Rechtsschutz gegen negative Bewertungen

 

gerichtPositive Bewertungen sind für Unternehmen wie gute Werbung. Zufriedene Kundschaft hinterlässt häufig gute Kritik, was Neukunden die Kaufentscheidung um einiges erleichtert. Allerdings muss sich jedes Unternehmen irgendwann auch mal mit negativer Kritik auseinandersetzen. Natürlich dürfen Kunden das Recht der Meinungsfreiheit nutzen und ihre Meinungsäußerung im Internet auf eBay, Amazon, Jameda, Yelp etc. kundtun. Jedoch dürfen diese Bewertungen nicht gegen die Richtlinien des Bewertungsportals verstoßen. Entdecken Sie jedoch eine Bewertung, die Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, unwahre Tatsachenbehauptungen enthält oder eine Beleidigung darstellt, kann diese Bewertung gelöscht werden.

Warum dürfen mich Kunden negativ bewerten?

Wir möchten zunächst eine Tatsache vorausschicken: Kunden haben das Recht, ein Unternehmen negativ zu beurteilen, ganz gleich, ob das bei eBay, Jameda, Amazon oder einem anderen Bewertungsportal geschieht. Somit müssen sich Händler und Firmen ganz klar mit schlechten Bewertungen auseinandersetzen. Allerdings darf die Meinungsfreiheit nicht zu weit gehen. Enthält eine Bewertung

  • eine Schmähkritik
  • unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Diffamierungen
  • Beleidigungen
  • Verleumdungen

oder ähnliches, gelten diese Bewertungen als rechtswidrig und müssen entfernt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine ungerechtfertigte Bewertung abgegeben wurde, machen Sie am besten einen Screenshot. Schicken Sie uns das Bild, damit wir Ihnen mitteilen können, ob das Werturteil unzulässig ist oder nicht.

Wie lassen sich negative Bewertungen entfernen?SG What Should You Do When People Complain About Your Product or Service

Eine schlechte Bewertung ist immer ärgerlich. Achten Sie jedoch darauf, dass die Meinungsäußerung nicht ungerechtfertigt ist. In diesem Fall müssten Sie schnell handeln, damit die Bewertung wieder aus dem Internet verschwindet. Bewahren Sie zunächst Ruhe und senden Sie uns alle notwendigen Daten zu. Da wir seit vielen Jahren mit den Bewertungsportalen einen regen Briefkontakt pflegen, kennen wir uns mit den Möglichkeiten der Löschung von Negativkritik im Internet sehr gut aus. Wir lassen selbst dann nicht locker, wenn der Portalbetreiber keine Löschung vornehmen möchte.

Wie sieht es mit Rechtsschutz bei negativer Bewertung aus?

Viele Gerichte müssen sich derweil mit Internetbewertungen auseinandersetzen. Dabei müssen die Landgerichte häufig differenzieren. Denn: Positive und negative Bewertungen gehören zur Meinungsfreiheit (Art. 5 des Grundgesetz). Wichtig ist zu unterscheiden, ob die Tatsachenbehauptungen und Werturteile zulässig sind. Hier müssen Fakten und Beweise an den Tag gelegt werden, um zu kontrollieren, ob die Aussage des Bewertungsschreibers richtig oder falsch ist.

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Wenn Sie eine unzulässige Bewertung im Internet erhalten haben, können Sie vom Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch Gebrauch machen. Dafür wenden wir uns im ersten Schritt an die Rechtsabteilung des Portalbetreibers. Der Betreiber des Portals fordert nun eine Stellungnahme des Bewertungsschreibers. Wichtig ist, dass der Rezensent spezielle Belege oder Beweise vorlegt, um die negative Meinungsäußerung zu unterstreichen. Kommt der Rezensent der Aufforderung nicht nach, die Bewertung zu löschen, folgt von unserer Seite eine Abmahnung. Reagiert weder der Urheber noch das Portal, kann ein Unterlassungsanspruch vor Gericht durchgesetzt werden. Dieser Anspruch richtet sich gegen die Person, die rechtswidrig gehandelt hat.

Kann ich mich vor schlechter Kritik schützen?

Meinungsäußerungen sind immer etwas Gutes, solange sie sachlich vorgetragen wird. Sie können als Unternehmer natürlich den Erfolg oder Misserfolg ihrer Tätigkeit steuern. Dies funktioniert z. B., wenn Sie

  • auf Ihre Kundschaft eingehen,
  • Wünsche bestmöglich erfüllen,
  • bei Schwierigkeiten Kulanz zeigen oder Preisnachlässe anbieten,
  • Kontaktmöglichkeiten bieten und erreichbar sind

und einfach für die Kunden zur Verfügung stehen. Es gibt natürlich Kunden, die mit nichts zufrieden sind. Hier ist es wichtig, sich gegen negative Meinungsäußerungen zu wappnen, die per eBay, Amazon oder Jameda einfallen können. Treten Sie diesem Shit-Storm gelassen entgegen und wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen direkt weiter und sorgen dafür, dass die rechtswidrige Bewertung schnell aus dem Internet verschwindet.