Eilverfahren: Lässt sich eine negative Bewertung schneller löschen?

 

ReviewFür Händler bei eBay oder Amazon gehören Bewertungen zum Alltag dazu. Kunden, die zufrieden sind, hinterlassen in der Regel eine gute Bewertung. Dies bildet für die meisten Unternehmen eine solide Geschäftsgrundlage, kann auf positiven Rezensionen aufgebaut werden. Neukunden lesen diese Bewertungen und richten ihre Kaufentscheidung danach aus. Negative Bewertungen führen im Umkehrschluss zu deutlichen Umsatzeinbußen. Die Kundschaft möchte natürlich bei einem „guten“ Händler einkaufen. Es ist somit verständlich, dass sich Unternehmen über schlechte Kritik ärgern. Doch zahlreiche Bewertungen lassen sich durchaus im Eilverfahren löschen. Wir helfen Ihnen gern dabei.

Wann ist eine Löschung der Bewertung im Eilverfahren nicht möglich?

Unternehmen haben es oftmals nicht einfach. Das beweist beispielsweise ein Fall, der sich tatsächlich so zugetragen hat. Eine eBay Verkäuferin veräußerte im Jahr 2010 einen PC-Monitor. Allerdings weigerte sich die eBay Händlerin der Käuferin den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten. Grund: das Gerät trug beim Rückversand aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung Schäden. Daraufhin kassierte die eBay Verkäuferin eine negative Bewertung seitens der Käuferin. Die Bewertung lautete: „Finger weg! Hat seine Ware zurückerhalten, ich aber nie mein Geld!“

Die Verkäuferin klagte infolgedessen vor dem Landgericht in Düsseldorf, da der Portalbetreiber eine Löschung der Bewertung verweigerte. Schließlich hatte die eBay Händlerin auf die Kritik der Käuferin reagiert und eine Antwort hinterlassen. Laut dem Bewertungssystem ist eine Entfernung dann nicht mehr möglich.

pointing finger 3170418 640Hinweis: Natürlich dürfen Kunden ihre Meinungsfreiheit auch im Internet nutzen. Jedoch darf die Meinungsäußerung keine

  • unwahren Tatsachenbehauptungen
  • Beleidigungen
  • Schmähkritiken
  • übel Nachrede
  • Verleumdung
  • Verletzung des Persönlichkeitsrechts

oder ähnliches enthalten. Dann würde die Bewertung auf eBay, Amazon oder einem anderen Bewertungsportal eindeutig rechtswidrig sein, da diese Kritiken gegen die Richtlinien des Portalbetreibers verstoßen. Wir raten Ihnen zusätzlich an, keine Antworten auf Bewertungen zu hinterlassen. Dies könnte eine Löschung verhindern. Besser ist es, einen Screenshot zu fertigen und uns diesen zukommen zu lassen.

Wie hat das Landgericht entschieden?gericht

Das Landgericht in Düsseldorf hatte die Klage zunächst abgewiesen. Daraufhin ging es beim Oberlandesgericht Düsseldorf weiter. (siehe Urteil: Az. I-15 W 14/11 vom 28.02.2011) Doch auch das OLG gab der Vorinstanz Recht und lehnte das einstweilige Verfügungsverfahren der eBay Verkäuferin ab.

Die Begründung: fehlender Verfügungsgrund. Die eBay Verkäuferin hatte also ihr Recht auf Löschung verwirkt, da sie auf die negative Bewertung geantwortet hatte.

Allerdings ist es tatsächlich in einem Eilverfahren möglich, eine Löschung einer negativen Bewertung zu verlangen. Das klappt vor allem, wenn besondere Umstände vorliegen. In dem o. g. Fall hat die Käuferin keine unzulässige oder unwahre Tatsachenbehauptung für die Bewertung vorgenommen. Auch eine Schmähkritik lag nicht vor. Die Verkäuferin konnte demnach vor dem Gericht nicht überzeugen, nur durch positive Bewertungen mehr Bestellungen generieren zu können.

Wann ist ein Eilverfahren möglich?

Ein Eilverfahren für die Löschung einer negativen Bewertung ist zwar möglich, aber eher unüblich, wenn der Händler auf eine Bewertung reagiert und antwortet.

pointing finger 3170418 640Wir raten an: Überlassen Sie die Löschung unserem Team. Reagieren Sie in keinster Weise auf die negative Rezension im Internet. Andernfalls könnte die Bewertung nicht mehr gelöscht werden. Wir haben mehrere Jahre Erfahrung mit der Entfernung von Internetbewertungen sammeln können. Somit wissen wir, welche Möglichkeiten bestehen und worauf die Rechtsabteilungen der Bewertungsportale reagieren. Demzufolge lässt sich eine Löschung Ihrer negativen Kritik auch im Eilverfahren durchsetzen.

unsere TeamWenn Sie betroffen sind, wenden Sie sich am besten direkt über das Kontaktformular, per Email, Telefonanruf oder Whatsapp an uns. Wir kümmern uns sofort um Ihr Anliegen und lassen Sie nicht im Stich. Bereits während des kostenlosen Erstgesprächs teilen wir Ihnen direkt mit, ob Ihre Bewertung unzulässig ist und eine Löschung erfolgen kann.

Foto: 3D Maennchen / Peggy & Marco Lachmann-Anken | Pixabay |