Bewertung löschen lassen bei unbekanntem Verfasser

Händler und Unternehmen haben es manchmal nicht leicht: Sie erhalten im Internet auf Amazon, Jameda, eBay, Yelp oder anderen Bewertungsportalen negative Bewertungen, die manchmal von unbekannten Rezensenten verfasst wurden. Das ist ziemlich ärgerlich, können Verkäufer nicht nachvollziehen, um welchen Kunden es sich bei der Bewertung handelt. Grundsätzlich sind schlechten Bewertungen durchaus erlaubt. Allerdings haben auch Käufer sich an gewisse Richtlinien zu halten. Wir klären auf, was Sie bei anonymen Kritiken tun können.

 

fragenzeichen mann 1Wann verstoßen Bewertungen gegen die Richtlinien?

Jedes Bewertungsportal verfügt über Richtlinien. Verstößt ein Rezensent gegen diese Richtlinien, lässt sich die Bewertung löschen. Eine Kritik ist zum Beispiel unzulässig, wenn die Meinungsäußerung

  • Fake Inhalte
  • Spam
  • Hassreden
  • Belästigungen
  • irrelevante Textinhalte
  • Mobbing
  • Belästigungen

 

oder ähnliches aufweist. Eine Bewertung kann allerdings auch rechtswidrig sein. Das ist der Fall, wenn die Kritik

 

  • Beleidigungen
  • Verletzung des Persönlichkeitsrecht
  • Schmähkritiken
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Verleumdungen
  • Diffamierungen

 

enthält. Dann handelt es sich bei der Meinungsäußerung eindeutig um einen Bewertung, die eine Rechtsverletzung darstellt. All diese Fakten sind ärgerlich, dennoch können Sie gegen diese Bewertungen vorgehen. Enthält Ihre Kritik eines der o. g. Inhalte, so wenden Sie sich am besten noch heute an uns. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Wertung im Internet löschen zu lassen.

 

Warum ist eine schnelle Löschung der negativen Meinungsäußerung wichtig?

 

bad review 2813741 1280Bedenken Sie: Nicht nur Sie können die schlechte Kritik im Internet lesen – auch potenzielle Neukunden haben Zugriff auf die negative Meinungsäußerung. Potenzielle Kundschaft macht sich natürlich dazu Gedanken und wird vermutlich zur Konkurrenz wechseln. Eine schlechte Bewertung bedeutet für Sie, dass sich weniger Kunden melden und die Umsätze sinken. Lassen Sie die rechtswidrigen Meinungsäußerungen auf keinen Fall nicht unbeachtet, sondern nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, diese Kritik zu löschen. Selbstverständlich gilt auch im Internet das Recht auf Meinungsfreiheit. Dennoch darf die Bewertung nicht gegen die Richtlinien der Bewertungsportale verstoßen.

Wir unterstützen Sie gern. Seit vielen Jahren pflegen wir nämlich eine regelrechte „Brieffreundschaft“ zu den unterschiedlichen Bewertungsportalen. Daher wissen wir genau, welche Möglichkeiten wir ausschöpfen können, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Welche Möglichkeiten bestehen bei einem Verfasser?

Nicht immer sind Rezensenten ehrlich. Entweder verstecken sie sich hinter einem Pseudonym oder verwenden keinen Namen. On top enthält die Bewertung häufig Schmähkritiken, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Verletzungen gegen das Persönlichkeitsrecht. All diese Punkte müssen Sie jedoch nicht hinnehmen. Fehlen nämlich Angaben zum Urheber der Kritik, können Sie die Bewertung löschen lassen.

Das Bewertungsportal muss auf unsere Nachricht hin eine Prüfung unternehmen. Der Portalbetreiber geht auf den Bewertenden zu und fordert nähere Angaben. Der Rezensent ist nun in der Pflicht zu beweisen, dass er Kunde, Patient oder Verbraucher bei Ihnen war.

Häufig kann der Rezensent keine Belege oder Beweise erbringen, sodass die Bewertung gelöscht werden muss.

WeiblichMädchenKopf

Was passiert mit Bewertungen von unbekannten Personen?

Die meisten Rezensenten nutzen für das Verfassen von Werturteilen ihren richtigen Namen. Doch was passiert, wenn Ihnen ein Bewertender gänzlich unbekannt ist? Eine negative Bewertung eines Ihnen unbekannten Verfassers ist löschbar. Dazu wenden wir uns für Sie an das Bewertungsportal und fordern eine Überprüfung der rufschädigenden Meinungsäußerung. Der Portalbetreiber wird in diesem Fall den Bewertungsschreiber kontaktieren. Der Rezensent muss nun belegen, dass er Kontakt mit Ihnen hatte. Ist das nicht möglich, besteht der Verdacht einer falschen Identität. Nimmt der Bewertende keine Stellung, lässt sich die Bewertung leicht löschen.

Negative Bewertungen sind erlaubt – das müssen auch Sie als Händler oder Unternehmer wissen. Allerdings dürfen diese Bewertungen keine unzulässigen und rechtswidrigen Inhalte aufweisen. Wenn Sie eine negative Kritik mit zweifelhaftem Inhalt erhalten haben, wenden Sie sich am besten direkt an uns. In einem kostenlosen Erstgespräch teilen wir Ihnen mit, welche Möglichkeiten wir ausschöpfen können.

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