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Imanuel Schulz
Rechtsanwalt für Reputationsmanagement
Bekannt aus folgenden und weiteren Medien:
„Fast jede Bewertung ist angreifbar mit der richtigen juristischen Strategie.
Mein Team und ich kennen alle Tricks von und gegen Google und Co.“
Ihre Vorteile auf einen Blick
So funktioniert unser Service
Unsere Preise
Erstberatung und detaillierte Bewertungsanalyse
Kostenlos
Bewertung löschen lassen mit Rechtsschutzversicherung
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Bewertung löschen lassen ohne Rechtsschutzversicherung
189€
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4,99 von 5
SEHR GUT
432 Bewertungen
100%
Empfehlungen
KundenserviceSEHR GUT (5,00)
Preis / LeistungSEHR GUT (5,00)
Nachteile ohne Anwalt
Jedes Portal hat andere Meldeformulare und eigene Richtlinien
Ein falscher Satz und die Bewertung ist nicht mehr löschbar
Sie können selbst nicht einschätzen, ob die Bewertung löschbar ist
Bewertungsportale reagieren oft nicht bzw. stellen sinnlose Fragen, deren Beantwortung zu nicht korrigierbaren Fehlern führt.
Als Unternehmer sollten Sie sich auf Ihre Aufgaben konzentrieren
Google und Co. reagieren nicht oder versuchen durch sinnlose Rückfragen das Verfahren zu verzögern
Der Umgang mit der eigenen Bewertung ist oft mit emotionalem Stress verbunden. Daraus resultieren nicht mehr korrigierbare Fehler.
Dein-Ruf.de
Sie haben volle Kostenkontrolle
Vor Auftragserteilung bekommen Sie alle Informationen über den Mandantsablauf Strategie und Kosten
Wir erstellen eine eigene Strategie für Ihr Bewertungsprofil
Paketpreise sind bei vielen Bewertungen möglich
Bewertungsportale reagieren auf unsere Beschwerden. Wir kennen alle Tricks der Bewertungsportale
Wir kämpfen um Ihre Kostenzusage bei der Versicherung und kennen alle Ablehnungsgründe.
Wir tragen die richtigen Argumente zum optimalen Zeitpunkt vor
Nur Anwälte kümmern sich um Ihre Bewertungen. Selbst Anwaltskanzleien verlassen sich auf uns.
Nicht spezialisierte Anwälte
Einarbeitung in komplizierte Materie ist erforderlich
Stundenhonorar ist nicht vorhersehbar. Gesetzliche RVG Gebühren liegen bei 887,03,- € für eine Bewertung (Streitwert 10.000 €)
Selbst wenn die Löschung keine Aussicht auf Erfolg hat, hat der Anwalt Anspruch auf die Rechtsanwaltsvergütung
Bewertungen sind ein absolutes Spezialgebiet. Sie müssen sich auf das Fachwissen verlassen können.
Neue Themen bedeuten auch für den Anwalt hohen Organisationsaufwand.
Der Anwalt muss den ersten Kampf mit der Rechtsschutzversicherung führen, um die Deckungszusage zu bekommen. Wir wissen genau, wie man die Kostenzusage der Rechtsschutzversicherung bekommt.
Ist auch Ihre Bewertung löschbar ? Irrtümer und FAQ
Können auch rechtmäßige Bewertungen gelöscht werden?
Ja! Grundsätzlich kann man jede Google Rezension löschen. Dabei ist grundsätzlich irrelevant, ob es sich um eine reine Meinungsäußerung handelt oder gar um eine anonyme Bewertung ohne Inhalt.
Ob eine Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, wird nicht etwa ad hoc von Google, dem Anwalt oder dem Rezensenten entschieden. Vielmehr wird dies in einem einheitlichen von der Rechtsprechung vorgegebenen Verfahren geprüft („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Erst nach Abschluss des Prüfverfahrens kann eine abschließende Einschätzung über die Rechtmäßigkeit der Bewertung erfolgen. Aber auch rechtmäßige Bewertungen müssen regelmäßig gelöscht werden, wenn Google sich nicht an den Ablauf des Prüfverfahrens hält.
