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Ihre Kanzlei für Reputationsschutz
Jetzt Bewertung löschen lassen

Wir löschen negative Bewertungen und Verleumdungen
bei Google, Kununu, Jameda, Yelp, Facebook, Xing und auf weiteren Portalen.
Überlassen Sie Ihren guten Ruf nicht anderen!

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und unverbindlich.

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Imanuel Schulz

Rechtsanwalt für Reputationsmanagement

    Kostenlos & unverbindlich

    Online Auftrag aufgeben

    Bekannt aus folgenden und weiteren Medien:

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    imanuel zitat 1

    „Fast jede Bewertung ist angreifbar mit der richtigen juristischen Strategie.
    Mein Team und ich kennen alle Tricks von und gegen Google und Co.“

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    Echte Anwaltskanzlei

    Bei uns kümmern sich Rechtsanwälte um Ihre Bewertungen. Wir sind keine Agentur wie einige Mitbewerber.

    Kostenlose Erstberatung

    Wir beraten Sie kostenlos, wie wir Ihre Bewertungen löschen können und welche Chancen Sie haben, Ihre Reputation zurück zu gewinnen.

    Google Ranking

    Bewertungen haben einen großen Einfluss auf das Ranking. Sie zählen zu den wichtigen Ranking Kriterien.

    Rechtsschutzversicherung

    Die Kosten der gesetzlichen Gebühren für die Löschung von Bewertungen werden von der Firmenrechtsschutzversicherung getragen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt.

    So funktioniert unser Service

    Unsere Preise

    Erstberatung und detaillierte Bewertungsanalyse

    Kostenlos

    Bewertung löschen lassen mit Rechtsschutzversicherung

    Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

    Mehr Informationen

    Bewertung löschen lassen ohne Rechtsschutzversicherung

    189€

    zzgl. 19% MwSt.

    Mit Dein-Ruf das Bewertungsprofil verbessern

    google bewertung danach google bewertung davor

    (Einfach den Regler verschieben)

    Mehr InfosProvenExpertKundenbewertungen

    4,99 von 5

    SEHR GUT

    432 Bewertungen

    100%

    Empfehlungen

    KundenserviceSEHR GUT (5,00)

    Preis / LeistungSEHR GUT (5,00)

    28.10.2019Empfehlung! Habe schnell einen Termin bekommen und gebe gerne eine Weiterempfehlung
    28.10.2019Empfehlung! Zuvorkommender und ehrlicher Anwalt
    30.10.2019Empfehlung! Top Anwalt. Würde mich immer wieder für ihn entscheiden.
    30.10.2019Empfehlung! Gute Anwaltskanzlei mit einem netten Team.
    30.10.2019Empfehlung! Danke für die Hilfe!
    30.10.2019Empfehlung! Man bekommt zügig einen Termin und wird beim Erstgespräch schon über das weitere Vorgehen umfassend aufgeklärt.
    30.10.2019Empfehlung! Danke für die schnelle Hilfe. Mein Problem wurde erfolgreich gelöst
    30.10.2019Empfehlung! Netter Anwalt und gute Beratung!
    29.10.2019Empfehlung! ein experte im medien und internetrecht.danke
    28.10.2019Empfehlung! War alles super!

    Nachteile ohne Anwalt

    Komplizierte Löschungsanfrage
    Jedes Portal hat andere Meldeformulare und eigene Richtlinien
    Unkorrigierbare Verfahrensfehler
    Ein falscher Satz und die Bewertung ist nicht mehr löschbar
    Unsichere Erfolgsaussichten
    Sie können selbst nicht einschätzen, ob die Bewertung löschbar ist
    Niedrige Erfolgschancen
    Bewertungsportale reagieren oft nicht bzw. stellen sinnlose Fragen, deren Beantwortung zu nicht korrigierbaren Fehlern führt.
    Zeitaufwand
    Als Unternehmer sollten Sie sich auf Ihre Aufgaben konzentrieren
    Unsichere Dauer
    Google und Co. reagieren nicht oder versuchen durch sinnlose Rückfragen das Verfahren zu verzögern
    Stress
    Der Umgang mit der eigenen Bewertung ist oft mit emotionalem Stress verbunden. Daraus resultieren nicht mehr korrigierbare Fehler.

