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Imanuel Schulz
Rechtsanwalt für Reputationsmanagement
Auf Bewertungsportalen wie Jameda, Sanego und Co. finden potenzielle Neupatienten natürlich eine große Liste an Ärzten. Nebenbei lassen sich gleichzeitig auch Fachgebiete, Adressdaten und Öffnungszeiten einsehen. Das macht die Suche für die Kundschaft auf Jameda und ähnlichen Bewertungsportalen zu einem wahren Kinderspiel. Interessanter dürfte für Verbraucher jedoch die Bewertungsfunktion sein. Jeder Patient, der schon mal Gast in einer Arztpraxis war, kann nämlich eine Arztbewertung im Internet hinterlassen. Während positive Bewertungen einem jeden Arzt schmeicheln und für sein Handwerk stehen, sprechen negative Kritiken eine ganz andere Sprache. Nicht selten schrecken schlechte Bewertungen ab. Das Resultat: Neue Patienten wenden sich an die Konkurrenz.
Doch ein Arzt sollte seine Bewertungen auf Jameda und anderen Arztbewertungsportalen stets im Auge behalten. Negative Bewertungen sind zwar durchaus erlaubt, da auch im Internet die Meinungsfreiheit gilt, dennoch ist nicht jede Meinungsäußerung zulässig. So gelten Rezensionen, die
enthalten, als rechtswidrig. Diese Bewertungen sind nicht erlaubt und lassen sich somit ganz einfach entfernen. Leider machen Betroffene häufig den Fehler und versuchen die Bewertung selbst löschen zu lassen. Die meisten Arztpraxen kennen sich jedoch weniger mit der aktuellen Rechtslage sowie dem Löschungsverfahren aus. Da in den Rechtsabteilungen der Bewertungsportale jedoch auch Juristen sitzen, warten diese nur darauf, Fehler in den Anträgen zu finden. Das Ergebnis: Die Bewertung wird nicht gelöscht.
Da auch Ärzte in Berlin öffentlich arbeiten, dürfen sie auch öffentlich bewertet werden. Auf Bewertungsportalen wie Jameda oder Sanego haben Patienten schließlich die Möglichkeit, ihre Eindrücke und Erfahrungen für andere Menschen zu hinterlassen. Diese potentiellen Neupatienten können sich hingegen eine Meinung bilden und abwägen, ob sie die Praxis aufsuchen möchten.
Jede Person darf im Grunde auf einem Bewertungsportal sein Recht auf Meinungsfreiheit ausleben. Wichtig ist jedoch, dass die Meinungsäußerung rechtlich korrekt abläuft. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Beschimpfungen, üble Nachrede, Schmähkritiken und dergleichen dürfen nicht veröffentlicht werden. Finden Sie hingegen eine Arztbewertung vor, die diesen Inhalt aufweist, so haben Sie das Recht, diese Rezensionen löschen zu lassen.
Dazu wenden wir uns an den Portalbetreiber und zeigen dank fundiertem Hintergrundwissen auf, warum die Bewertung unzulässig ist. In den vergangenen sechs Jahren haben wir weit über 3.500 Bewertungen erfolgreich löschen können. Wir kennen uns mit der Materie überaus gut aus und helfen Ihnen in Ihrem Fall gerne weiter. Wenden Sie sich dazu zeitnah an uns, damit wir uns dem Sachverhalt annehmen können.
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