Deshalb kann man jede Bewertung angreifen. Das Prüfverfahren geht in den allermeisten Fällen zugunsten des Betroffenen aus, wenn richtig juristisch argumentiert wird. Die meisten Verfasser von Bewertungen sind keine Juristen und denken beim Schreiben nicht darüber nach, dass sie jede Behauptung beweisen müssen, wenn es hart auf hart kommt. Der Rezensent ist als juristischer Laie nicht auf Augenhöhe mit einem Rechtsanwalt, der auf das Thema Google-Bewertungen spezialisiert ist. Als medizinischer Laie diskutiert man auch nicht mit einem Arzt über die richtige Art und Weise, ein Krebsgeschwür zu operieren.
Aber selbst, wenn der Rezensent sich einen Anwalt nehmen würde, dann läge die Beweislast für alle Tatsachen immer noch bei ihm. Sie merken: Die Chancen, als Verfasser der Bewertung ein Prüfverfahren zu bestehen, ist nicht einfach. Es ist verdammt leicht, eine Bewertung in die Welt zu setzen. Es ist aber sehr viel schwieriger, diese zu verteidigen, wenn sich der Betroffene dagegen mit anwaltlicher Hilfe wehrt.
Deshalb sollten Sie immer einen Rechtsanwalt beauftragen und Agenturen meiden.
Das Beantragen von Löschungen von Bewertungen ist eine komplexe juristische Aufgabe. Aktuell haben sich in ganz Deutschland nur sehr wenige Rechtsanwälte auf dieses Thema spezialisiert. Manche „Löschagenturen“ bieten auch an, Bewertungen zu löschen. Agenturen dürfen aber keine Rechtsdienstleistunegn erbringen, vgl RDG. Zudem muss bezweifelt werden, dass Agenturen das juristische Fachwissen haben. Daher ist die Tätigkeit der Agentur auf eine Meldung per „Email“ beschränkt. Zudem greifen diese Agenturen Bewertungen oft auf der „tatsächlichen“ Ebene an. Das bedeutet, dass die Agentur im besten Fall Tatsachenbehauptungen bestreitet und dargelegt, wie der tatsächliche Sachverhalt ist. Dies ist aber falsch und kann dazu führen, dass die Bewertung unlöschbar wird. Im ersten Schritt sollte man nie auf den Inhalt der Bewertung eingehen.
Daher gehen wir strategisch wie folgt vor:
- Meldung der Bewertung möglichst ohne inhaltlich auf die Bewertung einzugehen. Das Prüfverfahren wird von Google eingeleitet.
- Wir weisen darauf hin, dass die Beweislast komplett beim Portal und beim Bewerter liegt.
- Wir machen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten nach der BGH- Rechtsprechung und Verstöße gegen die Google-Richtlinien geltend.
- Wir achten darauf, ob Google Prüfverfahrensfehlern begeht. Die Pflichten im Prüfverfahren von Google und Co hat der BGH festgelegt. Wenn Google einen Prüfverfahrensfehler begeht, haftet Google für die Bewertung. Dies ist ein erheblicher strategischer Vorteil. Wir mahnen Google und Co in diesen Fällen konsequent ab. Auch dies kann und darf keine Agentur.
- Erst wenn der Bewerter substantiiert antwortet, werden wir inhaltlich auf die Bewertung eingehen. Das hat den Vorteil, dass die Beweislast beim Gegner bleibt.
Nutzen Sie die Expertise von Volljuristen (hier alle Infos). Im Krankenhaus wollen Sie auch vom Chirurgen operiert werden und nicht von der Pflegekraft.
Greift meine Firmenrechtsschutzversicherung bei Google Bewertungen?
Grundsätzlich ja! Über 60 % unserer Mandanten nutzen ihre Firmenrechtsschutzversicherung für die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Google und Co. Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Dies ist oft sehr kompliziert, jedoch erhalten wir in 90 % der Fälle eine Zusage. Wenn Sie bei Ihrem Versicherungsvertreter oder Ihrer Versicherung nachfragen, ob das Löschen von Bewertungen umfasst ist, dann wird man dies in den aller meisten Fällen verneinen. Warum dies nur teilweise richtig ist, erfahren Sie hier.
