Hohe Erfolgschancen bei Google Bewertungen

Google Bewertungen einfach und unkompliziert löschen lassen

Inhaltsverzeichnis

  • Warum sind negative Google Bewertungen unvorteilhaft?
  • Wann lassen sich negative Google Bewertungen löschen?
  • Wie lässt sich eine negative Google Bewertung löschen?
  • Wie umständlich ist die Löschung einer Google Bewertung?
  • Wann sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Vor allem für kleine, regionale Unternehmen, Betriebe und Firmen stellen Google Bewertungen einen wichtigen Bestandteil in der Onlinewelt dar. Ganz gleich, ob es sich hierbei um Arztpraxen, Restaurants, Werkstätten, Steuerberater oder Secondhand-Läden handeln mag: Potenzielle Kunden werfen heutzutage vornehmlich gern einen Blick in Onlinebewertungen, um sich ein Bild vom Unternehmen machen zu können. Aus diesem Grund ist es überaus wichtig, negative, anstößige oder unangemessene Bewertung ohne Verzögerung löschen zu lassen. Andernfalls wandert die Kundschaft vermutlich zu Konkurrenten, was Sie keinesfalls hinnehmen sollten.

Warum sind negative Google Bewertungen unvorteilhaft?

Eine schlechte Bewertung ist niemals willkommen und in den meisten Fällen sogar ziemlich ärgerlich. Viele Betroffene lassen sich jedoch oftmals nicht von negativen Bewertungen beeinflussen, sondern hoffen auf zahlreiche bessere Rezensionen. Allerdings bewirken schlechten Kundenmeinungen bei potenziellen Kunden, Käufern oder Mandanten nachteilige Emotionen. Sie wenden sich dadurch an Konkurrenten, was für die betroffenen Unternehmen zu Umsatzeinbußen führen kann. Schlechte Bewertungen sollten deshalb nie auf die leichte Schulter genommen werden. Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren eingehend mit der Materie. Erfahrungsgemäß können falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritiken und Beleidigungen auf unterschiedlichen Bewertungsportalen durchaus Unternehmen schaden. Negative Bewertungen, die eventuell auch das Persönlichkeitsrecht betreffen, sind daher stets direkt zu beanstanden.

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Wann lassen sich negative Google Bewertungen löschen?

Jeder Patient, Käufer oder Kunden hat das Recht auf Meinungsfreiheit. Jedoch ist dieses Recht auf freie Meinungsäußerung auch eingeschränkt. Vor allem dann, wenn der Rezensent gewisses Richtlinien von Bewertungsportalen deutlich überschreitet. Diese Richtlinien gelten als übertreten, wenn

  • falsche Tatsachenbehauptungen
  • schwere Beleidigungen
  • Verleumdung
  • anstößige Inhalte
  • Identitätsdiebstahl
  • üble Nachrede
  • rechtswidrige Hassreden

oder anderweitige, rechtswidrige Inhalte in die Google Bewertung einfließen. Treffen ein oder mehrere der o. g. Punkte auf eine Ihrer Bewertungen zu, so können Sie eine Beanstandung beantragen und die Google Bewertung löschen lassen.

Tipp: Die Beweislast, dass die Bewertung richtig ist, liegt bei der Person, welche die Rezension hinterlassen hat. Folglich muss diese Beweise für die Tatsachenbehauptung erbringen. Ist dies dem Rezensenten nicht möglich, muss das Bewertungsportal die Wertung entfernen. Im Zuge dessen kann das Unternehmen zudem Schadensersatzansprüche geltend machen. Näheres zu den aktuellen Richtlinien finden Sie unter folgendem Link.

Wie lässt sich eine negative Google Bewertung löschen?

