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Imanuel Schulz
Rechtsanwalt für Reputationsmanagement
Viele Touristen schwören auf Empfehlungen, andere setzen auf die Ratschläge auf Bewertungsportalen. So lässt sich sicherlich über kurz oder lang ein hervorragendes Restaurant in München finden.
Restaurantbesitzer sollten allerdings die Rezensionen auf den unterschiedlichen Bewertungsportalen regelmäßig kontrollieren. Natürlich darf ein jeder Gast nach seinem Besuch eine Kritik auf einem Bewertungsportal wie Google Maps oder Tripadvisor hinterlassen. Doch manchmal fallen die Rezensionen weniger vorteilhaft aus.
Vorab: Jeder Gast hat das Recht auf einem Bewertungsportal seine Meinungsäußerung in Form einer Bewertung abzugeben. Folglich gilt auch auf Bewertungsportalen Meinungsfreiheit. Positive Bewertungen sind für jedes Restaurant von Vorteil. Es bedeutet, dass das Essen, die Umgebung und der Service hervorragend sind. Folglich wird auch in Zukunft mehr Kundschaft den Gastronomiebetrieb aufsuchen. Schlechte Meinungsäußerungen sprechen hingegen eine ganz eigene Sprache. Häufen sich vor allem die negativen Bewertungen, bleiben Gäste aus, was sich wiederum auch an den sinkenden Umsätzen abzeichnen wird. Der Gast darf negative Bewertungen hinterlassen, allerdings sind nicht alle Bewertungen zulässig.
Manch ein Gast ist ungehalten und lässt seine Unzufriedenheit in einer unschönen Bewertung frei. Allerdings müssen Sie sich das nicht gefallen lassen. Eine Rezension auf einem Bewertungsportal, die unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Diffamierungen, Schmähkritiken und Beschimpfungen enthält, ist rechtswidrig. Sie können diese Kritik löschen lassen und wir helfen Ihnen dabei gern dabei weiter.
Einige Mandanten haben von ihren Selbstversuchen berichtet und mitgeteilt, dass ihre Anträge auf Bewertungslöschungen im Sande verliefen. Da sich die meisten Restaurantbesitzer in München kaum mit der aktuellen Rechtslage sowie den Vorschriften für das Entfernen von Internetrezensionen auskennen, verwundert es uns kaum. Auch Portalbetreiber arbeiten eng mit Juristen zusammen. Fällt diesen auf, dass die Formalitäten für die Anträge fehlerhaft sind, kommt eine Bearbeitung nicht zustande. Ergo wird auch die Löschung der Kritik auf dem Bewertungsportal nicht vollzogen.
Wir beschäftigen uns seit über 6 Jahren mit dem Löschen von Bewertungen und haben in dieser Zeit weit über 3.500 Bewertungen entfernen lassen. Demnach kennen wir uns bestens mit der Materie aus und können Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Wenn Sie eine Rezension auf einem Bewertungsportal entdecken, welche Unwahrheiten, Beleidigungen, Schmähkritiken oder einen Angriff des Persönlichkeitsrechts enthält, machen Sie zunächst einen Screenshot. Schicken Sie uns die Datei direkt zu, damit wir uns ein Bild von dem Sachverhalt machen können. Anschließend klären wir in einem kostenfreien Erstgespräch mit Ihnen die Situation und die Möglichkeiten ab. Sie können sich sicher sein, dass wir Sie mit Ihrem Problem nicht allein lassen. Dort, wo andere aufgeben, entwickeln wir noch mehr Ehrgeiz und schöpfen alle Mittel aus, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Dazu wenden wir uns an den Portalbetreiber und lassen erst locker, wenn wir unsere Forderung durchsetzen konnten.
Foto: Foto: Silhouette München Stadtbild / Gordon Johnson | 3D Maennchen / Peggy & Marco Lachmann-Anken | Pixabay |