    Dein-Ruf.de

    Festpreis
    Sie haben volle Kostenkontrolle
    Kostenlose Erstberatung
    Vor Auftragserteilung bekommen Sie alle Informationen über den Mandantsablauf Strategie und Kosten
    Individuelle Strategie
    Wir erstellen eine eigene Strategie für Ihr Bewertungsprofil
    Individuelle Preise
    Paketpreise sind bei vielen Bewertungen möglich
    Erfolgschancen
    Bewertungsportale reagieren auf unsere Beschwerden. Wir kennen alle Tricks der Bewertungsportale
    Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
    Wir kämpfen um Ihre Kostenzusage bei der Versicherung und kennen alle Ablehnungsgründe.
    Schnelle Löschung
    Wir tragen die richtigen Argumente zum optimalen Zeitpunkt vor
    Spezialisiert auf Bewertungen - Anwaltsgarantie
    Nur Anwälte kümmern sich um Ihre Bewertungen. Selbst Anwaltskanzleien verlassen sich auf uns.

    Nicht spezialisierte Anwälte

    Bearbeitungsdauer ist nicht vorhersehbar
    Einarbeitung in komplizierte Materie ist erforderlich
    Kostenrisiko
    Stundenhonorar ist nicht vorhersehbar. Gesetzliche RVG Gebühren liegen bei 887,03,- € für eine Bewertung (Streitwert 10.000 €)
    Oft Kosten auch bei fehlenden Erfolgsaussichten
    Selbst wenn die Löschung keine Aussicht auf Erfolg hat, hat der Anwalt Anspruch auf die Rechtsanwaltsvergütung
    Unklare Erfolgschancen
    Bewertungen sind ein absolutes Spezialgebiet. Sie müssen sich auf das Fachwissen verlassen können.
    Hoher Zeitaufwand
    Neue Themen bedeuten auch für den Anwalt hohen Organisationsaufwand.
    Rechtsschutzversicherungen sind kompliziert
    Der Anwalt muss den ersten Kampf mit der Rechtsschutzversicherung führen, um die Deckungszusage zu bekommen. Wir wissen genau, wie man die Kostenzusage der Rechtsschutzversicherung bekommt.

    Ist auch Ihre Bewertung löschbar ? Irrtümer und FAQ

    Können auch rechtmäßige Bewertungen gelöscht werden?

    Ja! Grundsätzlich kann man jede Google Rezension löschen. Dabei ist grundsätzlich irrelevant, ob es sich um eine reine Meinungsäußerung handelt oder gar um eine anonyme Bewertung ohne Inhalt.

    Ob eine Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, wird nicht etwa ad hoc von Google, dem Anwalt oder dem Rezensenten entschieden. Vielmehr wird dies in einem einheitlichen von der Rechtsprechung vorgegebenen Verfahren geprüft („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Erst nach Abschluss des Prüfverfahrens kann eine abschließende Einschätzung über die Rechtmäßigkeit der Bewertung erfolgen. Aber auch rechtmäßige Bewertungen müssen regelmäßig gelöscht werden, wenn Google sich nicht an den Ablauf des Prüfverfahrens hält.

    Deshalb kann man jede Bewertung angreifen. Das Prüfverfahren geht in den allermeisten Fällen zugunsten des Betroffenen aus, wenn richtig juristisch argumentiert wird. Die meisten Verfasser von Bewertungen sind keine Juristen und denken beim Schreiben nicht darüber nach, dass sie jede Behauptung beweisen müssen, wenn es hart auf hart kommt. Der Rezensent ist als juristischer Laie nicht auf Augenhöhe mit einem Rechtsanwalt, der auf das Thema Google-Bewertungen spezialisiert ist. Als medizinischer Laie diskutiert man auch nicht mit einem Arzt über die richtige Art und Weise, ein Krebsgeschwür zu operieren.

