Prozessvollmacht

    Ries Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schanzenstr. 30 51063 Köln
    Prozessvollmacht gemäß §§ 81 ff. ZPO, §§ 302, 374 StPO, § 67 VwGO und § 73 SGG als auch Vollmacht zur außer- gerichtlichen Vertretung erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
    1. Prozessführung einschließlich Klageerhebung, Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche; Erhebung und Rücknahme von Widerklagen.
    2. Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis sowie von Erledigungserklärungen, auch außergerichtlich.
    3. Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen; Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen.
    4. Einsichtnahme und Vervielfältigung von Dokumenten sowie Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung von Daten aller Art.
    5. Befragung von Personen, insbesondere Amtsträger, Sachbearbeiter, Zeugen.
    6. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.
    7. Vertretung im Insolvenz- oder Vergleichsverfahren einschließlich der Stellung Insolvenzanträgen, Forderungsanmeldung sowie Inempfangnahme der Insolvenzquote.
    8. Alle Nebenverfahren, z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung und Hinterlegungsver- fahren.
    9. Begründung und Beendigung von Vertragsverhältnissen, Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte wie Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Widerruf.