Tipp: Es gibt eine Firmenrechtsschutzversicherung, die den Reputationsbereich abdeckt, und für einen Arzt lediglich ca. 180 € im Jahr kostet. Bitte fragen Sie uns persönlich nach dieser Versicherung.
Was mache ich, wenn ich keine Firmenrechtsschutzversicherung habe ?
Sie können jederzeit eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen. Eine in Deutschland einzigartige Versicherung in diesem Bereich kostet ca. 180 € im Jahr für einen Arzt. Der Tarif beinhaltet keine Wartezeit und keine Eigenbeteiligung. Bitte fragen Sie uns persönlich nach dieser Versicherung. Gerne per WhatsApp. Alle Tipps und Vorteile bzgl. der Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung erfahren Sie hier.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich negativ bewertet wurde?
Lesen Sie bitte nicht all die vielen falschen Tipps im Internet über den richtigen Umgang mit Bewertungen. Es ist wie im Strafrecht: Schweigen ist Gold. Antworten Sie nicht selbst auf eine negative Bewertung und nehmen Sie keinen Kontakt zum Bewertenden oder zum Bewertungsportal auf. Auch wenn dieser Rat schwer fällt. Sie müssen verstehen, dass nicht Sie sich verteidigen müssen, sondern Google und der Rezensent. Jeder falsche Satz gegenüber dem Gegner begünstigt seine Verteidigung und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Bewertung nicht gelöscht wird.
Tipp: Die Firmenrechtsschutzversicherung greift nur, wenn Sie bei Trustpilot, Tripadvisor, Jameda, Holidaycheck und Co nicht angemeldet bzw. registriert sind. Sonst werden Sie als Vertragspartner der Portale angesehen. Bitte kündigen Sie die Registrierung per Email. Details dazu erfahren Sie hier.
Bei Google ist es bisher noch so, dass das Profil als eine Art Zwangsprofil betrachtet wird.
Sind anonyme Bewertungen auch ohne Inhalt löschbar?
Ja! Da nach Einleitung des Prüfverfahrens (s.o) auch Google für die Bewertung haftet, sind auch anonyme Bewertungen ohne Inhalt löschbar (LG Hamburg 12.01.2018, 324 O 63/17).
Welche Bewertungen sind nicht löschbar?
Google löscht Bewertungen nicht, wenn das Prüfverfahren von Google nach den Jameda-II-Richtlinien zugunsten des Rezensenten ausgeht. Erst dann hat der Bewertende die Rechtmäßigkeit seiner Bewertung gegenüber Google nachgewiesen. Das bedeutet, der Rezensent muss Google nachweisen, dass er Kundenkontakt hatte und dass seine Behauptungen stimmen. Für beides muss der Bewerter Google Nachweise in Form von Belegen wie zum Beispiel Rechnungen oder Fotos vorlegen.
Wie hoch sind die Erfolgschancen der Löschung?
Das kommt auf die Bewertung an. Manche Bewertungen sind offensichtlich rechtswidrig, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstoßen oder eine Schmähkritik enthalten. Bei anderen Bewertungen kann eine sehr gute Prognose für die Durchsetzung einer Löschung gegeben werden, weil unwahrscheinlich ist, dass der Rezensent die behaupteten Tatsachen beweisen kann. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die meisten Bewertungen am Ende gelöscht werden.
Warum antwortet Google oft nicht auf die Beschwerden ohne Anwalt?
Sehr viele Unternehmer, die schon einmal eine Bewertung an Google gemeldet haben, haben hierbei schlechte Erfahrungen gemacht. Das liegt daran, dass 99 Prozent der Unternehmer, die eine Bewertung melden, dies über das Flaggensymbol tun:
Sie müssen aber Google direkt anschreiben. Wenn Google nicht antwortet, liegt das daran, dass Google die Beschwerde nicht für relevant hält oder Sie die Bewertung über das oben genannte Formular gemeldet haben. Selbst wenn Sie Google anschreiben, wird Google oft nicht antworten. Dies liegt meist an einer falschen Erklärung, warum die Bewertung nicht rechtmäßig sein soll. Google wird dann kein Prüfverfahren einleiten. Der juristische Laie neigt dazu, zu viel und das Falsche zu schreiben. Der Vorteil, den Sie während des gesamten Ablaufs haben, ist der, dass Sie sich nicht verteidigen müssen, sondern der Gegner beweisen muss, dass die Bewertung rechtmäßig ist.
