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Imanuel Schulz
Rechtsanwalt für Reputationsmanagement
Zahlreiche Menschen nutzen jeden Tag Google. Sie suchen nach Persönlichkeiten, recherchieren für den nächsten Urlaub, kontrollieren Rezensionen für ein Produkt oder eine Dienstleistung. Früher war es wichtig, die Meinung des Freundes oder der Familie einzuholen, ehe eine Ware eingekauft wurde. Heute sichten Neukunden Bewertungen im Internet, um sich eine Meinung zu bilden. Auf Google sind die Resultate breitgefächert, finden Interessierte hier Einträge zu
und vieles mehr. Meist sind nur wenige Eingaben nötig, um Einsicht auf die Unternehmen im näheren Umkreis zu erhalten. Neben Adressdaten und Öffnungszeiten erhalten Kunden mitunter auch Einblick auf die Bewertungen. Ebenso wie auf anderen Bewertungsportalen können Kunden hier Sterne vergeben und Textbeiträge einfügen. Die Kritik zu fertigen und zu hinterlassen gleicht einem Kinderspiel. Doch nicht immer sind die Bewertungen positiv. Viele Unternehmen müssen sich täglich mit schlechten Wertungen befassen. Fakt ist, dass sowohl positive als auch negative Kritiken erlaubt sind. Im Internet hat die Meinungsfreiheit ebenso einen hohen Stellenwert. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass die Bewertung keine
oder ähnliche Inhalte umfassen. Diese Bewertungen lassen sich löschen, da die Inhalte rechtswidrig sind und gegen die Google Richtlinien verstoßen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich einfach an uns, damit wir uns Ihre Bewertung ansehen können.
Eine negative Bewertung kann im Grunde von jeder Person hinterlassen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass der Rezensent ein Google Konto besitzt. Viel mehr ist nicht nötig, um eine Bewertung abzugeben. Die Erstellung eines Google Kontos ist kostenfrei und setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Anschließend kann der Bewertungsschreiber zu Unternehmen jeder Art Rezensionen fertigen. Die Bewertungen selbst bestehen aus Sternen, wobei die Note 1 für sehr gut und die Note 6 für sehr schlecht stehen. Auch das Verfassen eines Texteintrages ist möglich.
Grundsätzlich gilt im Internet auch die Meinungsfreiheit. Das bedeutet, dass auch negative Meinungsäußerungen durchaus erlaubt sind. Wichtig ist jedoch, dass die Rezension nicht gegen das Gesetz oder die Richtlinien des Bewertungsportals verstoßen. Google hat hier spezielle Richtlinien. Erlaubt sind u. a. keine
und ähnliches.
Wenn Sie Ihr Unternehmen googlen, werden Sie vermutlich auch Inhalte zu Ihrer Firma finden. Diese wurden entweder von Ihnen selbst oder von anderen Personen ins Internet eingestellt. Auf Google Maps finden sich weiterhin vielleicht Bewertungen an. Kontrollieren Sie diese Einträge regelmäßig.
Bewertungen sind somit grundsätzlich erlaubt. Jedoch müssen Rezensionen entfernt werden, die gegen die aktuellen Richtlinien verstoßen. Wenn Sie auch betroffen sind, senden Sie uns am besten direkt einen Screenshot zu, damit wir uns den Sachverhalt ansehen können. In einem kostenfreien Erstgespräch teilen wir Ihnen schließlich die nachfolgenden Schritte mit. Haben Sie z. B. eine unzulässige Google Bewertung erhalten, wenden wir uns an die zuständige Rechtsabteilung, um eine Löschung zu beantragen.
Fotos: 3D Maennchen / Peggy & Marco Lachmann-Anken | Pixabay |