Jetzt kostenlose Erstberatung sichern!

Imanuel Schulz
Rechtsanwalt für Reputationsmanagement
Wenn Sie Opfer einer falschen Google Bewertung geworden sind oder eine rechtswidrige Kritik erhalten haben, lässt sich diese Wertung durchaus löschen. Wir helfen Ihnen dabei gern weiter. Seit einigen Jahren befassen wir uns intensiv mit der Löschung von Kritiken auf Bewertungsportalen. Bewertungen, die eine
oder ähnliche Inhalte aufweisen, müssen von der Google Rechtsabteilung entfernt werden. Einige Unternehmen versuchen im Alleingang diese Bewertungen löschen zu lassen. Leider reagieren die Bewertungsportale häufig nicht auf diese Gesuche. Das liegt daran, dass für das Löschungsverfahren die notwendigen Kriterien nicht erfüllt wurden. Mittlerweile haben wir in über sechs Jahren Erfahrung weit über 2.000 negative Bewertungen löschen lassen. Wir wissen genau, wie wir vorgehen müssen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Wichtig ist zunächst, dass Sie einen Screenshot von der negativen Bewertung machen. Diesen lassen Sie uns direkt zukommen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung nehmen wir zu Ihnen Kontakt auf, um den Sachverhalt zu besprechen. Nachdem wir überprüft haben, ob die Bewertung gegen die Richtlinien von Google und das Persönlichkeitsrecht verstößt, können wir eine Löschung beantragen. Dazu fordern wir Google auf, die schlechte Bewertung zu entfernen.
In den meisten Fällen löscht Google nach Eingang unseres Schreibens die Bewertung. Kommt Google unserer Aufforderung nicht nach, können wir andere Schritte einleiten. Dazu arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie aus. Auf Wunsch können wir gerichtlich vorgehen und angemessenen Schadensersatz einfordern.
Jedes Unternehmen, welches Produkte oder Dienstleistungen anbietet, darf bewertet werden. Da das Internet immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es naheliegend, dass sich Verbraucher in diesem Rahmen austauschen. Auf Bewertungsportalen teilen Rezensenten hier ihre Erfahrungen mit Hotels, Restaurants, Ärzten, Geschäften, Werkstätten und weiteren Unternehmen mit. Die Meinungsfreiheit erlaubt es, dass sich Personen auch im Internet austauschen dürfen. Allerdings dürfen die Meinungsäußerungen niemals den guten Ton verletzen. Auch unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritiken oder Diffamierungen sind schlichtweg unzulässig. Gegen diese Bewertungen sollten Sie dringend vorgehen.
Foto: Pointing finger / b0red | Foto: 3D Maennchen / Peggy & Marco Lachmann-Anken | Pixabay |