Bei Google arbeitet ein Team aus Juristen und Servicemitarbeitern, die auf den kleinsten Fehler warten, um die Löschung nicht zu bearbeiten. Google profitiert von jeder nicht gelöschten Bewertung. Auf unsere Beschwerden reagiert Google.
Warum sind positive Bewertungen so wichtig?
Bewertungen haben einen großen Einfluss auf das Ranking von Websites in den SERPs. Gerade in der lokalen Suche zählen Reviews zu den starken Rankingkriterien. Das amerikanische SEO Consulting Unternehmen Moz beziffert den Anteil der „review signals“ an dem Kuchen der lokalen SEO Rankingfaktoren auf immerhin 15,44%.
Dauer und Ablauf des Löschverfahrens
Bei Google dauert die Löschung ca. 10 bis 14 Tage, bis die erste Phase des Prüfverfahrens durchlaufen ist. Über 80 Prozent der Bewertungen werden in dieser Phase bereits gelöscht. In der zweiten Phase des Prüfverfahrens muss man oft noch eine anwaltliche Stellungnahme schreiben und sich mit Google und dem Rezensenten auseinandersetzen. Dieser Teil der Google-Prüfung verläuft meist erfolgreich, da der Bewerter nicht genügend Nachweise für seine Behauptungen liefert. Dies zweite Phase kann auch noch einmal zwei Wochen dauern. Soll es schneller gehen, kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Das ist aber selten notwendig.
Wird durch das Löschen von Bewertungen die Meinungsfreiheit eingeschränkt?
Das Gegenteil ist der Fall, denn der Verbraucher hat nur einen Anspruch auf Bewertungen, die auch rechtmäßig sind. Verleumdungen, gefälschte Beurteilungen, nicht beweisbare Tatsachenbehauptungen von anonymen Nutzern, die sich hinter der Meinungsfreiheit verstecken, haben im Internet nichts zu suchen. Solche Bewertungen schaden Unternehmen und damit der Gesellschaft.
Können sich Verfasser von Bewertungen strafbar machen?
Rezensenten tragen durchaus ein Risiko, sich der üblen Nachrede gemäß §187 StGB strafbar zu machen. Das Beweisrisiko, dass die Tatsache wahr ist, trägt der Rezensent. Mit anderen Worten: Kann der Rezensent vor Gericht nicht beweisen, dass seine Tatsachenbehauptungen der Wahrheit entsprechen, kann er verurteilt werden! Es ist unglaublich, dass sich täglich hunderttausende von Menschen in den sozialen Medien und Bewertungsportalen der Gefahr aussetzen, eine Strafanzeige zu erhalten. Leider verfolgen die Staatsanwaltschaften diese Delikte nur selten. Gerne beraten wir Sie auch, wie Sie die Ansprüche im Strafrecht durchsetzen.
Kann ich den Bewerter persönlich für die Bewertung haftbar machen und die Daten vom Bewertungsportal erhalten?
Ja das ist grundsätzlich möglich. Wir mahnen den Bewerter ab und fordern ihn zu einer strafbewehrten Unterlassung auf.
Voraussetzungen:
- Name und Adresse des Bewerters sind bekannt.
- Sie müssen dem Bewerter nachweisen, dass er die Bewertung veröffentlicht hat. Dies ist bei Bewertungen mit Klarnamen (nicht anonym) möglich.
- Der Bewerter verbreitet falsche Tatsachen.
Auskunftsanspruch nach § 14 TMG:
Um die Daten den Bewerters herauszubekommen kann man gegenüber dem Portal die Daten herausverlangen. Dies ist vor allem gegenüber Facebook möglich. Bei sehr groben Verletzungen greift das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von 2017, wonach man die Anmeldedaten des Rechtsverletzers vom Betreiber sozialer Netzwerke herausverlangen kann. Die Herausgabe muss allerdings durch das zuständige Zivilgericht angeordnet werden.