverfahrensfehler begeht, haftet Google für die Bewertung. Dies ist ein erheblicher strategischer Vorteil. Wir mahnen Google und Co in diesen Fällen konsequent ab. Auch dies kann und darf keine Agentur.
  • Erst wenn der Bewerter substantiiert antwortet, werden wir inhaltlich auf die Bewertung eingehen. Das hat den Vorteil, dass die Beweislast beim Gegner bleibt.

Nutzen Sie die Expertise von Volljuristen (hier alle Infos). Im Krankenhaus wollen Sie auch vom Chirurgen operiert werden und nicht von der Pflegekraft.


Greift meine Firmenrechtsschutzversicherung bei Google Bewertungen?

Grundsätzlich ja! Über 60 % unserer Mandanten nutzen ihre Firmenrechtsschutzversicherung für die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Google und Co. Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Dies ist oft sehr kompliziert, jedoch erhalten wir in 90 % der Fälle eine Zusage. Wenn Sie bei Ihrem Versicherungsvertreter oder Ihrer Versicherung nachfragen, ob das Löschen von Bewertungen umfasst ist, dann wird man  dies in den aller meisten Fällen verneinen. Warum dies nur teilweise richtig ist, erfahren Sie hier.

Tipp: Es gibt eine Firmenrechtsschutzversicherung, die den Reputationsbereich abdeckt, und für einen Arzt lediglich ca. 180 € im Jahr kostet. Bitte fragen Sie uns persönlich nach dieser Versicherung.


Was mache ich, wenn ich keine Firmenrechtsschutzversicherung habe?

Sie können jederzeit  eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen.  Eine in Deutschland einzigartige Versicherung in diesem Bereich kostet ca. 180 € im Jahr für einen Arzt. Der Tarif beinhaltet keine Wartezeit und keine Eigenbeteiligung. Bitte fragen Sie uns persönlich nach dieser Versicherung. Gerne per WhatsApp. Alle Tipps und Vorteile bzgl. der Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung erfahren Sie hier.


Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich negativ bewertet wurde?

Lesen Sie bitte nicht all die vielen falschen Tipps im Internet über den richtigen Umgang mit Bewertungen. Es ist wie im Strafrecht: Schweigen ist Gold. Antworten Sie nicht selbst auf eine negative Bewertung und nehmen Sie keinen Kontakt zum Bewertenden oder zum Bewertungsportal auf. Auch wenn dieser Rat schwer fällt. Sie müssen verstehen, dass nicht Sie sich verteidigen müssen, sondern Google und der Rezensent. Jeder falsche Satz gegenüber dem Gegner begünstigt seine Verteidigung und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Bewertung nicht gelöscht wird.

Tipp: Die Firmenrechtsschutzversicherung greift nur, wenn Sie bei Trustpilot, Tripadvisor, Jameda, Holidaycheck und Co nicht angemeldet bzw. registriert sind. Sonst werden Sie als Vertragspartner der Portale angesehen. Bitte kündigen Sie die Registrierung per Email. Details dazu erfahren Sie hier.

Bei Google ist es bisher noch so, dass das Profil als eine Art Zwangsprofil betrachtet wird.


Sind anonyme Bewertungen auch ohne Inhalt löschbar?

Ja! Da nach Einleitung des Prüfverfahrens (s.o) auch Google für die Bewertung haftet, sind auch anonyme Bewertungen ohne Inhalt löschbar (LG Hamburg 12.01.2018, 324 O 63/17).


Welche Bewertungen sind nicht löschbar?

Google löscht Bewertungen nicht, wenn das Prüfverfahren von Google nach den Jameda-II-Richtlinien zugunsten des Rezensenten ausgeht. Erst dann hat der Bewertende die Rechtmäßigkeit seiner Bewertung gegenüber Google nachgewiesen. Das bedeutet, der Rezensent muss Google nachweisen, dass er Kundenkontakt hatte und dass seine Behauptungen stimmen. Für beides muss der Bewerter Google Nachweise in Form von Belegen wie zum Beispiel Rechnungen oder Fotos vorlegen.


Wie hoch sind die Erfolgschancen der Löschung?

