Verbotene Bewertungen und warum sie gelöscht werden müssen

 

Feedback BewertenNahezu jeden Tag erhält irgendein Unternehmen eine schlechte Bewertung. Schlechte Bewertungen sind allgemeinhin erlaubt, da jeder Mensch das Recht nutzen darf, „seine Meinung in Wort, Schrift oder Bild frei zu äußern.“ Dieses Recht ist als Meinungsfreiheit in Art. 5 im Grundgesetz festgesetzt. Natürlich freut sich ein Unternehmen stets über positive Bewertung. Ist aber ein Kunde nicht zufrieden, wird er seinen Unmut vermutlich in einer negativen Kritik mitteilen. Was nicht erlaubt ist: das Persönlichkeitsrecht anzugreifen und eine Bewertung zu schreiben, die rechtswidrig und unzulässig ist.

Welche Formen von Bewertungen sind verboten?

fragenzeichen mann 1Immer mehr Menschen nutzen das Internet. Dort streamen sie nicht nur Filme, nutzen Onlineshopping oder soziale Medien, sondern hinterlassen auf Bewertungsportalen auch Rezensionen. Das ist vor allem für Neukunden, die sich über ein Unternehmen oder Händler auf eBay, Yelp, Amazon etc. informieren möchten, überaus interessant. Bevor sie ein Unternehmen besuchen oder einen Kauf vornehmen, lesen sich die meisten Verbraucher tatsächlich Bewertungen im Internet durch. Die Mehrzahl der Leser macht sogar nach dem Lesen der Kritiken die eigene Kaufentscheidung davon abhängig.

Unternehmen sollten daher von Zeit zu Zeit die eigenen Bewertungen im Internet kontrollieren. Es kann immer mal passieren, dass ein Kunde nicht vollends zufriedengestellt wurde. Die meisten Verbraucher machen ihren Frust, ihre Enttäuschung oder Unzufriedenheit im Internet Luft. Auf Amazon, Google Maps, eBay, Jameda und anderen Bewertungsportalen können Sie Ihre Bewertungen einsehen. Finden Sie negative Bewertungen vor, so sind diese genau zu durchleuchten. Während schlechte Kritiken durchaus erlaubt sind, gibt es hingegen auch Bewertungsformen, die verboten sind und somit gelöscht werden können. Dazu zählen

  • Schmähkritiken
  • Beleidigungen
  • unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Diffamierungen
  • üble Nachrede

und ähnliche Einträge. In diesen Fällen können wir Ihnen gerne weiterhelfen und die Bewertung entfernen lassen. Dazu wenden wir uns an den Portalbetreiber und liefern einschlägige Argumente, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Warum kann nicht jede schlechte Bewertung gelöscht werden?

Verbraucher haben das Recht, Ihre Meinung auf Bewertungsportalen zu äußern. Diese Meinungsäußerung muss jedoch immer sachlich und objektiv erfolgen. Unzulässige Bewertungen wie Schmähkritiken, unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und ähnliches können Sie hingegen beanstanden. So muss der Rezensent, eine Tatsachenbehauptung, die ein Unternehmen betreffen, auch gegenüber dem Portalbetreiber beweisen können. Folglich ist eine Tatsachenbehauptung immer richtig oder unwahr. Stellt sich heraus, dass der Bewertungsschreiber seine Behauptung nicht durch Beweise untermauern kann, so muss der Portalbetreiber die Kritik löschen.

Gleiches gilt im Übrigen auch für Schmähkritiken. Zwar darf jeder Mensch seine Meinungsäußerung frei kundtun, allerdings sind Meinungen manchmal verboten. Das trifft immer dann zu, wenn die Meinung eine Person scharf angreift oder polemisch – also, unsachlich – vorgetragen wird. Häufig finden sich in Schmähkritiken vor allem Beleidigungen an. Diese Bewertungsform ist alles andere als sachlich und lässt sich direkt entfernen.

DSC7987Wenn Sie eine negative Bewertung erhalten haben und sich unsicher sind, ob diese rechtswidrig oder unzulässig ist, helfen wir Ihnen gerne weiter. Schicken Sie uns einfach einen Screenshot der betreffenden Kritik zu. Anschließend melden wir uns bei Ihnen schnellstmöglich zurück und besprechen mit Ihnen die Sachlage. Wichtig ist, dass Sie die Löschung der Bewertung nicht auf die lange Bank schieben. Andere Kunden könnten nämlich diese Kritik lesen und sich dazu ihre eigenen Gedanken machen. Viele Verbraucher lassen sich von negativen Bewertungen stark beeinflussen. Somit könnte Kundschaft ausbleiben. Wenden Sie sich daher direkt an uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Foto: Daumen Feedback / Gerd Altmann | Foto: 3D Maennchen / Peggy & Marco Lachmann-Anken  | Pixabay |