Schlechte Internet Bewertungen löschen lassen – Step by Step

 

SG What Should You Do When People Complain About Your Product or ServiceSie haben eine schlechte Bewertung auf einem Bewertungsportal bekommen? Das ist zwar ärgerlich, aber nicht aussichtslos. Wir können Ihnen helfen, die schlechte Kritik im Internet zu löschen. Unser Team beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Löschung von negativen Bewertungen im Internet und kennt sich daher bestens mit der Vorgehensweise aus. Während andere Rechtsanwälte bei diesen Fällen genervt aufgeben, lassen wir nichts unversucht. Unser spezialisiertes Fach-Team kümmert sich um Ihre Belange und sorgt dafür, dass Ihre schlechte Kritik schon bald der Vergangenheit angehört.

Wie lässt sich eine negative Bewertung löschen?

Wir gehen alle Stationen Schritt für Schritt mit Ihnen durch, damit Sie verstehen, wie wir vorgehen. Viele Betroffene versuchen die Bewertung zunächst selbst zu löschen. Häufig scheitern sie bei diesem Vorgehen. Doch woran liegt das? In den meisten Fällen reagieren die Rechtsabteilungen der Bewertungsportale auf Beschwerden nicht, weil die Richtlinien nicht erfüllt wurden. Unser Team kennt sich genau mit den Gepflogenheiten der Portale aus und weiß aus Erfahrung, wie zu handeln ist. Vertrauen Sie unserer Kompetenz, dann wird Ihre Negativbewertung schnell und zuverlässig gelöscht.

sidebgb imanuel schulz1. Kostenloses Erstgespräch

Zunächst bieten wir Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch an. Zu einer vereinbarten Zeit besprechen wir die Bewertung und nehmen eine Ersteinschätzung vor. Wichtig ist hier, den Sachverhalt zu durchleuchten. Anschließend können wir Ihnen mitteilen, ob sich die Bewertung löschen lässt.

Wichtig: Es lassen sich nicht alle Bewertungen im Internet löschen. Es gilt im Internet nämlich ebenso wie im real-life die Meinungsfreiheit. ABER: Die Meinungsäußerungen von Bewertungsschreibern dürfen nicht den guten Ton und die Richtlinien des Bewertungsportals verletzen. Das bedeutet, dass Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Diffamierungen und dergleichen auf den Bewertungsplattformen nichts zu suchen haben. Diese und viele weitere Bewertungen lassen sich demnach durchaus entfernen.

2. Schreiben an das Bewertungsportal

Handelt es sich in Ihrem Fall um eine Bewertung, die rechtswidrig ist, so kann diese gelöscht werden. Dazu verfassen wir ein anwaltliches Schreiben. Wir machen dem Portal klar, dass die Bewertung unzulässig ist und gelöscht werden muss. Dabei unterstreichen wir, dass die negative Bewertung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt.

3. Abmahnung

In unserem Anwaltsschreiben setzen wir dem Bewertungsportal selbstverständlich auch eine Frist. Der Portalbetreiber hat die negative Bewertung demzufolge binnen drei Wochen zu löschen. Reagiert die Plattform nicht auf unser Schreiben, so mahnen wir nach Ablauf der Frist den Betreiber an.

4. Klage

Sollte das Portal auch auf die Abmahnung nicht reagieren, können wir Klage gegen den Betreiber einreichen. Wichtig ist, dass ein Schadensersatz nur dann möglich ist, wenn sich der Schaden genau beziffern lässt. Dies ist durch Umsatzeinbußen aufgrund der Rufschädigung möglich.

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Was kann ich tun, um die Bewertungslöschung zu unterstützen?

Wenn Ihnen eine negative Bewertung auffällt, ist es wichtig, dass Sie zunächst einen Screenshot der Kritik machen.

Diesen übersenden Sie uns z. B. ganz einfach per Whatsapp an 0176 22115852.

Sie können uns den Screenshot natürlich auch per Email an bewertungsmanager@gmail.com senden. Wir kontrollieren dann für Sie, ob sich die Bewertung löschen lässt und nehmen Kontakt zu Ihnen auf.

Tipp: In den meisten Fällen reicht bereits das anwaltlichen Schreiben an das Bewertungsportal aus, damit die Kritik gelöscht wird. Sie müssen keine unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritiken und Beleidigungen hinnehmen. Diese Meinungsäußerungen haben im Internet nichts verloren. Entdecken Sie also eine Bewertung auf Google Maps, Yelp oder Jameda, nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern weiter und sorgen dafür, dass die schlechte Bewertung entfernt wird.

Warum sollte ich die Bewertung nicht kommentieren?

Wenn Sie die negative Bewertung kommentieren, kann es sein, dass sich die Bewertung nicht mehr löschen lässt. Wir raten Ihnen daher an, besser eine Einschätzung der Situation an uns zu schicken. Teilen Sie uns mit, was Sie stört. Alle weiteren Schritte nehmen wir für Sie vor.

Welche Vorteile bieten sich mir, wenn Sie die Bewertung löschen lassen?

Zunächst kostet Sie unsere Ersteinschätzung nichts. Das Erstgespräch ist immer kostenfrei. Anschließend kümmern wir uns schnell und gezielt um Ihre Angelegenheit. Wir arbeiten stets zügig und ziehen die Bearbeitungszeit nicht wie Kaugummi unnötig in die Länge.

Lässt sich die Bewertung nach unserer Einschätzung löschen, entstehen Ihnen lediglich die Kosten für die Bewertungslöschung. Diese setzen wir zu einem Festpreis in Höhe von 189 Euro pro Bewertung an. Die Kosten können Sie über Ihre Rechtsschutzversicherung abrechnen lassen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt.

Außerdem können Sie sich sicher sein, dass unser Team alles tun wird, um Ihre negative Bewertung löschen zu lassen. Unsere Spezialisten kennen alle Bewertungsportale und die Vorgehensweise. Da seit vielen Jahren gewissermaßen eine Art „Brieffreundschaft“ zu den Rechtsabteilungen der Bewertungsplattformen besteht, weiß mein Team genau, was in Ihrem Fall zu tun ist. Vertrauen Sie unserer Expertise – wir lassen Sie nicht allein im Regen stehen.

Foto: 3D Maennchen / Peggy & Marco Lachmann-Anken / | Pixabay |