Das kommt auf die Bewertung an. Manche Bewertungen sind offensichtlich rechtswidrig, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstoßen oder eine Schmähkritik enthalten. Bei anderen Bewertungen kann eine sehr gute Prognose für die Durchsetzung einer Löschung gegeben werden, weil unwahrscheinlich ist, dass der Rezensent die behaupteten Tatsachen beweisen kann. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die meisten Bewertungen am Ende gelöscht werden.


Warum antwortet Google oft nicht auf die Beschwerden ohne Anwalt?

Sehr viele Unternehmer, die schon einmal eine Bewertung an Google gemeldet haben, haben hierbei schlechte Erfahrungen gemacht. Das liegt daran, dass 99 Prozent der Unternehmer, die eine Bewertung melden, dies über das Flaggensymbol tun:

Google Rezensionen löschen: Dein-Ruf.de

Warum sind positive Bewertungen so wichtig?

Bewertungen haben einen großen Einfluss auf das Ranking von Websites in den SERPs. Gerade in der lokalen Suche zählen Reviews zu den starken Rankingkriterien. Das amerikanische SEO Consulting Unternehmen Moz beziffert den Anteil der „review signals“ an dem Kuchen der lokalen SEO Rankingfaktoren auf immerhin 15,44%.


Dauer und Ablauf des Löschverfahrens

Bei Google dauert die Löschung ca. 10 bis 14 Tage, bis die erste Phase des Prüfverfahrens durchlaufen ist. Über 80 Prozent der Bewertungen werden in dieser Phase bereits gelöscht. In der zweiten Phase des Prüfverfahrens muss man oft noch eine anwaltliche Stellungnahme schreiben und sich mit Google und dem Rezensenten auseinandersetzen. Dieser Teil der Google-Prüfung verläuft meist erfolgreich, da der Bewerter nicht genügend Nachweise für seine Behauptungen liefert. Dies zweite Phase kann auch noch einmal zwei Wochen dauern. Soll es schneller gehen, kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Das ist aber selten notwendig.


Kann ich den Bewerter persönlich für die Bewertung haftbar machen und die Daten vom Bewertungsportal erhalten?

Ja das ist grundsätzlich möglich. Wir mahnen den Bewerter ab und fordern ihn zu einer strafbewehrten Unterlassung auf.

Voraussetzungen:
  • Name und Adresse des Bewerters sind bekannt.
  • Sie müssen dem Bewerter nachweisen, dass er die Bewertung veröffentlicht hat. Dies ist bei Bewertungen mit Klarnamen (nicht anonym) möglich.
  • Der Bewerter verbreitet falsche Tatsachen.

Auskunftsanspruch nach § 14 TMG:

Um die Daten den Bewerters herauszubekommen kann man gegenüber dem Portal die Daten herausverlangen. Dies ist vor allem gegenüber Facebook möglich. Bei sehr groben Verletzungen greift das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von 2017, wonach man die Anmeldedaten des Rechtsverletzers vom Betreiber sozialer Netzwerke herausverlangen kann. Die Herausgabe muss allerdings durch das zuständige Zivilgericht angeordnet werden.


Wird durch das Löschen von Bewertungen die Meinungsfreiheit eingeschränkt?

Das Gegenteil ist der Fall, denn der Verbraucher hat nur einen Anspruch auf Bewertungen, die auch rechtmäßig sind. Verleumdungen, gefälschte Beurteilungen, nicht beweisbare Tatsachenbehauptungen von anonymen Nutzern, die sich hinter der Meinungsfreiheit verstecken, haben im Internet nichts zu suchen. Solche Bewertungen schaden Unternehmen und damit der Gesellschaft.


Können sich Verfasser von Bewertungen strafbar machen?

Rezensenten tragen durchaus ein Risiko, sich der üblen Nachrede gemäß §187 StGB strafbar zu machen. Das Beweisrisiko, dass die Tatsache wahr ist, trägt der Rezensent. Mit anderen Worten: Kann der Rezensent vor Gericht nicht beweisen, dass seine Tatsachenbehauptungen der Wahrheit entsprechen, kann er verurteilt werden! Es ist unglaublich, dass sich täglich hunderttausende von Menschen in den sozialen Medien und Bewertungsportalen der Gefahr aussetzen, eine Strafanzeige zu erhalten. Leider verfolgen die Staatsanwaltschaften diese Delikte nur selten. Gerne beraten wir Sie auch, wie Sie die Ansprüche im Strafrecht durchsetzen.