Negative Google Bewertungen schaden dem Ranking

 

googlemapsZahlreiche Unternehmen erhalten jeden Tag bei Google Maps Bewertungen. Diese Bewertungen sind wiederum für die Kundschaft überaus wichtig. Sehen die Kritiken gut aus, so fällt dies auch Kunden auf, die sich für das Unternehmen entscheiden. Je besser die Bewertungen ausfallen, desto vorteilhafter ist das Unternehmen zudem im Google Ranking vertreten. Doch die Internetbewertungen stellen sich nicht immer nur positiv dar. Bereits eine negative Wertung kann dazu führen, dass eine Firma im Ranking deutlich absinkt. Glücklicherweise lassen sich solche Einträge löschen.

Was sind Google Bewertungen?

Bei den Google Bewertungen handelt es sich um Rezensionen bei Google My Business. Diese Beurteilungen tauchen bei Google Maps auf und können für Geschäfte, Restaurants, Dienstleister und viele mehr abgegeben werden. Rezensenten, die eine Bewertung im Internet auf einem Bewertungsportal abgeben, haben die Möglichkeit Texte zu hinterlassen. Besonders beliebt ist jedoch die Bewertung mittels Sternen. Dabei steht ein Stern für „sehr schlecht“ und 5 Sterne für „sehr gut“.fragenzeichen mann 1

Wie einfach lassen sich Kundenmeinungen im Internet verfassen?

Jeder Nutzer kann im Internet schnell und unkompliziert Bewertungen verfassen. Unternehmen sollten daher regelmäßig ihre Bewertungen kontrollieren. Kritiken wie zum Beispiel

  • falsche Tatsachenbehauptungen,
  • Beleidigungen,
  • Diffamierungen

und Verleumdungen sind nicht nur rechtswidrig: Sie sollten schnellstmöglich entfernt werden, da sich diese Meinungen rufschädigend auf die Unternehmensexistenz auswirken können.

Jedoch ist das Löschen unschöner Beurteilungen bei Google selbst nicht so einfach möglich. Google ignoriert die meisten Meldungen. Mit professioneller Hilfe von deinruf.de können Betroffene Schmähkritiken und Bewertungen, die das Persönlichkeitsrecht betreffen, entfernen lassen. Diese Anwaltskanzlei beschäftigt sich seit Jahren mit dem Löschen anstößiger Google Bewertungen und weist einen enorm großen Erfahrungsschatz in diesem Bereich auf. Oftmals reicht bereits ein Anwaltsschreiben aus, um Google zum Handeln zu bewegen. Unternehmen können somit gegen Rezensenten vorgehen, wenn sie den richtigen Weg einschlagen.

Darf ich meine Meinung nicht mal mehr im Internet äußern?

Die Meinungsfreiheit gilt selbstverständlich auch im Internet. Dennoch ist die Meinungsäußerung immer sachlich und objektiv vorzunehmen. Somit dürfen Unternehmen, die unwahre Tatsachenbehauptungen oder unsachliche Meinungen in ihren Beurteilungen finden, beanstanden. Abgesehen davon, dass negative Kritik dem Google Ranking schadet, bedeuten schlechte Bewertungen auch Umsatzeinbußen sowie fallende Besucherzahlen.

Warum sinken Unternehmen im Google Ranking bei schlechten Bewertungen?

Schlecht BewertungGoogle möchte natürlich so viele authentische Bewertungen wie nur möglich erhalten. Dennoch belohnt Google Unternehmen, die durchweg Top-Beurteilungen erhalten. Diese steigen im Ranking höher. Firmen, die schlechte Kritiken erhalten haben, sinken eher ab und tauchen irgendwann gar nicht mehr im Ranking auf.

Viele Unternehmen versuchen selbst, eine Beanstandung der schlechten Bewertungen vorzunehmen. Allerdings verläuft dieser Selbstversuch oft im Sande. Die Google Rechtsabteilung reagiert schlichtweg nicht auf Beschwerden dieser Art. Es ist demnach kein Wunder, dass sich schon in der Vergangenheit Landgerichte mit der Löschung von negativen Bewertungen befassen mussten. Das Streuen von unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritiken und Beleidigungen gilt selbst im Internet kaum als Kavaliersdelikt. Vielmehr machen sich Personen, die unwahre Behauptungen hinterlassen, nach §187 StGB der üblen Nachrede strafbar.