Negative Google Bewertung: Wie lange darf Google mit der Prüfung warten?

 

Im Internet gibt es zahlreiche Bewertungsportale. Auf diesen Plattformen können Verbraucher für Unternehmen Bewertungen hinterlassen. Auch über Google Maps ist es Kunden möglich, für Händler und Dienstleister Rezensionen abgeben. Doch nicht immer fallen diese Wertungen positiv aus. Google selbst kontrolliert nicht, ob der Urheber korrekte Tatsachenbehauptungen abgegeben hat. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen regelmäßig ihre Bewertungen und die enthaltenen Meinungsäußerungen kontrollieren. Findet sich nämlich Content an, der rechtswidrig ist und gegen die aktuellen Richtlinien verstößt, ist Google zur Löschung verpflichtet. Doch wie lange darf der Internetgigant mit der Löschung warten?

Google muss bei Rechtsverletzung Bewertung löschen

Wir erhalten täglich zahlreiche Mitteilungen von Mandanten, die eine negative Bewertung bei Google löschen möchten. Wenn Sie auch betroffen sind, stehen Sie nicht allein mit diesem Wunsch. Es sind verschiedene Kunden, die ihrem Frust oder ihrer Unzufriedenheit im Internet freien Lauf lassen. Allerdings dürfen die Bewertungen keinegericht

  • unwahren Tatsachenbehauptungen
  • Schmähkritiken
  • üble Nachrede
  • Beleidigungen
  • Verleumdungen

oder ähnliche Inhalte enthalten. Auch das Persönlichkeitsrecht darf in einer Kritik nicht verletzt werden. Selbstverständlich gilt auch im Internet die Meinungsfreiheit, allerdings darf die Meinungsäußerung gewisse Grenzen nicht überschreiten. Portale wie Google, Amazon, Jameda und Co. haben bei Rechtsverletzung die Pflicht, die Beanstandung zu überprüfen. In vielen Fällen lassen sich die Bewertungsportale jedoch reichlich Zeit mit der Überprüfung. Diese Zeit ist für Sie und Ihr Unternehmen jedoch kostbar. Bleibt das negative Werturteil nämlich über einen längeren Zeitraum im Internet bestehen, können auch viele andere Kunden diese Rezension einsehen. Zahlreiche Verbraucher lassen sich von schlechten Kritiken stark beeinflussen. Für Sie würde dies sinkende Besucherzahlen und fallenden Umsätze bedeuten.

fragenzeichen mann 1Wie lange lässt sich Google mit der Löschung Zeit?

Unternehmen, die bereits im Alleingang versucht haben, eine schlechte Kritik löschen zu lassen, wissen, dass dies häufig mit viel Geduld verbunden ist. Die meisten Bewertungsportale schieben die Nachrichten auf die lange Bank oder ignorieren das Anliegen vollkommen. Fakt ist allerdings, dass sich Portalbetreiber wie Google nicht ewig zurückhalten dürfen. Dies hat auch das Landgericht Hamburg in einem Urteil festgesetzt (siehe Az. 324 O 148/16 vom 24.03.2017). Mit diesem Rechtsspruch hat das Landgericht entschieden, dass Google für die falsche Bewertung des Urhebers haftet. Die Plattform darf sich nicht zu viel Zeit mit der Überprüfung und Löschung der falschen Tatsachenbehauptung, Schmähkritik, Verleumdung oder Persönlichkeitsrechtsverletzung lassen. Nach Ansicht des Gerichts reichen für die Prüfung des Sachverhalts maximal vier Tage aus.

Natürlich hat sich der Internetriese verteidigen wollen und angegeben, dass tagtäglich zahlreiche Beanstandungen eingehen. Die Antwort des Gerichts: Das Unternehmen muss eben dafür Sorge tragen, dass ausreichend Kapazität in der Rechtsabteilung zur Prüfung der Beschwerden vorhanden ist. Dieser Grundsatz gilt im Übrigen für alle Foren und Bewertungsportale. Beschwerden aller Art müssen schnell geprüft und bei Rechtsverletzung gelöscht werden.

unse Team gut bewerbenWenn auch Sie eine negative Bewertung auf einem Bewertungsportal erhalten haben, müssen Sie sich nicht sorgen. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Da wir uns seit vielen Jahren mit den Portalbetreibern auseinandersetzen, wissen wir, welche Wege wir für Sie einschlagen müssen. Senden Sie uns einfach einen Screenshot mit der betreffenden Bewertung zu. Wir wenden uns schnellstmöglich an Sie, damit wir eine Lösung finden.