Für die Entfernung einer oder mehrerer Google Bewertungen stehen uns verschiedene Wege zur Verfügung. Je nach Bewertungsform sollte eine passende Strategie gewählt werden. Die Rechtsabteilung von Google lässt sich in diesem Bereich entsprechend Zeit mit der Abwicklung der verschiedenen Fälle. Sie können zunächst selbst an Google herantreten und eine Löschung erbitten. Erhalten Sie jedoch binnen einer Frist von 2 Wochen keine Rückmeldung, so unterstützen wir Sie gern bei Ihrem Vorhaben.

Anmerkung: Screenshots sind zum Thema bereits vorhanden – daher Sprung zum nächsten Punkt.

Wann sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Da wir uns seit mehreren Jahren mit dem Thema der Löschung verschiedener Internetrezensionen befassen, hat die Erfahrung gezeigt, dass Google die Entfernung von Rezensionen auf die lange Bank schiebt. Wir als Anwälte können mithilfe von rechtlichen Mitteln der ganzen Angelegenheit mehr Nachdruck verleihen, als ein Laie dies vielleicht zu tun vermag. Wir wissen, wie mit der Rechtsabteilung zu kommunizieren ist und können dementsprechend schneller Erfolge erzielen.

Zusätzlich nehmen wir direkte Abmahnungen vor. Hat eine Ihnen bekannte Person wissentlich eine negative Bewertung mit rufschädigendem, unwahrem Inhalt im Internet verfasst, so lässt sich diese u. U. auch ohne Zutun von Google entfernen. In diesem Rahmen ist ein klärendes Gespräch mit der Gegenpartei möglich, um diese zur Rückziehung der schlechten Bewertung zu bewegen.

Wie umständlich ist die Löschung einer Google Bewertung?

Hat ein Unternehmen eine negative Bewertung erhalten, so kann dies unter Umständen zu fehlender Käuferschaft nebst entsprechenden Umsatzeinbußen führen. Anstößige und unwahre Bewertungen sind daher nicht zu ignorieren, sondern sollten entsprechend ernst genommen werden. Verstößt die Bewertung den Google Richtlinien, so können Sie die Löschung unter

Google LLC
1600 Amphitheatre Parkway
Mountain View, CA 94043
USA

beantragen. Auch verschiedene Landgerichte wie das Landgericht stellen ihre Schreiben an diese Adresse zu. Problematisch ist hingegen, den Schriftstückzugang zu beweisen. Hier ist es ratsam, einen gesonderten Zusteller in den USA mit der Aufgabe zu betrauen.

Wichtig: Die Beschwerde muss in Englisch verfasst werden. Zwar hat das AG Mitte (siehe Urteil vom 08.03.2017, Az. 15 C 364/16) entschieden, dass auch ein Löschungsantrag in deutscher Sprache ausreicht, dennoch haben Erfahrungen in der Vergangenheit gezeigt, dass Google Anträge in Deutsch eher ignoriert.

Zugegeben gibt es auch eine deutsche Adresse:

Google

ABC-Straße 19

20354 Hamburg

Jedoch haben verschiedene Gerichte in Deutschland anerkannt, dass diese Adresse nicht für Google Bewertungen zuständig ist. Dies zeigt bereits, wie schwer es für Betroffene erscheint, die Löschung einer negativen Bewertung zu erwirken. Sollten Sie sich dennoch für diesen Schritt entscheiden, sind folgende Punkte maßgeblich, welche die Löschung unterstreichen sollten:

  • Nennung aller persönlichen Daten sowie die des Unternehmens
  • Detaillierte Beschreibung des Problems
  • Zitate der gesetzlichen Bestimmungen

Wir stehen Ihnen natürlich gern bei dem Löschungsantrag zur Verfügung. Bereits kleine Unstimmigkeiten oder Fehler können nämlich dazu führen, dass eine Entfernung der negativen Bewertung abgeschmettert wird. In einem kostenlosen Erstgespräch nehmen wir uns Ihrem Problem an und kategorisieren die Erfolgsaussichten für Ihr Anliegen.