    Aber selbst, wenn der Rezensent sich einen Anwalt nehmen würde, dann läge die Beweislast für alle Tatsachen immer noch bei ihm. Sie merken: Die Chancen, als Verfasser der Bewertung ein Prüfverfahren zu bestehen, ist nicht einfach. Es ist verdammt leicht, eine Bewertung in die Welt zu setzen. Es ist aber sehr viel schwieriger, diese zu verteidigen, wenn sich der Betroffene dagegen mit anwaltlicher Hilfe wehrt.

    Deshalb sollten Sie immer einen Rechtsanwalt beauftragen und Agenturen meiden.

    Das Beantragen von Löschungen von Bewertungen ist eine komplexe juristische Aufgabe. Aktuell haben sich in ganz Deutschland nur sehr wenige Rechtsanwälte auf dieses Thema spezialisiert. Manche „Löschagenturen“ bieten auch an, Bewertungen zu löschen.  Agenturen dürfen aber keine Rechtsdienstleistunegn erbringen, vgl RDG. Zudem muss bezweifelt werden, dass Agenturen das juristische Fachwissen haben. Daher ist die Tätigkeit der Agentur auf eine Meldung per „Email“ beschränkt. Zudem greifen diese Agenturen Bewertungen oft auf der „tatsächlichen“ Ebene an. Das bedeutet, dass die Agentur im besten Fall Tatsachenbehauptungen bestreitet und dargelegt, wie der tatsächliche Sachverhalt ist. Dies ist aber falsch und kann dazu führen, dass die Bewertung unlöschbar wird. Im ersten Schritt sollte man nie auf den Inhalt der Bewertung eingehen.

    Daher gehen wir strategisch wie folgt vor:

    1. Meldung der Bewertung möglichst ohne inhaltlich auf die Bewertung einzugehen. Das Prüfverfahren wird von Google eingeleitet.
    2. Wir weisen darauf hin, dass die Beweislast komplett beim Portal und beim Bewerter liegt.
    3. Wir machen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten nach der BGH- Rechtsprechung und Verstöße gegen die Google-Richtlinien geltend.
    4. Wir achten darauf, ob Google Prüfverfahrensfehlern begeht. Die Pflichten im Prüfverfahren von Google und Co hat der BGH festgelegt. Wenn Google einen Prüfverfahrensfehler begeht, haftet Google für die Bewertung. Dies ist ein erheblicher strategischer Vorteil. Wir mahnen Google und Co in diesen Fällen konsequent ab. Auch dies kann und darf keine Agentur.
    5. Erst wenn der Bewerter substantiiert antwortet, werden wir inhaltlich auf die Bewertung eingehen. Das hat den Vorteil, dass die Beweislast beim Gegner bleibt.

    Nutzen Sie die Expertise von Volljuristen (hier alle Infos). Im Krankenhaus wollen Sie auch vom Chirurgen operiert werden und nicht von der Pflegekraft.

    Greift meine Firmenrechtsschutzversicherung bei Google Bewertungen?

    Grundsätzlich ja! Über 60 % unserer Mandanten nutzen ihre Firmenrechtsschutzversicherung für die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Google und Co. Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Dies ist oft sehr kompliziert, jedoch erhalten wir in 90 % der Fälle eine Zusage. Wenn Sie bei Ihrem Versicherungsvertreter oder Ihrer Versicherung nachfragen, ob das Löschen von Bewertungen umfasst ist, dann wird man  dies in den aller meisten Fällen verneinen. Warum dies nur teilweise richtig ist, erfahren Sie hier.

    Tipp: Es gibt eine Firmenrechtsschutzversicherung, die den Reputationsbereich abdeckt, und für einen Arzt lediglich ca. 180 € im Jahr kostet. Bitte fragen Sie uns persönlich nach dieser Versicherung.

    Was mache ich, wenn ich keine Firmenrechtsschutzversicherung habe ?

