Google Richtlinien: So lassen sich negative Bewertungen löschen

 

ReviewSchlechte Bewertungen haben einen starken Einfluss auf Ihre Online-Reputation. Während positive Kritiken dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen floriert, bewirken schlechte Bewertungen genau das Gegenteil. Die Kundschaft bleibt fern, Umsatzeinbußen entstehen. Es ist daher wichtig, dass Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Kritiken kontrollieren. Schlechte Bewertungen, die beleidigende Aussagen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und ähnliches enthalten, sollten Sie nicht stehen lassen. Diese Bewertungen sind rechtswidrig und unzulässig. Das ist sogar in den Google Richtlinien verankert.

Welchen Einfluss hat Google auf meine Kundschaft?

Zahlreiche Menschen nutzen jeden Tag Google. Sie suchen nach Persönlichkeiten, recherchieren für den nächsten Urlaub, kontrollieren Rezensionen für ein Produkt oder eine Dienstleistung. Früher war es wichtig, die Meinung des Freundes oder der Familie einzuholen, ehe eine Ware eingekauft wurde. Heute sichten Neukunden Bewertungen im Internet, um sich eine Meinung zu bilden. Auf Google sind die Resultate breitgefächert, finden Interessierte hier Einträge zu

  • Unternehmenbad review 2813741 1280
  • Ärzten
  • Freiberuflern
  • Dienstleistern
  • Restaurants
  • Hotels

und vieles mehr. Meist sind nur wenige Eingaben nötig, um Einsicht auf die Unternehmen im näheren Umkreis zu erhalten. Neben Adressdaten und Öffnungszeiten erhalten Kunden mitunter auch Einblick auf die Bewertungen. Ebenso wie auf anderen Bewertungsportalen können Kunden hier Sterne vergeben und Textbeiträge einfügen. Die Kritik zu fertigen und zu hinterlassen gleicht einem Kinderspiel. Doch nicht immer sind die Bewertungen positiv. Viele Unternehmen müssen sich täglich mit schlechten Wertungen befassen. Fakt ist, dass sowohl positive als auch negative Kritiken erlaubt sind. Im Internet hat die Meinungsfreiheit ebenso einen hohen Stellenwert. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass die Bewertung keine

  • Beleidigungen
  • üble Nachrede
  • unwahren Tatsachenbehauptungen
  • Schmähkritiken
  • Hassreden
  • Diffamierungen
  • Verleumdung
  • Angriffe des Persönlichkeitsrechts

oder ähnliche Inhalte umfassen. Diese Bewertungen lassen sich löschen, da die Inhalte rechtswidrig sind und gegen die Google Richtlinien verstoßen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich einfach an uns, damit wir uns Ihre Bewertung ansehen können.

Wer darf mich bei Google bewerten?

Eine negative Bewertung kann im Grunde von jeder Person hinterlassen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass der Rezensent ein Google Konto besitzt. Viel mehr ist nicht nötig, um eine Bewertung abzugeben. Die Erstellung eines Google Kontos ist kostenfrei und setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Anschließend kann der Bewertungsschreiber zu Unternehmen jeder Art Rezensionen fertigen. Die Bewertungen selbst bestehen aus Sternen, wobei die Note 1 für sehr gut und die Note 6 für sehr schlecht stehen. Auch das Verfassen eines Texteintrages ist möglich.

licht 1Interessant: Anonyme Bewertungen sind über Google nicht möglich, wenn der Rezensent einen falschen Namen verwendet oder Identitätsdiebstahl nutzt. Phantasienamen fallen hingegen nicht unter Identitätsdiebstahl und sind somit zulässig. Vor einiger Zeit waren anonyme Bewertungen noch erlaubt, mittlerweile tauchen die Namen, die in den Google My Business Profilen hinterlegt sind, auf.

fragenzeichen mann 1

Welche Inhalte verstoßen gegen die Google Richtlinien?

Grundsätzlich gilt im Internet auch die Meinungsfreiheit. Das bedeutet, dass auch negative Meinungsäußerungen durchaus erlaubt sind. Wichtig ist jedoch, dass die Rezension nicht gegen das Gesetz oder die Richtlinien des Bewertungsportals verstoßen. Google hat hier spezielle Richtlinien. Erlaubt sind u. a. keine

  • Werbung
  • Spam-Einträge, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten,
  • Inhalte, die gegen die Netiquette verstoßen und somit verletzend, rufschädigend oder anstößig sind,
  • illegalen Inhalte
  • Schmähkritiken
  • urheberrechtliche Inhalte
  • sexuelle Darstellungen
  • Hassreden

und ähnliches.

Wenn Sie Ihr Unternehmen googlen, werden Sie vermutlich auch Inhalte zu Ihrer Firma finden. Diese wurden entweder von Ihnen selbst oder von anderen Personen ins Internet eingestellt. Auf Google Maps finden sich weiterhin vielleicht Bewertungen an. Kontrollieren Sie diese Einträge regelmäßig.

gerichtHinweis: Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit bereits Urteile gefällt, die besagen, dass sich Ärzte, Unternehmen, Selbständige, Freiberufler etc. auf öffentlichen Bewertungsportalen beurteilen lassen müssen. (siehe BGH Urteil vom 23.06.2009, VI ZR 196/18 und Urteil vom 23.09.2014, VI ZR 358/13)

Bewertungen sind somit grundsätzlich erlaubt. Jedoch müssen Rezensionen entfernt werden, die gegen die aktuellen Richtlinien verstoßen. Wenn Sie auch betroffen sind, senden Sie uns am besten direkt einen Screenshot zu, damit wir uns den Sachverhalt ansehen können. In einem kostenfreien Erstgespräch teilen wir Ihnen schließlich die nachfolgenden Schritte mit. Haben Sie z. B. eine unzulässige Google Bewertung erhalten, wenden wir uns an die zuständige Rechtsabteilung, um eine Löschung zu beantragen.

 

Fotos: 3D Maennchen / Peggy & Marco Lachmann-Anken  | Pixabay |