    Sie können jederzeit  eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen.  Eine in Deutschland einzigartige Versicherung in diesem Bereich kostet ca. 180 € im Jahr für einen Arzt. Der Tarif beinhaltet keine Wartezeit und keine Eigenbeteiligung. Bitte fragen Sie uns persönlich nach dieser Versicherung. Gerne per WhatsApp. Alle Tipps und Vorteile bzgl. der Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung erfahren Sie hier.

    Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich negativ bewertet wurde?

    Lesen Sie bitte nicht all die vielen falschen Tipps im Internet über den richtigen Umgang mit Bewertungen. Es ist wie im Strafrecht: Schweigen ist Gold. Antworten Sie nicht selbst auf eine negative Bewertung und nehmen Sie keinen Kontakt zum Bewertenden oder zum Bewertungsportal auf. Auch wenn dieser Rat schwer fällt. Sie müssen verstehen, dass nicht Sie sich verteidigen müssen, sondern Google und der Rezensent. Jeder falsche Satz gegenüber dem Gegner begünstigt seine Verteidigung und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Bewertung nicht gelöscht wird.

    Tipp: Die Firmenrechtsschutzversicherung greift nur, wenn Sie bei Trustpilot, Tripadvisor, Jameda, Holidaycheck und Co nicht angemeldet bzw. registriert sind. Sonst werden Sie als Vertragspartner der Portale angesehen. Bitte kündigen Sie die Registrierung per Email. Details dazu erfahren Sie hier.

    Bei Google ist es bisher noch so, dass das Profil als eine Art Zwangsprofil betrachtet wird.

    Sind anonyme Bewertungen auch ohne Inhalt löschbar?

    Ja! Da nach Einleitung des Prüfverfahrens (s.o) auch Google für die Bewertung haftet, sind auch anonyme Bewertungen ohne Inhalt löschbar (LG Hamburg 12.01.2018, 324 O 63/17).

    Welche Bewertungen sind nicht löschbar?

    Google löscht Bewertungen nicht, wenn das Prüfverfahren von Google nach den Jameda-II-Richtlinien zugunsten des Rezensenten ausgeht. Erst dann hat der Bewertende die Rechtmäßigkeit seiner Bewertung gegenüber Google nachgewiesen. Das bedeutet, der Rezensent muss Google nachweisen, dass er Kundenkontakt hatte und dass seine Behauptungen stimmen. Für beides muss der Bewerter Google Nachweise in Form von Belegen wie zum Beispiel Rechnungen oder Fotos vorlegen.

    Wie hoch sind die Erfolgschancen der Löschung?

    Das kommt auf die Bewertung an.  Manche Bewertungen sind offensichtlich rechtswidrig, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstoßen oder eine Schmähkritik enthalten. Bei anderen Bewertungen kann eine sehr gute Prognose für die Durchsetzung einer Löschung gegeben werden, weil  unwahrscheinlich ist, dass der Rezensent die behaupteten Tatsachen beweisen kann. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die meisten Bewertungen am Ende gelöscht werden.

    Warum antwortet Google oft nicht auf die Beschwerden ohne Anwalt?

    Sehr viele Unternehmer, die schon einmal eine Bewertung an Google gemeldet haben, haben hierbei schlechte Erfahrungen gemacht. Das liegt daran, dass 99 Prozent der Unternehmer, die eine Bewertung melden, dies über das Flaggensymbol tun:

    richtlinienverstoss

    Sie müssen aber Google direkt anschreiben. Wenn Google nicht antwortet, liegt das daran, dass Google die Beschwerde nicht für relevant hält oder Sie die Bewertung über das oben genannte Formular gemeldet haben. Selbst wenn Sie Google anschreiben, wird Google oft nicht antworten. Dies liegt meist an einer falschen Erklärung, warum die Bewertung nicht rechtmäßig sein soll. Google wird dann kein Prüfverfahren einleiten. Der juristische Laie neigt dazu, zu viel und das Falsche zu schreiben. Der Vorteil, den Sie während des gesamten Ablaufs haben, ist der, dass Sie sich  nicht verteidigen müssen, sondern der Gegner beweisen muss, dass die Bewertung rechtmäßig ist.

    Bei Google arbeitet ein Team aus Juristen und Servicemitarbeitern, die auf den kleinsten Fehler warten, um die Löschung nicht zu bearbeiten. Google profitiert von jeder nicht gelöschten Bewertung.  Auf unsere Beschwerden reagiert Google.

    Warum sind positive Bewertungen so wichtig?

    Bewertungen haben einen großen Einfluss auf das Ranking von Websites in den SERPs. Gerade in der lokalen Suche zählen Reviews zu den starken Rankingkriterien. Das amerikanische SEO Consulting Unternehmen Moz beziffert den Anteil der „review signals“ an dem Kuchen der lokalen SEO Rankingfaktoren auf immerhin 15,44%.

    Dauer und Ablauf des Löschverfahrens

    Bei Google dauert die Löschung ca. 10 bis 14 Tage, bis die erste Phase des Prüfverfahrens durchlaufen ist. Über 80 Prozent der Bewertungen werden in dieser Phase bereits gelöscht. In der zweiten Phase des Prüfverfahrens muss man oft noch eine anwaltliche Stellungnahme schreiben und sich mit Google und dem Rezensenten auseinandersetzen. Dieser Teil der Google-Prüfung verläuft meist erfolgreich, da der Bewerter nicht genügend Nachweise für seine Behauptungen liefert. Dies zweite Phase kann auch noch einmal zwei Wochen dauern. Soll es schneller gehen, kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Das ist aber selten notwendig.

    Wird durch das Löschen von Bewertungen die Meinungsfreiheit eingeschränkt?

    Das Gegenteil ist der Fall, denn der Verbraucher hat nur einen Anspruch auf  Bewertungen, die auch rechtmäßig sind. Verleumdungen, gefälschte Beurteilungen, nicht beweisbare Tatsachenbehauptungen von anonymen Nutzern, die sich hinter der Meinungsfreiheit verstecken, haben im Internet nichts zu suchen. Solche Bewertungen schaden Unternehmen und damit der Gesellschaft.

    Können sich Verfasser von Bewertungen strafbar machen?

    Rezensenten tragen durchaus ein Risiko, sich der üblen Nachrede gemäß §187 StGB strafbar zu machen. Das Beweisrisiko, dass die Tatsache wahr ist, trägt der Rezensent. Mit anderen Worten: Kann der Rezensent vor Gericht nicht beweisen, dass seine Tatsachenbehauptungen der Wahrheit entsprechen, kann er verurteilt werden! Es ist unglaublich, dass sich täglich hunderttausende von Menschen in den sozialen Medien und Bewertungsportalen der Gefahr aussetzen, eine Strafanzeige zu erhalten.  Leider verfolgen die Staatsanwaltschaften diese Delikte nur selten. Gerne beraten wir Sie auch, wie Sie die Ansprüche im Strafrecht durchsetzen.

    Kann ich den Bewerter persönlich für die Bewertung haftbar machen und die Daten vom Bewertungsportal erhalten?

    Ja das ist grundsätzlich möglich. Wir mahnen den Bewerter ab und fordern ihn zu einer strafbewehrten Unterlassung auf.

    Voraussetzungen:

    1. Name und Adresse des Bewerters sind bekannt.
    2. Sie müssen dem Bewerter nachweisen, dass er die Bewertung veröffentlicht hat. Dies ist bei Bewertungen mit Klarnamen (nicht anonym) möglich.
    3. Der Bewerter verbreitet falsche Tatsachen.

    Auskunftsanspruch nach § 14 TMG:

    Um die Daten den Bewerters herauszubekommen kann man gegenüber dem Portal die Daten herausverlangen. Dies ist vor allem gegenüber Facebook möglich. Bei sehr groben Verletzungen greift das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von 2017, wonach man die Anmeldedaten des Rechtsverletzers vom Betreiber sozialer Netzwerke herausverlangen kann. Die Herausgabe muss allerdings durch das zuständige Zivilgericht angeordnet werden.